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   LAG Berlin, 22.09.1986 - 9 TaBV 5/86   

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https://dejure.org/1986,2611
LAG Berlin, 22.09.1986 - 9 TaBV 5/86 (https://dejure.org/1986,2611)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22.09.1986 - 9 TaBV 5/86 (https://dejure.org/1986,2611)
LAG Berlin, Entscheidung vom 22. September 1986 - 9 TaBV 5/86 (https://dejure.org/1986,2611)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Äußerungsfrist; Frist; Fristablauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 209
  • BB 1987, 63
  • BB 1987
  • DB 1987, 234
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus LAG Berlin, 22.09.1986 - 9 TaBV 5/86
    Bei der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlußfrist, die jedenfalls nach dem Fristablauf nicht einverständlich verlängert werden kann (Entgegen BAG vom 17.5.1983, 1 ABR 5/80 = AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 = DB 1983, 2638).
  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

    Gegen die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts wird eingewandt, die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG sei für die Betriebsparteien nicht disponibel, weil sie als gesetzliche Ausschlussfrist nicht nur den Belangen des Arbeitgebers, sondern auch denen des Arbeitnehmers diene, der ein schutzwürdiges Interesse an alsbaldiger Klärung habe (Sächsisches LAG 8. August 1995 - 8 TaBV 19/94 - LAGE BetrVG 1972 § 99 Nr. 52; LAG Berlin 22. September 1986 - 9 TaBV 5/86 - LAGE BetrVG 1972 § 99 Nr. 11; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 99 Rn. 258; HSWG BetrVG § 99 Rn. 106 mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15c/01

    Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer,

    Die Wochenfrist bedeutet eine Begrenzung der betriebsverfassungsrechtlichen Kollektivmacht, die also dem Betriebsrat im Interesse des oder der betroffenen Arbeitnehmer Grenzen setzt (so zutreffend LAG Berlin in DB 1987, 234).
  • BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 33/02

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters im Bereich

    Streitig ist dies zwar im Falle einer Verlängerung erst nach Fristablauf (LAG Berlin 22. September 1986 - 9 TaBV 5/86 - LAGE BetrVG 1972 § 99 Nr. 11; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt BetrVG § 99 Rn. 216; GK-BetrVG/Kraft § 99 Rn. 112).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15 C/01

    Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer,

    Die Wochenfrist bedeutet eine Begrenzung der betriebsverfassungsrechtlichen Kollektivmacht, die also dem Betriebsrat im Interesse des oder der betroffenen Arbeitnehmer Grenzen setzt (so zutreffend LAG Berlin in DB 1987, 234).
  • LAG Sachsen, 08.08.1995 - 8 TaBV 19/94

    Zustimmungsverfahren ; Zustimmung des Betriebsrats; Beabsichtigte personelle

    Nur ausnahmsweise handele der Arbeitgeber treuwidrig, wenn er sich auf die Unwirksamkeit der Frist berufe (so Natzel SAE 1986, 192, 194 sowie LAG Berlin, Beschluß v. 22.09.1986 - 9 TaBV 5/86 -, LAGE § 99 BetrVG Nr. 11; Gaul DB 1985, 812 ff.; Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Auflage, § 99 Rn. 107; von Hoyningen-Huene, BetrVG , 3. Auflage, S. 306; Löwisch, Anm. zu BAG EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 20; Schlochauer in Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 4. Auflage, § 99 Rn. 106, die auf den Einwand des Rechtsmißbrauchs nicht eingehen) .
  • ArbG Ulm, 16.12.1986 - 5 Ca 366/86

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte - Anwendbarkeit der ab 1986-08-01 geltenden

    Fundstelle DB 1987, 234-235 (T).
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