Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 04.06.2007 - 9 WF 111/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze der Berücksichtigung fiktiver Leistungsfähigkeit im Rahmen des Kindesunterhalts; Interessenabwägung bei der Bemessung der Unterhaltshöhe für ein minderjähriges Kind; Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Herabsetzung des Regelbetrags; Berücksichtigung einer für ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO §§ 567 ff; ; BGB § 745 Abs. 2; ; BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; BGB § 745 Abs. 2 § 1603 Abs. 2 S. 1
Kindesunterhalt - gesteigerte Erwerbsobliegenheit; fiktive Leistungsfähigkeit; zuzurechnendes Einkommen? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 12.03.2007 - 51 F 351/06
- OLG Brandenburg, 04.06.2007 - 9 WF 111/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94
Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2007 - 9 WF 111/07
Sind Ehegatten Miteigentümer eines Grundstücks, so kann nach dem Scheitern der Ehe jeder Ehegatte vom anderen eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des Grundbesitzes gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangen, die auch darin bestehen kann, dass der Ausziehende vom anderen eine angemessene Nutzungsentschädigung fordern kann (BGH FamRZ 1996, 931; ). - BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2007 - 9 WF 111/07
Zugerechnet werden kann dem Beklagten nur ein Einkommen wie er es bei Einsatz seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten tatsächlich hätte erzielen können (BGH, FamRZ 1996, 345;… Wendl/ Staudigl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6.A., § 2 Rz. 146). - OLG Köln, 09.11.1998 - 13 W 55/98
Keine Nutzungsentschädigung nach Trennung vom die Hauslasten allein tragenden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2007 - 9 WF 111/07
Folgt dem Auszug schließlich die Scheidung, steht damit fest, dass seither eine endgültige Trennung und damit eine wesentliche Veränderung der Umstände gemäß § 745 Abs. 2 BGB vorliegt (OLG Celle, NJW-RR 1990, 265; OLG Köln, FamRZ 1999, 1272; Senat, OLGR 2001, 467). - BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung …
- OLG Celle, 11.08.1989 - 4 U 64/88
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2007 - 9 WF 111/07
Folgt dem Auszug schließlich die Scheidung, steht damit fest, dass seither eine endgültige Trennung und damit eine wesentliche Veränderung der Umstände gemäß § 745 Abs. 2 BGB vorliegt (OLG Celle, NJW-RR 1990, 265; OLG Köln, FamRZ 1999, 1272; Senat, OLGR 2001, 467).