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   OLG Nürnberg, 27.01.2009 - 9 WF 1667/08   

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https://dejure.org/2009,16679
OLG Nürnberg, 27.01.2009 - 9 WF 1667/08 (https://dejure.org/2009,16679)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.01.2009 - 9 WF 1667/08 (https://dejure.org/2009,16679)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 9 WF 1667/08 (https://dejure.org/2009,16679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bedürftigkeitsprüfung im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für die Rechtsverteidigung in einer Familiensache: Umfang der Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen; Abzugsfähigkeit von Kindergartenbeiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des notwendigen Bedarfs eines minderjährigen Kindes; Berücksichtigung von Kindergartenbeiträgen

  • Judicialis

    ZPO § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115
    Höhe des notwendigen Bedarfs eines minderjährigen Kindes; Berücksichtigung von Kindergartenbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 525
  • FamRZ 2009, 1423
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.2009 - 9 WF 1667/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Versäumnisurteil vom 05.03.2008, Az.: XII ZR 150/05, FamRZ 2008, 1152) gehören die für den Kindergarten anfallenden Kosten zum Bedarf des Kindes.
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.2009 - 9 WF 1667/08
    Dies gilt jedoch nicht, soweit das Kindergeld für den notwendigen Lebensbedarf des Kindes benötigt wird (BGH, Beschluss vom 26.01.2005, XII ZB 234/03, FamRZ 2005, 605; Zöller-Philippi, 27. Auflage, Rn 19 zu § 115 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2006 - 20 WF 2/06

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.2009 - 9 WF 1667/08
    Den notwendigen Lebensbedarf - ohne Wohnkosten - des Kindes setzt der Senat mit dem Freibetrag gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b ZPO gleich (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.01.2006, 20 WF 2/06, FamRZ 2006, 799).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 8 Ta 289/09

    Ratenzahlungsanordnung wegen Prozesskostenvorschusspflicht des Ehegatten der

    Der notwendige Bedarf des minderjährigen Kindes, der durch das Kindergeld gedeckt werden muss, entspricht dem Freibetrag gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b ZPO von derzeit 276, 00 Euro (vgl. Zöller, ZPO, 27. Auflage, § 115 ZPO RZ 19; OLG Nürnberg v. 27.01.2009 - 9 WF 1667/08 - FamRZ 2009, 1423).

    Demgegenüber wären jedoch die Kinderfreibeträge gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b ZPO sodann nur noch in einer Gesamthöhe von 218, 00 Euro (552,00 Euro minus 334, 00 Euro) anzusetzen, da das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen ist und sich insoweit der Freibetrag des Kindes vermindert bzw. mit dem Kindergeld zu verrechnen ist (OLG Nürnberg v. 27.01.2009, a.a.O.; Zöller, a.a.O., § 115 RZ 33 m.w.N.).

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