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   OLG Karlsruhe, 31.08.2001 - 9 W 64/01   

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https://dejure.org/2001,5695
OLG Karlsruhe, 31.08.2001 - 9 W 64/01 (https://dejure.org/2001,5695)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2001 - 9 W 64/01 (https://dejure.org/2001,5695)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2001 - 9 W 64/01 (https://dejure.org/2001,5695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenz; Schuldenbereinigungsplan ; Ersetzung der Zustimmung ; Aufrechnungslage; Wirtschaftliche Schlechterstellung

  • Judicialis

    InsO § 309 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 114 Abs. 2; ; SGB I § 52

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 309 Abs. 1 S. 2 § 114 Abs. 2; SGB I § 52
    Ersetzung der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 662
  • NZS 2002, 261
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00

    Gläubigergleichbehandlung gegenüber Sozialleistungsträgern im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2001 - 9 W 64/01
    Eine Ersetzung der Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan nach § 309 InsO scheitert nicht an der wirtschaftlichen Schlechterstellung gem. § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO, weil eine Aufrechnungslage gem. § 114 Abs. 2 InsO bei § 52 SGB I nicht gegeben ist und eine entsprechende Anwendung dem gesetzgeberischen Willen widersprechen würde (Anschluss an das Bayerische Oberste Landesgericht - BayOblgZ 2001, 85).

    Die Rechtsfrage ist bereits obergerichtlich geklärt durch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOblgZ 2001, 85 ff), auf die beide Vorinstanzen ihre Entscheidung gestützt haben.

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 51/07

    Verrechnungsermächtigung eines Sozialleistungsträgers in der Insolvenz

    In der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum wird die Frage teilweise verneint (BayObLG NZI 2001, 367 ff; OLG Karlsruhe NZI 2001, 662 f; LG Göttingen NZI 2001, 267; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 96 Rn. 10; Graf-Schlicker/Pöhlmann, InsO § 114 Rn. 14; Günther DZWIR 2001, 306 ff; Häsemeyer in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S. 655 f Rn. 32; Mohrbutter DZWIR 2001, 328 ff; G. Pape EWiR 2001, 593 f; Peitsch, Die Insolvenzaufrechnung, Diss.
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Die vom LSG für seine gegenteilige Auffassung in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) angeführte Begründung, das Gesetz beschränke sich in § 114 Abs. 2 InsO auf die Verwendung des in §§ 387, 389 BGB definierten Begriffs "aufrechnen", es verwende an anderer Stelle den Begriff "Verrechnung", ohne diese der Aufrechnung gleichzustellen, und eine Einbeziehung der Verrechnung nach § 52 SGB I widerspreche den Zielen der InsO, insbesondere einer Gleichbehandlung der Gläubiger (BayObLG Beschluss vom 10. April 2001 - 4 Z BR 23/00 - NZS 2001, 535 und zustimmende Anm von Pape in EWiR 2001, 593 sowie Mohrbutter in DZWIR 2001, 328; ebenso OLG Karlsruhe Beschluss vom 31. August 2001 - 9 W 64/01 - NZI 2001, 662; SG Münster Urteil vom 17. Dezember 2001 - S 16 RJ 8/01 - EWiR 2002, 357; Mrozynski, Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - SGB I, Komm 3. Auflage 2003, § 52 RdNr 10 mwN; ähnlich LG Göttingen Beschluss vom 16. Januar 2001 - 10 T 166/00 - DZWIR 2001, 305 mit kritischer Anm von Günther), vermag nicht zu überzeugen.
  • SG Münster, 17.12.2001 - S 16 RJ 8/01
    Dabei schließt sich die Kammer der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (BayObLG, Beschl. v. 10.4.2001 -- 4Z BR 23/00, ZIP 2001, 970; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.8.2001 -- 9 W 64/01, Juris; und LG Göttingen, Beschl. v. 16.1.2001 -- 10 T 166/99, Juris) zur Unzulässigkeit der Verrechnung während eines laufenden Insolvenzverfahrens aus folgenden Erwägungen an: Nach § 1 InsO dient das Insolvenzverfahren der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners.
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