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   OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 9 UF 183/05   

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https://dejure.org/2005,13992
OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 9 UF 183/05 (https://dejure.org/2005,13992)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2005 - 9 UF 183/05 (https://dejure.org/2005,13992)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2005 - 9 UF 183/05 (https://dejure.org/2005,13992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eiens Versorgungsausgleichs; Ausgleich des Wertunterschiedes der beiderseitigen Anwartschaften; Anordnung der Umrechnung der zu übertragenden angleichungsdynamischen und der zu begründenden nichtangleichungsdynamischen Rentenanwartschaften in Entgeltpunkte ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 2; ; BGB § ... 1587 a Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 1587; ; BGB § 1587 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1587 a Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; BGB § 1587 b Abs. 6; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b; ; VAÜG § 3 Abs. 1 Nr. 5; ; VAHRG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die betriebliche Altersversorgung der BASF ist teildynamisch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 9 UF 183/05
    Sodann ist nach der BarwertVO der Barwert zu berechnen, wobei der Faktor der Tabelle 1 (2,7 bei einem Lebensalter zum Ende der Ehezeit von 39 Jahren) erhöht gemäß Anmerkung 2 um 65 vom Hundert (2,7 + 65 % = 4,455) zu Grunde zu legen ist, da diese Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ab dem Leistungsbeginn auf Grund der Steigerung von jährlich 1 % als volldynamisch anzusehen ist (zur VBL: BGH FamRZ 2004, 1474 ff. m. Anm. Glockner; Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 37; OLG München, FamRZ 2004, 639).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2004 - 9 UF 33/04

    Versorgungsausgleich: Behandlung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 9 UF 183/05
    Sodann ist nach der BarwertVO der Barwert zu berechnen, wobei der Faktor der Tabelle 1 (2,7 bei einem Lebensalter zum Ende der Ehezeit von 39 Jahren) erhöht gemäß Anmerkung 2 um 65 vom Hundert (2,7 + 65 % = 4,455) zu Grunde zu legen ist, da diese Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ab dem Leistungsbeginn auf Grund der Steigerung von jährlich 1 % als volldynamisch anzusehen ist (zur VBL: BGH FamRZ 2004, 1474 ff. m. Anm. Glockner; Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 37; OLG München, FamRZ 2004, 639).
  • OLG München, 29.12.2003 - 16 UF 1612/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 9 UF 183/05
    Sodann ist nach der BarwertVO der Barwert zu berechnen, wobei der Faktor der Tabelle 1 (2,7 bei einem Lebensalter zum Ende der Ehezeit von 39 Jahren) erhöht gemäß Anmerkung 2 um 65 vom Hundert (2,7 + 65 % = 4,455) zu Grunde zu legen ist, da diese Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ab dem Leistungsbeginn auf Grund der Steigerung von jährlich 1 % als volldynamisch anzusehen ist (zur VBL: BGH FamRZ 2004, 1474 ff. m. Anm. Glockner; Brandenburgisches OLG FamRZ 2005, 37; OLG München, FamRZ 2004, 639).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2001 - 16 UF 88/01

    Bewertung der betrieblichen Altersversorgung bei der BASF Pensionskasse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 9 UF 183/05
    Sodann ist nach der BarwertVO der Barwert zu berechnen, wobei der Faktor der Tabelle 1 (2,6 bei einem Lebensalter zum Ende der Ehezeit von 38 Jahren) erhöht gemäß der Anmerkung 1 um 24 vom Hundert und der Anmerkung 2 um 65 vom Hundert (2,6 + 24 % + 65 % = 5,3196) zu Grunde zu legen ist, da die Versorgung bereits mit Erreichen des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird und auch diese betriebliche Zusatzversorgung ab dem Leistungsbeginn auf Grund der nunmehr stattfindenden Steigerung von jährlich 1 % als volldynamisch anzusehen ist (vgl. zur vormaligen Anpassung nach § 16 BetrAVG: OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1568; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 539; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl., Rn. 236 zu § 1587 a BGB).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 2 UF 44/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 9 UF 183/05
    Sodann ist nach der BarwertVO der Barwert zu berechnen, wobei der Faktor der Tabelle 1 (2,6 bei einem Lebensalter zum Ende der Ehezeit von 38 Jahren) erhöht gemäß der Anmerkung 1 um 24 vom Hundert und der Anmerkung 2 um 65 vom Hundert (2,6 + 24 % + 65 % = 5,3196) zu Grunde zu legen ist, da die Versorgung bereits mit Erreichen des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird und auch diese betriebliche Zusatzversorgung ab dem Leistungsbeginn auf Grund der nunmehr stattfindenden Steigerung von jährlich 1 % als volldynamisch anzusehen ist (vgl. zur vormaligen Anpassung nach § 16 BetrAVG: OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1568; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 539; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl., Rn. 236 zu § 1587 a BGB).
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