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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07   

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https://dejure.org/2008,5538
LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07 (https://dejure.org/2008,5538)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2008 - 9 Sa 662/07 (https://dejure.org/2008,5538)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 9 Sa 662/07 (https://dejure.org/2008,5538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer (fristlosen) Kündigung mit der Entwendung geringfügiger, im Eigentum des Arbeitgebers stehender Gegenstände; Ansehung der Entwendung von im Eigentum von Arbeitskollegen stehenden Sachen als erhebliche Pflichtverletzung; Grundsätzliches Erfordernis ...

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1 § 2 Satz 1
    Ordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei heimlichem Zugriff auf Kaffeekasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung nach Geldentnahme aus der Kaffeekasse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Griff in Kaffeekasse rechtfertigt Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Diebstahl am Arbeitsplatz stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die zur Kündigung berechtigt

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07
    Im Gegensatz zur Auffassung des Arbeitsgerichts geht die Berufungskammer unter Berücksichtigung des unstreitigen Geschehens davon aus, dass der Kläger sich in einer derartigen Weise verhalten hat, auch wenn es für die Beurteilung, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, nicht darauf ankommt, ob und inwieweit sich der Arbeitnehmer mit seinem Verhalten strafbar gemacht hat (vgl. etwa BAG 29.01.1997, 2 AZR 292/96, EzA § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 27).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07
    Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht rechtswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05, EzA § 626 BGB 2002, Nr. 16).
  • LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01

    Chronische Spiel- und Alkoholsucht eines Arbeitnehmers als wichtiger und die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07
    Aber auch die Entwendung von im Eigentum von Arbeitskollegen stehenden Sachen stellt sich als erhebliche Pflichtverletzung dar, für die entsprechende rechtliche Grundsätze gelten (vgl. etwa LAG Köln 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01 -, LAGE § 626 BGB Nr. 140).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07
    Dies ist für die Entwendung von im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sachen anerkannt (vgl. etwa BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 -, EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07
    Allerdings ist insoweit auch in Rechnung zu stellen, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass gerade die durch Unterhaltspflichten bedingte wirtschaftliche Notlage das Motiv für das Verhalten des Klägers gewesen ist (vgl. zum Zusammenhang zwischen Unterhaltspflichten und Pflichtverletzung: KR-Fischermeier, 8. Auflage, § 626 BGB, Rz. 241; BAG 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 -, EzA § 626 BGB n. F. Nr. 118).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07
    Selbst im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen eines vorsätzlichen Vermögensdeliktes ist eine Berücksichtigung von Unterhaltspflichten nicht generell ausgeschlossen (BAG 27.02.1997, 2 AZR 302/96, EzA § 1 Kündigungsschutzgesetz Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 11 Sa 363/07

    Verhaltensbedingte Kündigung - Eigentums- oder Vermögensdelikte zum Nachteil des

    In solchen Fällen kann eine Wiederherstellung des für ein Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens schlechterdings nicht erwartet werden (vgl. BAG, 02.03.2006, 2 AZR 53/05, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 16; LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008, 9 Sa 662/07, juris).
  • LAG Hamm, 13.05.2011 - 13 Sa 2083/10

    Kündigung; außerordentlich; ordentlich; verhaltensbedingt; Sachbeschädigung;

    Namentlich kommt eine außerordentliche Kündigung auch in Betracht, wenn Eigentums- bzw. Vermögensdelikte zu Lasten anderer Arbeitnehmer begangen werden ( LAG Köln, 12.03.2002 - 1 Sa 1354/01 - NZA-RR 2002, 519; LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07).
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