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   LAG Niedersachsen, 04.02.2003 - 9 Sa 687/02   

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https://dejure.org/2003,14726
LAG Niedersachsen, 04.02.2003 - 9 Sa 687/02 (https://dejure.org/2003,14726)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.02.2003 - 9 Sa 687/02 (https://dejure.org/2003,14726)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 9 Sa 687/02 (https://dejure.org/2003,14726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 ETV-Arb; § 24 ETV-Arb; § 4 Abs. 2 S. 1 TzBfG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Tarifvertragliche Besitzstandsklausel; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Verfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW

    ETV-Arb § 23 ETV-Arb § 24
    ETV-Arb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertragliche Besitzstandsklausel; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Verfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Judicialis

    ETV-Arb § 23; ; ETV-Arb § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ETV-Arb § 23; ETV-Arb § 24
    Zur Frage, ob eine tarifvertragliche Besitzstandsklausel wirksam zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen zu einem bestimmten Stichtag differenzieren darf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2003 - 7 Sa 336/02

    Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern in einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.02.2003 - 9 Sa 687/02
    Wie die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in ihrer Entscheidung vom 9. Januar 2003 - 7 Sa 336/02 - zutreffend hervorgehoben hat, ist bei der Bewertung der Stichtagsregelung zusätzlich zu beachten, dass durch den Ausschluss befristet beschäftigter Arbeitnehmer aus der Besitzstandsregelung die Möglichkeit geschaffen wurde, ca. 1.800 Arbeitnehmer auf der Basis des neuen Entgelttarifvertrages in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.02.2003 - 9 Sa 687/02
    Die Tarifvertragsparteien unterliegen hinsichtlich der Regelungen des persönlichen Geltungsbereichs keiner unmittelbaren Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG, sondern sie können in eigener Selbstbestimmung den persönlichen Geltungsbereich ihrer Tarifregelungen wegen ihres vorrangigen Grundrechts der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Abs. 3 S. 1 GG) frei festlegen, soweit sie nicht willkürliche Regelungen schaffen; die Grenze der Willkür ist erst überschritten, wenn die Differenzierung im persönlichen Geltungsbereich unter keinem Gesichtspunkt, auch koalitionspolitischer Art, plausibel erklärbar ist (BAG vom 30. August 2000, BAGE 95, 277).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.02.2003 - 9 Sa 687/02
    Insbesondere steht den Tarifvertragsparteien eine Einschätzungsprärogative zu, soweit es um die Beurteilung der tatsächlichen Regelungsprobleme und der Regelungsfolgen geht, sowie ein Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum, soweit es um die inhaltliche Gestaltung der Regelungen geht (vgl. BAG v. 29.08.2001, 4 AZR 352/00 und vom 29.11.2001, 4 AZR 762/00 sowie BAG v. 18. Mai 1999 AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Fleischerhandwerk; EK/Dieterich, Artikel 3 GG Rn. 27).
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 762/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.02.2003 - 9 Sa 687/02
    Insbesondere steht den Tarifvertragsparteien eine Einschätzungsprärogative zu, soweit es um die Beurteilung der tatsächlichen Regelungsprobleme und der Regelungsfolgen geht, sowie ein Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum, soweit es um die inhaltliche Gestaltung der Regelungen geht (vgl. BAG v. 29.08.2001, 4 AZR 352/00 und vom 29.11.2001, 4 AZR 762/00 sowie BAG v. 18. Mai 1999 AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Fleischerhandwerk; EK/Dieterich, Artikel 3 GG Rn. 27).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.02.2003 - 9 Sa 687/02
    Zwar ist eine Berufung hinsichtlich eines neuen Hauptantrages nicht schon dann zulässig, wenn der Kläger sein erstinstanzliches Begehren mit einem Hifsantrag weiter verfolgt (BGH NJW-RR 1996, 765).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 11 Sa 69/02

    Tarifliche Besitzstandszulage - befristetes Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.02.2003 - 9 Sa 687/02
    Der Wortlaut des § 23 ETV-Arb ist eindeutig, Anhaltspunkte für einen von diesem eindeutigen Wortlaut abweichenden Willen der Tarifvertragsparteien gibt es nicht (vgl. LAG Baden-Württemberg Urt. v. 10.10.2002 - 11 Sa 69/02 - unter 2. a) der Gründe).
  • BAG, 15.07.2004 - 6 AZR 224/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Februar 2003 - 9 Sa 687/02 - wird zurückgewiesen.
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