Rechtsprechung
OLG Celle, 04.08.2005 - 9 W 81/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Eigenvorsorge bei Selbständigen und Gewerbetreibenden
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verpflichtung des Gewerbebetreibenden für eine gerichtliche Inanspruchnahme Vorsorge zu treffen; Ausscheiden eines Anspruches auf Prozesskostenhilfe wegen der bestehenden Verpflichtung zur Eigenvorsorge; Nachweis der Rücklagenbildung als Voraussetzung für einen Anspruch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Gewerbebetreibenden für eine gerichtliche Inanspruchnahme Vorsorge zu treffen; Ausscheiden eines Anspruches auf Prozesskostenhilfe wegen der bestehenden Verpflichtung zur Eigenvorsorge; Nachweis der Rücklagenbildung als Voraussetzung für einen Anspruch ...
- Judicialis
ZPO § 115
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115
Prozesskostenhilfebedürftigkeit, Eigenvorsorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 04.05.2005 - 2 O 123/05
- OLG Celle, 04.08.2005 - 9 W 81/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 154
- FamRZ 2007, 154 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen …
Zum Nachweis dennoch bestehender Bedürftigkeit müssen derartige Personen (auch bei etwaiger Aufgabe des Geschäftsbetriebes) darlegen und belegen, dass sie zu aktiver Zeit Rücklagen in ausreichender Höhe gebildet hatten und dass und wofür diese Rücklagen später verbraucht worden sind (vgl. Beschluss des Senats vom 4. August 2005, Az. 9 W 81/05). - OLG Celle, 13.11.2006 - 6 W 112/06
Erhöhte Anforderungen an die finanzielle Sorgfaltspflicht einer Partei bei …
Der Senat vermag der in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht nicht zu folgen, wonach die Bewilligung der beantragten Prozesskostenhilfe aufgrund der Erwägung abgelehnt werden kann, dass Gewerbetreibenden zuzumuten ist, Rücklagen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden, weil eine gewerbliche Tätigkeit vielfach die Durchsetzung auch berechtigter Forderungen unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erfordere (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 681 [OLG Brandenburg 18.06.1996 - 10 WF 121/95] ; OLG Nürnberg, MDR 2003, 593 [OLG Nürnberg 04.12.2002 - 6 W 3409/02] , jeweils für werbende Unternehmen; OLG Celle Beschluss vom 18. Oktober 2002 zu 11 W 47/02; Beschluss vom 4. April 2005 zu 9 W 81/05). - LG Köln, 16.01.2014 - 7 O 193/13
Prozesskostenhilfe, Schwarzarbeit
Sie müssen im Prozesskostenhilfeverfahren somit darlegen und belegen, dass sie zu aktiver Zeit Rücklagen in ausreichender Höhe gebildet hatten und dass und wofür diese Rücklagen später verbraucht worden sind (OLG Celle, Beschluss vom 04.08.2005, 9 W 81/05).