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   LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04   

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https://dejure.org/2005,6009
LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04 (https://dejure.org/2005,6009)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04 (https://dejure.org/2005,6009)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2005 - 9 Sa 1782/04 (https://dejure.org/2005,6009)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellformular "Firmenangehörigengeschäft Bestellung Fahrzeugkauf"und die Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB); AGB-Prüfung einer Klausel über das Entfallen eines Preisnachlasses beim Kauf eines vom Arbeitgeber produzierten ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 307 Abs. 1 S. 2 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Transparenzgebot, Firmenangehörigenrabatt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2
    Wegfall des vom Arbeitgeber gewährten Rabatts auf Unternehmensprodukte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf bestimmter Fristen - Transparenzgebot in allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen bezüglich eines Firmenangehörigenrabatts ? Verstoß gegen das Transparenzgebot ? Wegfall der Rückforderungsmöglichkeit bei fehlender Angabe der Höhe des Nachlasses im Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Transparenzgebot, Firmenangehörigenrabatt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 1576
  • DB 2005, 1523
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH zum AGB-Gesetz, die für das geltende Recht von Bedeutung bleibt, weil dieses eine ausdrückliche Regelung für diesen Fall nicht enthält, ist eine ergänzende Vertragsauslegung bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung erforderlich, wenn die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BGH, Urteil vom 03.11.1999, NJW 2000, S. 1110, 1114 m.w.N.).

    Der Verwender einer unzulässigen Formularbestimmung muss sich vielmehr im Rahmen dessen, was noch als angemessene, den typischen Interessen des Vertragspartners Rechnung tragende Lösung anzusehen ist, mit der ihm ungünstigeren Regelung begnügen, die der ersatzlose Wegfall der von ihm verwendeten unzulässigen Klausel zur Folge hat (BGH, Urteil vom 03.11.1999, a.a.O.).

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
    Er soll aber verpflichtet sein, bei der Formulierung von vornherein auf die Verständnismöglichkeiten des Durchschnittskunden Rücksicht zu nehmen und, wenn das ohne unangemessene Ausweitung des Textumfangs möglich ist, zwischen mehreren Klauselfassungen diejenige zu wählen, bei der die Kunden belastende Wirkung einer Regelung nicht unterdrückt, sondern deutlich gemacht wird (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24.11.1988, BGHZ 106, S. 42).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen möglichst so gestaltet werden, dass die preiserhöhende oder den Kunden sonst benachteiligende Wirkung einer Klausel nicht erst nach intensiver Beschäftigung oder aufgrund ergänzender Auskünfte deutlich wird (BGH, Urteil vom 24.11.1988, BGHZ 106, S. 42, 50).

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot kann nur so lange "geheilt" werden, wie sich der Arbeitnehmer noch entscheiden kann, ob er den Kaufvertrag über das Kraftfahrzeug abschließen will (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.02.1992, NJW 1992, S. 1097, 1098 und BGH, Urteil vom 10.03.1993, NJW 1993, S. 2052, 2054).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BGH und der Entscheidung des BAG vom 26.05.1993 (a.a.O.) mangelnde Transparenz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch spätestens bei Vertragsschluss gegebene Hinweise und Erläuterungen "ausgeglichen" werden (BGH, Urteil vom 10.03.1993, NJW 1993, S. 2052, 2054).

  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 151/91

    Formularklausel zur Tilgungsverrechnung im Individualprozeß

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot kann nur so lange "geheilt" werden, wie sich der Arbeitnehmer noch entscheiden kann, ob er den Kaufvertrag über das Kraftfahrzeug abschließen will (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11.02.1992, NJW 1992, S. 1097, 1098 und BGH, Urteil vom 10.03.1993, NJW 1993, S. 2052, 2054).

    Eine Unterrichtung nach Vertragsschluss genügt jedoch nicht (BGH, Urteil vom 11.02.1992, NJW 1992, S. 1097, 1098).

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 219/92

    Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
    Das Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen erfordert bei einer Klausel, nach der ein Preisnachlass beim Kauf eines vom Arbeitgeber produzierten Kraftfahrzeuges entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen endet, dass nicht nur die Voraussetzungen für den Wegfall klar und verständlich dargestellt werden, sondern auch wegen der Höhe der Forderung des Arbeitgebers nicht erst eine intensive Beschäftigung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Nachfrage notwendig wird (im Anschluss an BAG, Urteil vom 26.05.1993, AP Nr. 3 zu § 23 AGB-Gesetz).

    Soweit es um verhaltensbedingte Kündigungen durch den Arbeitgeber geht, soll erreicht werden, dass ein Grund hierfür nicht gegeben wird (BAG, Urteil vom 26.05.1993, AP Nr. 3 zu § 23 AGB-Gesetz).

  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum AGB- Gesetz können inhaltlich trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche AGB- Bestimmungen Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein (BGH, Urteil vom 28.05.1984, NJW 1984, S. 2816; BGH, Urteil vom 25.06.2003, NJW 2003, S. 2899).
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.03.2005 - 9 Sa 1782/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum AGB- Gesetz können inhaltlich trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche AGB- Bestimmungen Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein (BGH, Urteil vom 28.05.1984, NJW 1984, S. 2816; BGH, Urteil vom 25.06.2003, NJW 2003, S. 2899).
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