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   OLG München, 06.03.2007 - 9 U 4639/06   

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https://dejure.org/2007,11795
OLG München, 06.03.2007 - 9 U 4639/06 (https://dejure.org/2007,11795)
OLG München, Entscheidung vom 06.03.2007 - 9 U 4639/06 (https://dejure.org/2007,11795)
OLG München, Entscheidung vom 06. März 2007 - 9 U 4639/06 (https://dejure.org/2007,11795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Bauträger-Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    MaBV-Bürgschaft: Verjährung beginnt erst mit ihrer Inanspruchnahme! (IBR 2007, 265)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 931
  • BauR 2008, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 24/98

    Darlegungs- und Beweispflicht des Gläubigers einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 9 U 4639/06
    Die in Bezug genommenen Kaufverträge sind bei der Auslegung zu berücksichtigen (BGH NJW 1999, 2361).
  • BGH, 15.03.2001 - IX ZR 273/98

    Bürgschaftsversprechen unter einer Bedingung; Abtretung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 9 U 4639/06
    Da die Kläger somit Empfänger der Willenserklärung der Beklagten waren, ist das Verständnis der Kläger für die Auslegung des Angebots und des Bürgschaftsvertrags nach §§ 133, 157 BGB maßgeblich (BGH NJW 2001, 1859).
  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 33/02

    Anforderungen an die Sicherheiten nach MaBV

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 9 U 4639/06
    Eine andere Auslegung folgt nicht aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des BGH (BauR 2003, 1383).
  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung, die in BauR 2008, 375 ff. veröffentlicht ist, im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06

    VOB-Vertrag: Beginn der Verjährungsfrist für Ansprüche aus einer

    Während bei einer nicht selbstschuldnerischen Bürgschaft die Fälligkeit den Wegfall der Einrede des § 771 BGB erfordert (vgl. Münchener-Kommentar-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 765 Rdn. 82), bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern die Erklärung einer entsprechenden Anforderung als Fälligkeitsvereinbarung angenommen werden kann (OLG Bamberg IBR 2007, 77; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl. 2008, § 765 Rdn. 25) und sich aus dem im Text einer Bürgschaft genannten Sicherungszweck im Einzelfall ergeben kann, dass die Verjährungsfrist nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt zu laufen beginnen soll (OLG München IBR 2007, 265), setzt bei einer selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft der Beginn des Laufs der Verjährung nur den Eintritt des Sicherungsfalls in Form der Entstehung des gesicherten Anspruch voraus, ist aber von einer besonderen Inanspruchnahme des Bürgen durch den Auftraggeber nicht abhängig.
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