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   OLG Karlsruhe, 17.12.2020 - 9 U 124/18   

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https://dejure.org/2020,44217
OLG Karlsruhe, 17.12.2020 - 9 U 124/18 (https://dejure.org/2020,44217)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.2020 - 9 U 124/18 (https://dejure.org/2020,44217)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 9 U 124/18 (https://dejure.org/2020,44217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB 14 Nr. A.2.3
    Platzen eines Reifens durch eingedrungenen Fremdkörper ist Unfall

  • Justiz Baden-Württemberg

    Kfz-Kaskoversicherung: Unfall bei Platzen eines Reifens, Beweislast für die Voraussetzungen eines Unfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Unfalls im Sinne der Bedingungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche gegenüber einer Vollkaskoversicherung beim Platzen eines Reifens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reifenplatzer auf der Autobahn - Die Vollkaskoversicherung muss den Schaden nur übernehmen, wenn es sich um einen Unfall handelt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kaskoleistung bei Platzen des Reifens durch eingedrungenen Fremdkörper

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann muss die die Vollkasko bei Schäden durch einen geplatzten Reifen zahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall wegen eines Nagels im Reifen in der Kaskoversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 232
  • VersR 2021, 371
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Karlsruhe, 20.08.2013 - 9 O 95/12

    Kfz-Kaskoversicherung: Abgrenzung eines Unfallschadens von einem Betriebsschaden;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2020 - 9 U 124/18
    (Vgl. entsprechend bei einem Schaden durch einen Fremdkörper im Motor BGH, a. a. O..) In jedem Fall handelt es sich um eine Einwirkung von außen, die unmittelbar und plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt (BGH, a. a. O.; vgl. im Übrigen auch LG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 210).
  • BGH, 23.10.1968 - IV ZR 515/68

    Begriff des Betriebsschadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2020 - 9 U 124/18
    (Dies wird - anders als im vorliegenden Fall - in neueren Versicherungsbedingungen teilweise durch eine ausdrückliche Regelung klargestellt, vgl. A.2.2.2.2 Abs. 3 der AKB 2015 bei Prölss/Klimke, a. a. O..) Damit sollten spezielle Risiken vor allem bei der Verwendung von Fahrzeugen im gewerblichen Bereich berücksichtigt werden (insbesondere von Baustellenfahrzeugen), deren Kosten vom Versicherungsnehmer beim Betrieb des Fahrzeugs ohnehin einkalkuliert werden (vgl. Prölss/Klimke, a. a. O., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 27, 30 ff.; Koch, a. a. O., A.2 AKB 2015 Rn. 308, 309; vgl. auch BGH, NJW 1969, 96).
  • LG Stuttgart, 17.02.2012 - 22 O 503/11

    Vollkaskoversicherung: Wirksamkeit des Ausschlusses von Schäden "aufgrund eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2020 - 9 U 124/18
    (Unzutreffend daher OLG Hamm, Urteil vom 21.04.1989 - 20 U 255/88 -, zitiert nach Juris.) Würde man dem Begriff des "Betriebsvorgangs" hingegen eine selbstständige - den Unfallbegriff einschränkende - Bedeutung beimessen, wäre eine solche Einschränkung wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. die zutreffenden Erwägungen in LG Stuttgart, NJW-RR 2012, 1500; Prölss/Klimke, a. a. O., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 16).
  • BGH, 06.02.1954 - II ZR 65/53

    Begriff des Unfalls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2020 - 9 U 124/18
    Für diesen Begriff ist von den Grundsätzen in der Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.02.1954 (NJW 1954, 596) auszugehen.
  • OLG Hamm, 21.04.1989 - 20 U 255/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2020 - 9 U 124/18
    (Unzutreffend daher OLG Hamm, Urteil vom 21.04.1989 - 20 U 255/88 -, zitiert nach Juris.) Würde man dem Begriff des "Betriebsvorgangs" hingegen eine selbstständige - den Unfallbegriff einschränkende - Bedeutung beimessen, wäre eine solche Einschränkung wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (vgl. die zutreffenden Erwägungen in LG Stuttgart, NJW-RR 2012, 1500; Prölss/Klimke, a. a. O., A.2.2.2 AKB 2015 Rn. 16).
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