Rechtsprechung
LAG Köln, 19.10.2011 - 9 Sa 865/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Betriebsrente - Anpassung - nachholende
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 16 Abs. 1
Ablehnung der Betriebsrentenanpassung bei fehlender Leistungsfähigkeit; unbegründete Zahlungsklage bei unsubstantiierten Einwendungen gegen die Fehlerhaftigkeit handelsrechtlich testierter Jahresabschlüsse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 26.05.2010 - 9 Ca 2480/08
- LAG Köln, 19.10.2011 - 9 Sa 865/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08
Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters
Auszug aus LAG Köln, 19.10.2011 - 9 Sa 865/10
Das Verfahren ist im Einvernehmen mit den Parteien bis zu Entscheidung des Parallelrechtsstreits 3 AZR 754/08 durch das Bundesarbeitsgericht, bei dem es um eine Anpassung zum Stichtag 31. Dezember 2004 ging, zum Ruhen gebracht worden.Sie verteidigt das erstinstanzliche Urteil und verweist auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in dem Verfahren 3 AZR 754/08.
Da die Beklagte aber die Prüfungstermine zum 31. Dezember eines jeden Jahres bündelt, die erste Anpassung sich aber nicht um mehr als sechs Monate verzögern darf, ergibt sich für den Kläger der 31. Dezember 2006 als gesetzlicher Prüfungstermin (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Dann besteht keine Anpassungspflicht (vgl. BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Spätere, unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Demzufolge kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (vgl. BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Beide Bemessungsgrundlagen sind - jedenfalls für die hier relevante Zeit vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (…BGBl. 2009, S. 1102 ff.) - ausgehend von den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen zu bestimmen (vgl. BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Dazu zählen nicht nur das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Kapitalrücklage, sondern auch Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvorträge und Jahresüberschüsse/Jahres-fehlbeträge (vgl. BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Etwas anderes gilt nur, wenn außerordentliche Erträge oder Verluste auch der Höhe nach eine ausreichende Kontinuität aufweisen (vgl. BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Das Eigenkapital zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres ist zu addieren und anschließend zu halbieren (vgl. BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Der Risikozuschlag beträgt einheitlich 2 % (vgl. BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Eingetretene Eigenkapitalverluste sind zu berücksichtigen, wenn sie fortwirken und die künftige Eigenkapitalausstattung beeinträchtigen (vgl. BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Von einer Gesundung des Unternehmens kann auch nicht ausgegangen werden, wenn das vorhandene Eigenkapital des Unternehmens die Summe aus gezeichnetem Kapital und zusätzlich gebildeten Kapitalrücklagen noch nicht erreicht hat (vgl. BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - ).
Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das Bundesarbeitsgericht in der vorstehend genannten Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - festgestellt, dass die Beklagte am Prüfungstermin 31. Dezember 2004 mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen musste, ihrem Unternehmen werde die für die Anpassung der Betriebsrenten erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit fehlen.
Das Vorbringen des Klägers rechtfertigt es nicht, entgegen den Feststellungen in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 -, den Erlös aus dem Verkauf des Marine-Servicegeschäfts als gewöhnlichen Ertrag bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob es zum Stichtag 31. Dezember 2006 der Beklagten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich erscheinen durfte, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag am 31. Dezember 2009 aufzubringen.
Ebenso wenig kam es darauf an, in welchem Volumen die Betriebsrenten nach den Anpassungsbeschlüssen des Essener Verbandes angepasst wurden (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 -).
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02
Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens
Auszug aus LAG Köln, 19.10.2011 - 9 Sa 865/10
Die Fehlerhaftigkeit der handelsrechtlich testierten Jahresabschlüsse hat der Kläger nicht - in rechtserheblicher Weise - geltend gemacht (vgl. zu den Anforderungen: BAG, Urteil vom 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - ).
Rechtsprechung
LAG Hamm, 28.09.2010 - 9 Sa 865/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2011, 8
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2017 - 3 Sa 487/16
Bewerbungsverfahren - Diskriminierung - Geschlecht - Begriff Bürofee
Insoweit hat die Beklagte substantiiert dargelegt, dass sie den hier bekannten Bewerber wegen dessen Verhalten in der Vergangenheit unter keinen Umständen eingestellt hätte, ohne dass ein verpöntes Merkmal i. S. des § 1 AGG irgendeine Rolle gespielt hätte (s. LAG Hamm 28.09.2010 - 9 Sa 865/10 - NZA RR 2011, 8). - LAG Hamm, 22.05.2012 - 19 Sa 1658/11
Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers Entschädigung - Schadensersatz
Es ist vielmehr zusätzlich zu prüfen, ob festgestellte Verfahrensverstöße die Vermutung begründen, dass der schwerbehinderte Mensch wegen seiner Behinderung benachteiligt wurde (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 28.09.2010 - 9 Sa 865/10 -). - LAG Köln, 12.05.2011 - 6 Sa 19/11
Unternehmen der öffentlichen Hand als private Arbeitgeber; unbegründete …
Ein in privatrechtlicher Rechtsform organisierter Arbeitgeber wird schließlich nicht dadurch zu einem öffentlichen Arbeitgeber, dass er den TVöD anwendet oder dass Körperschaften des öffentlichen Rechts Alleingesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter sind (vgl. BAG vom 15.11.2005 - 9 AZR 933/0, NZA 2006, 879; LAG Hamm vom 28.09.2010 - 9 Sa 865/10, NZA-RR 2011, 8). - ArbG Detmold, 28.05.2014 - 3 Ca 1293/13
Kündigung wegen chronischer Hepatitis-C-Erkrankung
Erfolgt bei den nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu beurteilenden Entscheidungsprozessen eine Arbeitsteilung dahingehend, dass ein Entscheidungsträger eine Beurteilung vornimmt und der die Arbeitgeberbefugnisse wahrnehmende Entscheidungsträger sich dieser Beurteilung vollständig unterwirft, so erfolgt jedenfalls eine Zurechnung in entsprechender Anwendung des § 278 BGB (vgl. zur Zurechnung auch LAG Hamm, Urteil vom 28.09.2010 - 9 Sa 865/10).