Rechtsprechung
OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Einholung der Zustimmung des Ministeriums der Finanzen zum Abschluss eines Geschäftes; Außenwirkung von behördeninternen Kompetenzregelungen; Wirksamkeit des Vertragsabschlusses ohne die nach der Landeshaushaltsordnung erforderliche Zustimmung des ...
- Judicialis
VwVfG § 35; ; LHO § 38
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG § 35; LHO § 38
Zur Wirksamkeit eines Mietvertrages, wenn die Zustimmung durch das Ministerium der Finanzen nicht eingeholt aber nach der Landeshaushaltsordnung für die Behörde erforderlich ist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Landeshaushaltsordnung: Ministeriumszustimmung erforderlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 12.05.2004 - 4 O 795/03
- OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.02.2004 - XII ZR 301/01
Langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04
Soll die Mitwirkung einer anderen Behörde rechtsgestaltenden Charakter haben, so ist dies regelmäßig im Gesetz festgeschrieben, wie der Vergleich des vorliegenden Falles mit dem Fall zeigt, in dem eine Kommune und die Kommunalaufsichtsbehörde bei der wirksamen Begründung vertraglicher Verpflichtungen zusammenwirken müssen (§ 140 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 GO - LSA; dazu auch die vom Beklagtenvertreter im Termin vom 7.12.2004 genannten Urteile des Senats vom 12.12.2000 - 9 U 101/00 - und 23.10.2001 - 9 U 152/01 - [dazu BGH NZM 2004, 340]). - OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 101/00
Haftung für ein Rentenversprechen
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04
Soll die Mitwirkung einer anderen Behörde rechtsgestaltenden Charakter haben, so ist dies regelmäßig im Gesetz festgeschrieben, wie der Vergleich des vorliegenden Falles mit dem Fall zeigt, in dem eine Kommune und die Kommunalaufsichtsbehörde bei der wirksamen Begründung vertraglicher Verpflichtungen zusammenwirken müssen (§ 140 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 GO - LSA; dazu auch die vom Beklagtenvertreter im Termin vom 7.12.2004 genannten Urteile des Senats vom 12.12.2000 - 9 U 101/00 - und 23.10.2001 - 9 U 152/01 - [dazu BGH NZM 2004, 340]). - LSG Niedersachsen, 27.03.2002 - L 3/9 U 152/01
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04
Soll die Mitwirkung einer anderen Behörde rechtsgestaltenden Charakter haben, so ist dies regelmäßig im Gesetz festgeschrieben, wie der Vergleich des vorliegenden Falles mit dem Fall zeigt, in dem eine Kommune und die Kommunalaufsichtsbehörde bei der wirksamen Begründung vertraglicher Verpflichtungen zusammenwirken müssen (§ 140 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 GO - LSA; dazu auch die vom Beklagtenvertreter im Termin vom 7.12.2004 genannten Urteile des Senats vom 12.12.2000 - 9 U 101/00 - und 23.10.2001 - 9 U 152/01 - [dazu BGH NZM 2004, 340]). - BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67
Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer - Verfahren zur …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04
Ein selbständiger Verwaltungsakt liegt in einem solchen Fall somit nur dann vor, wenn der Mitwirkung nach der gesetzlichen Ausgestaltung und ihrem Sinn unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger zukommt (BVerwGE 34, 65, 68; OVG Sachsen-Anhalt DVBl. 1993, 960, 961;… Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG, 6. Aufl., § 35, Rn. 92;… Knack/Henneke VwVfG, 8. Aufl., § 35, Rn. 56). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.1993 - 3 L 11/91
Übergangsrecht; Oberste Dienstbehörde; Übernahme von Richtern; Übernahme von …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2004 - 9 U 72/04
Ein selbständiger Verwaltungsakt liegt in einem solchen Fall somit nur dann vor, wenn der Mitwirkung nach der gesetzlichen Ausgestaltung und ihrem Sinn unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger zukommt (BVerwGE 34, 65, 68; OVG Sachsen-Anhalt DVBl. 1993, 960, 961;… Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG, 6. Aufl., § 35, Rn. 92;… Knack/Henneke VwVfG, 8. Aufl., § 35, Rn. 56).
- OLG Düsseldorf, 27.08.2013 - 21 U 107/12
Auslegung eines Schuldbeitritts
Ist eine Genehmigung keine bloße verwaltungsinterne Vorstufe zu einem nachfolgenden hoheitlichem Handeln einer anderen Behörde, das allein rechtliche Außenwirkung hat, kommt ihr Verwaltungsaktcharakter zu (vgl. BVerwG NJW 1968, 905ff.; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2005, 612f.; beide zit. nach juris).