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   OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 20/07   

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https://dejure.org/2007,17925
OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 20/07 (https://dejure.org/2007,17925)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.07.2007 - 9 UF 20/07 (https://dejure.org/2007,17925)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 9 UF 20/07 (https://dejure.org/2007,17925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach der Quotierungsmethode; Ermittlung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Versorgungsanwartschaften; Verhinderung einer Anwendung des § 1587c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Abänderungsverfahren durch § 10a Abs. 3 des ...

  • Judicialis

    VAHRG § 10a Abs. 3; ; BGB § 1587c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des § 1587c BGB im Abänderungsverfahren des Versorgungsausgleichs - Berechnungsgrundlagen; erweitertes Quasi-Splitting

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 109/91

    Rangfolge von Realteilung und analogen Quasisplitting beim Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 20/07
    Da der Ausgleich der Anrechte des Antragsgegners nach Maßgabe von § 1 Abs. 3 VAHRG im Wege des erweiterten Quasi-Splittings zu erfolgen hat, ist nach der sog. Quotierungsmethode (vgl. BGH, FamRZ 1994, 90, 91; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2002 - 9 UF 93/99 - vom 21. März 2001 - 9 UF 159/00 - vom 27. September 1999 - 9 UF 83/99 - und vom 26. Juni 1991 - 9 UF 71/91 - ; 2. Senat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 2 UF 31/06 Hoppenz/Triebs, Familiensachen, 8. Aufl., § 1 VAHRG, Rz. 31, m.w.N.) der Ausgleichsbetrag nach dem Wertverhältnis der vom Antragsgegner während der Ehezeit erworbenen auszugleichenden Versorgungsanwartschaften anteilmäßig auf die beiden Versorgungen aufzuteilen.
  • OLG Saarbrücken, 26.06.1991 - 9 UF 71/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 20/07
    Da der Ausgleich der Anrechte des Antragsgegners nach Maßgabe von § 1 Abs. 3 VAHRG im Wege des erweiterten Quasi-Splittings zu erfolgen hat, ist nach der sog. Quotierungsmethode (vgl. BGH, FamRZ 1994, 90, 91; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2002 - 9 UF 93/99 - vom 21. März 2001 - 9 UF 159/00 - vom 27. September 1999 - 9 UF 83/99 - und vom 26. Juni 1991 - 9 UF 71/91 - ; 2. Senat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 2 UF 31/06 Hoppenz/Triebs, Familiensachen, 8. Aufl., § 1 VAHRG, Rz. 31, m.w.N.) der Ausgleichsbetrag nach dem Wertverhältnis der vom Antragsgegner während der Ehezeit erworbenen auszugleichenden Versorgungsanwartschaften anteilmäßig auf die beiden Versorgungen aufzuteilen.
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