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OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 W 285/09 - 15 |
Zitiervorschläge
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. September 2009 - 9 W 285/09 - 15 (https://dejure.org/2009,7054)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des Aufrechnungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren
- Judicialis
BGB § 242
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242
Berücksichtigung des Aufrechnungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Keine Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren bei Bestreiten derselben (IBR 2010, 1418)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 18.01.2006 - 3 O 147/05
- OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
- LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 3 O 147/05
- OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 W 285/09 - 15
Papierfundstellen
- BauR 2010, 510
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 10 W 15/05
Voraussetzungen für eine Kostenrückfestsetzung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 W 285/09
Aufgrund der formellen Ausgestaltung des Festsetzungsverfahrens kann eine Aufrechnung gegen den ansonsten unstreitigen Kostenerstattungsanspruch nämlich nur zugelassen werden, wenn über den Bestand und die Höhe der Gegenforderung sowie über die Aufrechnungslage zwischen den Parteien kein Streit besteht (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 451). - OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
Feststellungsklage; Insolvenzrecht; vorsätzliche unerlaubte Handlung: …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 W 285/09
Auf die von der Beklagten gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde das erstinstanzliche Urteil durch Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 U 118/06- 28 - abgeändert und die Klage abgewiesen. - OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
Gerichtliche Verzögerung einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 W 285/09
Das Kostenfestsetzungsverfahren ist nämlich ein reines Betragsverfahren, in dem Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht die betragsmäßige Ausfüllung der Kostengrundentscheidung betreffen; aus dieser Beschränkung des Verfahrenszwecks folgt, dass über außerhalb dieses Zwecks liegende Streitigkeiten der Parteien - wie namentlich den von den Klägern erhobenen Einwand, der Kostenerstattungsanspruch sei durch Aufrechnung erloschen - nicht im Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden ist (Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschl.v. 14. März 2008, 2 W 38/08-4, m.w.N.).