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   OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03   

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https://dejure.org/2003,10070
OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03 (https://dejure.org/2003,10070)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.05.2003 - 9 W 21/03 (https://dejure.org/2003,10070)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 9 W 21/03 (https://dejure.org/2003,10070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Privilegierung einer Partei bei Inanspruchnahme mehrerer Kostenschuldner; Privilegierung bei Abschluss eines Vergleichs aufgrund bewilligter Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    GKG § 58 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 58 Abs. 2 Satz 2
    Zur fehlenden Privilegierung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG in Fällen einer durch Vergleich begründeten Übernahmeschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Ausweitung der in § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG enthaltenen Privilegierung von Verfassungs wegen nicht geboten ist, sich der Gesetzgeber vielmehr bei der Ausgestaltung der hier in Rede stehenden Kostenregelung im Rahmen des ihm zugewiesenen Ausgestaltungsspielraums hält (vgl. BVerfGE 51, 295 ff.; NJW 1999, 3186 f.; 2000, 3271).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
    Durch die Novellierung des Zivilprozessrechts hat sich hieran nichts geändert (BGH NJW 2003, 70).
  • OLG Hamm, 19.10.2001 - 11 UF 36/01

    Heraufsetzung des Selbstbehalts bei Inanspruchnahme durch ein volljähriges,

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
    Bei dieser Sachlage bleibt für eine Ausweitung der Privilegierungswirkung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG kein Raum, was der Senat mit Beschluss vom 14. Mai 1990 (JurBüro 1990, 1176 f.) eingehend begründet hat (zumindest im Ergebnis ebenso etwa OLG München OLGR 2001, 317; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 17 f.; OLG Hamm OLGR 2002, 162 ; zusammenfassend Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung, 23. Auflage, § 123 ZPO Rdnr. 7 f.; a.A. etwa OLG Hamm RPfleger 2000, 553 f. ; OLG Frankfurt JustMinBl Hessen 2001, 581 ff.; OLG Dresden RPfleger 2002, 213).
  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00

    Tragung der in einem Prozessvergleich übernommenen Gerichtskosten durch Partei,

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Ausweitung der in § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG enthaltenen Privilegierung von Verfassungs wegen nicht geboten ist, sich der Gesetzgeber vielmehr bei der Ausgestaltung der hier in Rede stehenden Kostenregelung im Rahmen des ihm zugewiesenen Ausgestaltungsspielraums hält (vgl. BVerfGE 51, 295 ff.; NJW 1999, 3186 f.; 2000, 3271).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Ausweitung der in § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG enthaltenen Privilegierung von Verfassungs wegen nicht geboten ist, sich der Gesetzgeber vielmehr bei der Ausgestaltung der hier in Rede stehenden Kostenregelung im Rahmen des ihm zugewiesenen Ausgestaltungsspielraums hält (vgl. BVerfGE 51, 295 ff.; NJW 1999, 3186 f.; 2000, 3271).
  • OLG Köln, 27.09.2000 - 13 U 81/00

    Beweis für Einzahlung über Nachttresor bei Sicherheitsmangel des Systems

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
    Bei dieser Sachlage bleibt für eine Ausweitung der Privilegierungswirkung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG kein Raum, was der Senat mit Beschluss vom 14. Mai 1990 (JurBüro 1990, 1176 f.) eingehend begründet hat (zumindest im Ergebnis ebenso etwa OLG München OLGR 2001, 317; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 17 f.; OLG Hamm OLGR 2002, 162 ; zusammenfassend Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung, 23. Auflage, § 123 ZPO Rdnr. 7 f.; a.A. etwa OLG Hamm RPfleger 2000, 553 f. ; OLG Frankfurt JustMinBl Hessen 2001, 581 ff.; OLG Dresden RPfleger 2002, 213).
  • OLG Dresden, 05.10.2001 - 11 AR 196/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
    Bei dieser Sachlage bleibt für eine Ausweitung der Privilegierungswirkung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG kein Raum, was der Senat mit Beschluss vom 14. Mai 1990 (JurBüro 1990, 1176 f.) eingehend begründet hat (zumindest im Ergebnis ebenso etwa OLG München OLGR 2001, 317; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 17 f.; OLG Hamm OLGR 2002, 162 ; zusammenfassend Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung, 23. Auflage, § 123 ZPO Rdnr. 7 f.; a.A. etwa OLG Hamm RPfleger 2000, 553 f. ; OLG Frankfurt JustMinBl Hessen 2001, 581 ff.; OLG Dresden RPfleger 2002, 213).
  • OLG Hamm, 17.07.2000 - 4 W 32/00

    Kostenübernahme des Prozesakostenhilfe erhaltenden Beklagten

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
    Bei dieser Sachlage bleibt für eine Ausweitung der Privilegierungswirkung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG kein Raum, was der Senat mit Beschluss vom 14. Mai 1990 (JurBüro 1990, 1176 f.) eingehend begründet hat (zumindest im Ergebnis ebenso etwa OLG München OLGR 2001, 317; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 17 f.; OLG Hamm OLGR 2002, 162 ; zusammenfassend Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung, 23. Auflage, § 123 ZPO Rdnr. 7 f.; a.A. etwa OLG Hamm RPfleger 2000, 553 f. ; OLG Frankfurt JustMinBl Hessen 2001, 581 ff.; OLG Dresden RPfleger 2002, 213).
  • OLG Schleswig, 14.05.1990 - 9 W 30/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
    Bei dieser Sachlage bleibt für eine Ausweitung der Privilegierungswirkung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG kein Raum, was der Senat mit Beschluss vom 14. Mai 1990 (JurBüro 1990, 1176 f.) eingehend begründet hat (zumindest im Ergebnis ebenso etwa OLG München OLGR 2001, 317; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 17 f.; OLG Hamm OLGR 2002, 162 ; zusammenfassend Zöller/Philippi, Zivilprozessordnung, 23. Auflage, § 123 ZPO Rdnr. 7 f.; a.A. etwa OLG Hamm RPfleger 2000, 553 f. ; OLG Frankfurt JustMinBl Hessen 2001, 581 ff.; OLG Dresden RPfleger 2002, 213).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 3 WF 100/11

    Prozesskostenhilfe: Keine Übernahmehaftung der berechtigten Partei bei Vergleich

    des OLG Schleswig vom 13. Mai 2003, 9 W 21/03, OLG-Report Schleswig 2003, 449, .
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