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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 9 Sa 181/04   

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https://dejure.org/2005,8186
LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 9 Sa 181/04 (https://dejure.org/2005,8186)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2005 - 9 Sa 181/04 (https://dejure.org/2005,8186)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2005 - 9 Sa 181/04 (https://dejure.org/2005,8186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Berufung wegen unschlüssigen Sachvortrages; Übergang von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt auf die Bundesanstalt mit Antrag auf Insolvenzgeld; Ausdehnung auf alle noch offenenen Entgeltansprüche bei fehlender Angabe der Höhe; Ablehnung des Antrags als ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO §§ 512 ff.; ; SGB III § 187 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 187 Satz 1; BGB § 611
    Anspruchsübergang bei Zahlung von Insolvenzgeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 801/16

    Altersteilzeit - Insolvenzgeld - Differenzvergütung

    Die Ablehnung des Insolvenzgeldantrags ist auflösende Bedingung für den Forderungsübergang (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 27. April 2005 - 9 Sa 181/04 -; Voelzke in Hauck/Noftz SGB III 2. Aufl. Stand April 2016 K § 169 Rn. 15) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2017 - L 14 AL 284/12

    Insolvenzgeldanspruch - Versäumung der Ausschlussfrist - Nachfrist - Unkenntnis

    Mit dem Anspruchsübergang nach § 187 SGB III a. F. erlange die Beklagte wegen des denkbaren Rückfalls des Entgeltanspruchs eine treuhänderische Rechtsstellung gegenüber dem von der Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer, soweit die §§ 183 ff. SGB III keinen Schutz böten (vgl. Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 22. November 2007, 1 SA 364/03; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2005, 9 SA 181/04, beide juris).

    Der Anspruchsübergang gemäß § 187 SGB III a. F. erfolge nur in dem Umfang, in dem er später durch die Entscheidung der Beklagten konkretisiert werde, wogegen Ansprüche in dem Umfang, in dem der Antrag auf Insg abgelehnt werde, auf die Arbeitnehmer zurückfielen (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2005, 9 SA 181/04, juris).

  • LG Neuruppin, 09.01.2009 - 3 O 374/07

    Lohnansprüche im Falle der Arbeitgeberinsolvenz: Aufrechnung seitens der

    Die Ablehnung des Antrages ist auflösende Bedingung für den Forderungsübergang (Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Urteil vom 27. April 2005, 9 Sa 181/04, zitiert nach Juris, m.w.N.).
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