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   OLG Köln, 10.02.2009 - I-9 U 118/08   

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OLG Köln, 10.02.2009 - I-9 U 118/08 (https://dejure.org/2009,6238)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2009 - I-9 U 118/08 (https://dejure.org/2009,6238)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - I-9 U 118/08 (https://dejure.org/2009,6238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht einer Maschinenversicherung; Begriff des unvorhergesehen Schadens i.S.v. § 2 Nr. 1 S. 1 Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 92)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ABMG 92 § 2 Nr. 1
    Die Beweislast für das Vorliegen eines "unvorhergesehenen" Schadens liegt beim VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABMG 92 § 2 Nr. 1
    Eintrittspflicht der Maschinenversicherung; Begriff des unvorhergesehen Schadens im Sinne von § 2 Nr. 1 S. 1 ABMG 92

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Unvorhergesehener Sachschaden in der Technischen Versicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1538
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 152/81

    Ansprüche aus einer Bauwesenversicherung - Wasserschaden an einer Baustelle -

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08
    Unvorhergesehen in diesem Sinne ist ein Schaden, wenn er für den Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) überraschend, also für ihn unvorhersehbar aufgetreten ist und auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BGH VersR 1976, 676; BGH VersR 1983, 821).

    Dieser im Bereich der technischen Versicherungen seit Jahrzehnten (so schon BGH VersR 1983, 821) übliche Risikoausschluss ist auch im Lichte des § 61 VVG a.F. grundsätzlich wirksam, da die Beschränkung der Leistungspflicht auf unvorhersehbare Schäden gerade die typischen Risiken, welche mit der fraglichen Versicherung abgedeckt werden sollen, unberührt lässt und den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als ordentlicher Unternehmer deshalb nicht benachteiligt (BGH a.a.O.).

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08
    In ständiger Rechtsprechung geht der BGH davon aus, dass Klauseln i.S. des § 309 Nr. 12 BGB (bzw. § 11 Nr. 15 AGBG), die dem Gegner des Verwenders die Beweislast für Umstände auferlegen, die dem Verantwortungsbereich des Verwenders zuzurechnen sind, den Gegner des Klauselverwenders unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sind, und zwar auch bei einer Verwendung für den kaufmännischen Verkehr (vgl. zuletzt etwa BGH NJW 2006, 47 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08
    Auch wenn, wie der Beklagte meint, ein Leistungsantrag möglich wäre, besteht ein Feststellungsinteresse, und die Feststellungsklage ist zulässig, sofern ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (vgl. BGH NJW 2006, 2548 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08
    Und das Urteil des BGH in VersR 1992, 1087 verhält sich über die Auswirkungen eines (Teil-)Grundurteils im Verhältnis zum Schlussurteil.
  • BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08
    An der Zulässigkeit der Feststellungsklage ändert sich sodann nichts dadurch, dass der Versicherer seine Leistung ablehnt, auch wenn dadurch die Leistungsklage grundsätzlich eröffnet wäre (vgl. BGH VersR 1986, 675 sowie die weiteren Nachweise bei Voit/Knappmann a.a.O. Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02

    Deckungsklage gegen die Maschinenversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08
    Es entspricht deshalb, soweit ersichtlich, einhelliger Meinung, dass der Versicherungsnehmer den Eintritt eines unvorhersehbaren Schadens im fraglichen Sinne, bei welchem nur grobe Fahrlässigkeit schadet, zu beweisen hat (vgl. OLG Karlsruhe in VersR 2003, 1124; Voit/Knappmann a.a.O. § 2 AMB 91/97, Rn. 10; W. Schneider in MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 9 Rn. 331-333; Voßkühler in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 35 Rn. 97).
  • BGH, 20.06.2007 - IV ZR 228/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08
    Soweit die Beklagte für ihre abweichende Auffassung höchstrichterliche Entscheidungen zitiert, sind diese zu anderen Fallkonstellationen ergangen und deshalb nicht einschlägig: Die Erwägungen in dem Beschluss des BGH vom 20.06.2007 - IV ZR 228/06 - betreffen schon im Ausgangspunkt eine Leistungs- und gerade keine Feststellungsklage (vgl. die Entscheidung der Vorinstanz OLG Frankfurt v. 26.07.2006 - 7 U 114/03).
  • BGH, 16.11.1992 - II ZR 184/91

    Schadensabwendung durch Erhaltung von Regreßansprüchen - Unwirksame

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08
    Für die Entscheidung soll vorausgesetzt werden, dass die Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB (bzw. § 9 AGBG) zugänglich ist, weil sie sich nicht in einer bloßen Beschreibung der von der Beklagten geschuldeten (Versicherungs-)Leistung erschöpft, sondern diese abweichende oder ergänzende Regelungen i.S. des § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB (bzw. § 8 AGBG) enthält, indem sie das Hauptleistungsversprechen des Versicherers, volle Deckung für den versicherten Maschinenschaden zu gewähren, nur einschränkt (vgl. grundlegend BGH NJW 1993, 2442; Palandt-Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 307 Rn. 58).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2006 - 7 U 114/03

    Hausratversicherung: Darlegungs- und Beweislast einer Versicherung hinsichtlich

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08
    Soweit die Beklagte für ihre abweichende Auffassung höchstrichterliche Entscheidungen zitiert, sind diese zu anderen Fallkonstellationen ergangen und deshalb nicht einschlägig: Die Erwägungen in dem Beschluss des BGH vom 20.06.2007 - IV ZR 228/06 - betreffen schon im Ausgangspunkt eine Leistungs- und gerade keine Feststellungsklage (vgl. die Entscheidung der Vorinstanz OLG Frankfurt v. 26.07.2006 - 7 U 114/03).
  • BGH, 28.04.1976 - IV ZR 56/74

    Anspruch auf Entschädigung für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2009 - 9 U 118/08
    Unvorhergesehen in diesem Sinne ist ein Schaden, wenn er für den Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) überraschend, also für ihn unvorhersehbar aufgetreten ist und auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BGH VersR 1976, 676; BGH VersR 1983, 821).
  • LG Bonn, 01.07.2008 - 10 O 571/06

    Anforderungen an den Beweis des Eintritts eines Versicherungsfalls i.S.d.

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 60/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung aufgrund der Verschmutzung einer

    Dieser muss hier beweisen, dass ein Sachschaden vorliegt, der auf einer äußeren Ursache beruht; ferner dessen Unvorhersehbarkeit sowie den Eintritt des Sachschadens während der Dauer der Versicherung (allg. M.; v. Rintelen, in: Martin, a.a.O., § 8 Rn. 174, 243 ff.; Eckes/Günther, in: MünchKomm-VVG a.aO., TV Rn. 38; Voit, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., AMB A. § 2 Nr. 1 Rn. 8; vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1981 - IVa ZR 121/80, VersR 1981, 875; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 1124; OLG Köln, VersR 2009, 1538).

    Der Versicherer trägt aber jedenfalls die Substantiierungslast für das Fehlen eines Merkmals der - vom Versicherungsnehmer zunächst nur pauschal vorzutragenden - Unvorhersehbarkeit, weil es sich dabei um eine negative Tatsache handelt (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2003, 1124; OLG Köln, VersR 2009, 1538; Voit in Prölss/Martin, a.a.O., AMB A. § 2 Nr. 1 Rn. 8; Schepers, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 35 Rn. 172), und nach teilweise vertretener Ansicht - jetzt - weitergehend auch die Beweislast für die Voraussetzungen einer in den Bedingungen für diesen Fall vorgesehenen Leistungskürzung analog § 81 Abs. 2 VVG (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 8 U 21/16, juris; v. Rintelen, in: Martin, a.a.O., § 8 Rn. 245; a.A. Voit, in: Prölss/Martin, a.a.O., AMB A. § 2 Nr. 1 Rn. 8).

  • OLG Celle, 13.10.2016 - 8 U 21/16

    Vorsicht bei den versicherten Interessen in der Bauleistungsversicherung!

    Nach dem klaren Wortlaut der Klausel hat daher der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen zu beweisen (LG Köln, Urteil vom 25. März 2009 - 20 O 178/06, ; für eine vergleichbare Klausel der Maschinenversicherung: Voit/ Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 2 AMB 91/97 Rz. 10; OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2009 - 9 U 118/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Februar 2003 - 12 U 211/02, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 03. Juni 1981 - IVa ZR 121/80).
  • LG Siegen, 07.09.2012 - 1 O 230/07

    Unfall, Kausalität

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass vorliegend durch die Durchführung der Feststellungsklage unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erwarten ist, da hier auf Beklagtenseite ein Versicherungsunternehmen steht und dies die Erwartung rechtfertigt, es werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen (vgl. BGH, NJW 2006, 2548; OLG Köln, BeckRS 2009, 86801).
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   OLG Hamburg, 18.05.2009 - 9 U 118/08   

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https://dejure.org/2009,43390
OLG Hamburg, 18.05.2009 - 9 U 118/08 (https://dejure.org/2009,43390)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2009 - 9 U 118/08 (https://dejure.org/2009,43390)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 9 U 118/08 (https://dejure.org/2009,43390)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Shell 20 -, AA des TStH, Gleichstellung von Unternehmervorteilen und Provisionsverlusten, Stammkunde, Begriff, Tankgeschäft, Shopgeschäft, Mehrfachkunde, Laufkunde, verwaltende Tätigkeiten, Billigkeit, Sogwirkung der Marke, tatrichterliches Schätzungsermessen, ...

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