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   LAG Düsseldorf, 11.08.2006 - 9 Sa 172/06   

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https://dejure.org/2006,9262
LAG Düsseldorf, 11.08.2006 - 9 Sa 172/06 (https://dejure.org/2006,9262)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.2006 - 9 Sa 172/06 (https://dejure.org/2006,9262)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 2006 - 9 Sa 172/06 (https://dejure.org/2006,9262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Klageantrags auf Herbeiführung einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit; Bestimmtheit des Klageantrags; Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Abgabe einer der Vertragsänderung zustimmenden Willenserklärung; Anspruch einer Teilzeitkraft ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, 9 TzBfG
    Verlängerung der Arbeitszeit und Höhe der Vergütung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Teilzeitarbeitsverhältnis - Arbeitszeitverlängerung - Vergütungsanspruch

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Verlängerung der Arbeitzeit und Höhe der Vergütung, §§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, 9 TzBfG

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.08.2006 - 9 Sa 172/06
    Ein auf Herbeiführung einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gerichteter Klageantrag ist unzulässig, wenn die Parteien auch über die Höhe der für die verlängerte Arbeitszeit geschuldeten Vergütung streiten, Gegenstand des Klageantrages aber nur die Dauer der Arbeitszeit ist (im Anschluss an BGH, Urteil v. 18.11.1993, NJW-RR 1994, S. 317).

    Für eine stückweise Herbeiführung des Gesamtvertrages im Wege von Teilleistungsklagen besteht nach der zutreffenden Auffassung des BGH kein Rechtsschutzbedürfnis (BGH, Urteil vom 18.11.1993, NJW-RR 1994, S. 317).

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.08.2006 - 9 Sa 172/06
    Die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch den Arbeitgeber lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur überprüfen, wenn die Darlegungs- und Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sachgerecht verteilt wird (BAG, Urteil vom 19.08.1992, AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG, Urteil vom 12.11.1991, AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.08.2006 - 9 Sa 172/06
    Das ist bei gleicher Eignung dann der Fall, wenn die Arbeitsinhalte, Aufgaben und Kompetenzen bei dem Arbeitsplatz, der besetzt werden soll, mit denen, die der Teilzeitbeschäftigte im Teilzeitarbeitsverhältnis wahrnimmt, vergleichbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 25.11.1994, ArbuR 2001, S. 146 für einen tarifvertraglichen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Stellenbesetzung).
  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 744/98

    Eingruppierung einer Lehrkraft an der Fachhochschule bzw. Universität; Anspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.08.2006 - 9 Sa 172/06
    Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz uneingeschränkte Geltung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (BAG, Urteil vom 24.11.1999, ZTR 2000, S. 315; BAG, Urteil vom 16.11.2000, AP Nr. 17 zu § 1 BAT-O).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. August 2006 - 9 Sa 172/06 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 12.09.2007 - 18 Sa 231/07

    Schadenersatz - "entsprechender Arbeitsplatz" iSd § 9 TzBfG - unterbliebene

    Sie können also nicht der Besetzung einer bestimmten Stelle widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf Urteil vom 11.08.2006 - 9 Sa 172/06 - AuR 2006, 452; aufhoben durch Urteil des BAG vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - zitiert nach Pressemitteilung Nr. 30/07).
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