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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 Ta BV 68/03   

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https://dejure.org/2003,10385
LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 Ta BV 68/03 (https://dejure.org/2003,10385)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.11.2003 - 9 Ta BV 68/03 (https://dejure.org/2003,10385)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. November 2003 - 9 Ta BV 68/03 (https://dejure.org/2003,10385)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 TaBV 68/03
    Die bloße Zweckmäßigkeit einer einheitlichen Regelung oder das Koordinationsinteresse des Arbeitgebers allein genügt jedoch nicht (BAG Beschluss vom 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - EzA § 50 BetrVG 1972 Nr. 17; BAG Beschluss vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 372 = AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG Urteil vom 26. Januar 1993-1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 b aa der Gründe; BAG Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - BAGE 60, 244, 252 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu III 2 der Gründe).

    Als Regelung einer überbetrieblichen Angelegenheit wurde beispielsweise eine solche über die unternehmenseinheitliche Einführung und Nutzung von Telefonvermittlungsanlagen angesehen, weil die mit diesem System verfolgten Ziele wie Kostenoptimierung und zentrale Servicefunktion auf der gesamten Unternehmensebene erreicht werden sollen und eine unterschiedliche Ausgestaltung des Telefonanlagensystems in den einzelnen Betrieben sich mit diesen Zielen und der Funktion des Systems nicht vereinbaren ließ (BAG Beschluss vom 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - a.a.O.).

  • ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2003 - 1 BV 572/02

    Anspruch des Betriebsrats einer Bank auf Zugang zum internen Intranet; Intranet

    Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 TaBV 68/03
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 07. April 2003 - 1 BV 572/02 - wird zurückgewiesen, der Tenor jedoch klarstellend wie folgt neu gefasst:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. April 2003 - 1 BV 572/02 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

    Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 TaBV 68/03
    Dies ist kein Eingriff in die zwingende Zuständigkeitsverteilung nach § 50 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG Beschluss vom 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - NZA 2003, 992).

    Ob der Gesamtbetriebsrat die konkrete Nutzung des Intranet auch für die örtlichen Betriebsräte durch eine unternehmensweite, nicht nur den eigenen Sachaufwand betreffende Vereinbarung mit der Arbeitgeberin regeln kann und diese dann den von den örtlichen Betriebsräten durchgesetzten Ansprüchen nach § 40 Abs. 2 BetrVG vorgeht (vgl. BAG Beschluss vom 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - a.a.O; BAG Urteil vom 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - EzA § 50 BetrVG 1972 Nr. 18), muss hier nicht entschieden werden.

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 TaBV 68/03
    Der Betriebsrat durfte die Nutzung des Intranet für erforderlich halten, da der Arbeitgeberin aufgrund der technischen Ausstattung des Betriebs keine zusätzlichen Kosten entstehen (BAG Beschlüsse vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 8/03 und 12/03 - Pressemitteilung Nr. 55/03).
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 TaBV 68/03
    Die bloße Zweckmäßigkeit einer einheitlichen Regelung oder das Koordinationsinteresse des Arbeitgebers allein genügt jedoch nicht (BAG Beschluss vom 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - EzA § 50 BetrVG 1972 Nr. 17; BAG Beschluss vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 372 = AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG Urteil vom 26. Januar 1993-1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 b aa der Gründe; BAG Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - BAGE 60, 244, 252 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 TaBV 68/03
    Ob der Gesamtbetriebsrat die konkrete Nutzung des Intranet auch für die örtlichen Betriebsräte durch eine unternehmensweite, nicht nur den eigenen Sachaufwand betreffende Vereinbarung mit der Arbeitgeberin regeln kann und diese dann den von den örtlichen Betriebsräten durchgesetzten Ansprüchen nach § 40 Abs. 2 BetrVG vorgeht (vgl. BAG Beschluss vom 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 - a.a.O; BAG Urteil vom 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - EzA § 50 BetrVG 1972 Nr. 18), muss hier nicht entschieden werden.
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 TaBV 68/03
    Die bloße Zweckmäßigkeit einer einheitlichen Regelung oder das Koordinationsinteresse des Arbeitgebers allein genügt jedoch nicht (BAG Beschluss vom 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - EzA § 50 BetrVG 1972 Nr. 17; BAG Beschluss vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 372 = AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG Urteil vom 26. Januar 1993-1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 b aa der Gründe; BAG Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - BAGE 60, 244, 252 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.11.2003 - 9 TaBV 68/03
    Die bloße Zweckmäßigkeit einer einheitlichen Regelung oder das Koordinationsinteresse des Arbeitgebers allein genügt jedoch nicht (BAG Beschluss vom 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - EzA § 50 BetrVG 1972 Nr. 17; BAG Beschluss vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 372 = AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BAG Urteil vom 26. Januar 1993-1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 b aa der Gründe; BAG Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - BAGE 60, 244, 252 = AP Nr. 37 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. November 2003 - 9 TaBV 68/03 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG München, 18.02.2004 - 9 TaBV 68/03   

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https://dejure.org/2004,36287
LAG München, 18.02.2004 - 9 TaBV 68/03 (https://dejure.org/2004,36287)
LAG München, Entscheidung vom 18.02.2004 - 9 TaBV 68/03 (https://dejure.org/2004,36287)
LAG München, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 9 TaBV 68/03 (https://dejure.org/2004,36287)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04

    Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft

    Auf die Rechtsbeschwerde der Gewerkschaft wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Februar 2004 - 9 TaBV 68/03 - aufgehoben.
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