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   LAG Berlin, 03.11.1986 - 9 Sa 65/86   

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https://dejure.org/1986,1625
LAG Berlin, 03.11.1986 - 9 Sa 65/86 (https://dejure.org/1986,1625)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03.11.1986 - 9 Sa 65/86 (https://dejure.org/1986,1625)
LAG Berlin, Entscheidung vom 03. November 1986 - 9 Sa 65/86 (https://dejure.org/1986,1625)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Provision; Rückzahlung; Rückzahlungsklausel; Handlungsgehilfe; Sittenwidrig

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Sittenwidrigkeit, Arbeitsvertrag, Reisender, Hungerprovision, Vereinbarung ausschließlich erfolgsabhängiger Vergütung im Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beschränkung des Entgelts auf Provisionen bei einem Handlungsgehilfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1987, 1899
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Die Vereinbarung könnte zwar sittenwidrig sein, wenn durch die Vorschußzahlungen eine unzulässige Bindung des Arbeitnehmers herbeigeführt wird oder wenn die Provisionsabrede so getroffen ist, daß der Arbeitnehmer die geforderten Umsätze überhaupt nicht erbringen kann (vgl. LAG Berlin Urteil vom 3. November 1986 - 9 Sa 65/86 - AP Nr. 14 zu § 65 HGB).
  • LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge; Ermittlung des zu berücksichtigenden

    Eine - regelmäßig zulässige - provisionsabhängige Bezahlung sorgt hier für einen automatischen Leistungsanreiz (vgl. LAG Berlin, Urt. v. 03.11.1986 - 9 Sa 65/86, Rn. 55f).

    Dabei trägt der Arbeitnehmer die Beweislast dafür, dass ihm dies nicht möglich ist (vgl. LAG Berlin, Urt. v. 03.11.1986 - 9 Sa 65/86).

  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08

    AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob in einem Arbeitsverhältnis die Vereinbarung einer reinen Erfolgsvergütung zulässig ist (so BAG, 20. Juni 1989, 3 AZR 504/87, aaO; LAG Berlin, 3. November 1986, 9 Sa 65/86, AP HGB § 65 Nr. 14) oder nicht (so LAG Hamm, 16. Oktober 1989, 19 (13) Sa 1510/88, LAGE BGB § 138 Nr. 4).
  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 361/08

    AGB; Provision; Rückzahlung; unzulässige Rechtsausübung; Vorschuss

    Denn nicht nur mit einem freien Handelsvertreter, sondern auch mit einem Arbeitnehmer kann vereinbart werden, dass ausschließlich eine erfolgsabhängige Vergütung in Form von Provisionen gezahlt wird und hierauf Provisionsvorschüsse gewährt werden, die zurückzuzahlen sind, soweit sie nicht ins Verdienen gebracht werden (vgl. BAG, 20. Juni 1989, 3 AZR 504/87, AP HGB § 87 Nr. 8; LAG Berlin, 3. November 1986, 9 Sa 65/86, AP HGB § 65 Nr. 14; Küttner/Griese, Personalbuch 2008, Provision Rn. 3, 28; Ebenroth/Boujong/Joost/Schon/Boecken, HGB, 2. Auflage, Rn. 9, 11; HK-ArbR/Schütte/Schlegel, § 65 HGB Rn. 3).
  • LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08

    Rückforderung von Provisionszahlungen an Versicherungsvertreter und

    Er wird nicht rein erfolgsabhängig vergütet, was grundsätzlich selbst bei einem Arbeitnehmer zulässig wäre (vgl. dazu näher BAG, 20. Juni 1989, 3 AZR 504/87, AP HGB § 87 Nr. 8; LAG Berlin, 3. November 1986, 9 Sa 65/86, AP HGB § 65 Nr. 14; Ebenroth/Boujong/Joost/Schon/Boecken, a.a.O., § 65 HGB Rn. 9, 11; HK-ArbR/Schütte/Schlegel, § 65 HGB Rn. 3; Küttner/Griese, Personalbuch 2009, Provision Rn. 3).
  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 445/08

    AGB; Provision; Rückzahlung; Verwirkung; Vorschuss

    Denn nicht nur mit einem freien Handelsvertreter, sondern auch mit einem Arbeitnehmer kann vereinbart werden, dass ausschließlich eine erfolgsabhängige Vergütung in Form von Provisionen gezahlt wird und hierauf Provisionsvorschüsse gewährt werden, die zurückzuzahlen sind, soweit sie nicht ins Verdienen gebracht werden (vgl. BAG, 20. Juni 1989, 3 AZR 504/87, AP HGB § 87 Nr. 8; LAG Berlin, 3. November 1986, 9 Sa 65/86, AP HGB § 65 Nr. 14; Küttner/Griese, Personalbuch 2008, Provision Rn. 3, 28; Ebenroth/Boujong/Joost/Schon/Boecken, HGB, 2. Auflage, Rn. 9, 11; HK-ArbR/Schütte/Schlegel, § 65 HGB Rn. 3).

    Eine Vergütungsvereinbarung auf Provisionsbasis mit der Verpflichtung zur Rückzahlung von Provisionsvorschüssen kann zwar sittenwidrig sein, wenn durch die Vorschusszahlung eine unzulässige Bindung des Arbeitnehmers herbei geführt wird oder wenn die Provisionsabrede so getroffen worden ist, dass der Arbeitnehmer die geforderten Umsätze überhaupt nicht erbringen kann (vgl. BAG, 20. Juni 1989, a.a.O.; LAG Berlin, 3. November 1986, a.a.O.).

  • ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06

    Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters, Rückzahlungspflicht,

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er aus betrieblichen Gründen gar nicht in der Lage war, den monatlichen Provisionsabschlag zu "verdienen" (LAG Berlin, 03.11.1986, 9 Sa 65/86, AP-Nr. 14 zu § 65 HGB).
  • LAG München, 11.11.2010 - 11 Sa 7/10

    Schadensersatz wegen Provisionsminderung

    Die Vergütungsabrede ist erst dann gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn der Arbeitnehmer nach den betrieblichen Verhältnissen trotz ausreichender Mühe kein angemessenes Entgelt für seine Arbeit verdienen kann, wofür er die Beweislast trägt (vgl. BAG v. 14.11.1966, AP HGB § 65 Nr. 4; LAG Berlin v. 03.11.1986, AP HGB § 65 Nr. 14; MüKo HGB/von Hoyningen-Huene, § 65 Rn. 11).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.1998 - 3 Sa 22/98

    Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Rückzahlung einer Sonderzuwendung ;

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 13 Sa 321/10

    Formularklausel zur Rückzahlung eines nicht ins Verdienen gebrachten

    Denn nicht nur mit einem freien Handelsvertreter, sondern auch mit einem Arbeitnehmer kann vereinbart werden, dass sogar ausschließlich nur eine erfolgsabhängige Vergütung in Form von Provisionen gezahlt wird und hierauf Provisionsvorschüsse gewährt werden, die zurück zu zahlen sind, soweit sie nicht ins Verdienen gebracht werden (vgl. BAG 20.06.1989 - 3 AZR 504/87 - AP Nr. 8 zu § HGB; LAG Berlin 03.11.1986 - 9 Sa 65/86 - AP Nr. 14 zu § 65 HGB; LAG Hamm, a. a. O., Rz. 54 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 938/12

    Arbeitsentgelt; Sittenwidrigkeit der Entgeltvereinbarung

  • LAG Köln, 08.08.1997 - 11 Sa 175/97

    Provisionsvorschuß; Garantieprovision; Betriebliche Übung; Schriftform;

  • ArbG Düsseldorf, 13.08.2015 - 10 Ca 1109/15

    - Maxplan -, Voraussetzungen für die übliche Vergütung, Fehlen einer

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