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   VGH Hessen, 16.06.1992 - 9 UE 1166/90   

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https://dejure.org/1992,4923
VGH Hessen, 16.06.1992 - 9 UE 1166/90 (https://dejure.org/1992,4923)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.06.1992 - 9 UE 1166/90 (https://dejure.org/1992,4923)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 9 UE 1166/90 (https://dejure.org/1992,4923)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 BSHG, § 21 Abs 1 BSHG, § 22 BSHG, § 1 Abs 1 RegSatzV
    Sozialhilfe: Keine einmalige Leistung für die Anschaffung eines Kinderfahrrades - Bedürfnisse des täglichen Lebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 489 (Ls.)
  • DÖV 1993, 674
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 9 UE 1166/90
    Die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens werden aber nach § 22 BSHG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 der Regelsatzverordnung in der hier maßgeblichen Fassung vom 10. Mai 1971 (BGBl. I S. 451) durch die Regelsätze abgedeckt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 5 C 17.88 - BVerwGE 87, 212).

    Dies wurde allerdings vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990 (a.a.O) in der Rechtsprechung und Praxis nicht so gesehen.

    Vielmehr sah man auch diejenigen Bedürfnisse des täglichen Lebens, für die innerhalb des § 1 Abs. 1 der Regelsatzverordnung keine Sonderregelung getroffen war, nur dann als durch die Regelsätze abgegolten, wenn sie sich auf Gegenstände von geringem Anschaffungswert, bei denen sich der Bedarf schematisch erfassen ließ, bezogen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 1988, FEVS 38, 130 - Vorentscheidung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einmaliger Leistungen für die Deckung von

    Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1992 - 9 UE 1166/90
    Dies ist nicht verfassungswidrig (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 12. Juni 1991 - 1 BvR 540/91 -, info also 1991, 154).
  • VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04

    Zuzahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung aus Sozialhilfemitteln; so

    Es entspricht der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Bedarfslagen, die nach § 22 BSHG und § 1 RegelsatzVO durch die Regelsätze abgedeckt werden, keinen Anspruch auf einmalige Leistungen im Sinne von § 21 Abs. 1 BSHG begründen können (HessVGH, Urteil vom 16. Juni 1992 - 9 UE 1166/90 -, DÖV 1993, 674 - nur Leitsatz -), und zwar auch dann nicht, wenn sich der Regelsatz als zu niedrig bemessen erweisen sollte.
  • VGH Hessen, 22.11.2004 - 10 TG 3128/04

    Sozialhilfe; Brille; Sehhilfe; einmalige Beihilfe; Gebrauchsgut

    Allerdings hat der Senat in seinem Beschluss vom 20. April 2004 unter Hinweis auf ein Urteil des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juni 1992 (- 9 UE 1166/90 -, DÖV 1993, 674 - nur Leitsatz -) ausgeführt, es entspreche der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Bedarfslagen, die nach § 22 BSHG und § 1 RegelsatzVO durch die Regelsätze abgedeckt werden, keinen Anspruch auf einmalige Leistungen im Sinne von § 21 Abs. 1 BSHG begründen können, was auch dann gelte, wenn sich der Regelsatz als zu niedrig bemessen erweisen sollte.
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