Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 20.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 9 WF 25/07   

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https://dejure.org/2007,9992
OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 9 WF 25/07 (https://dejure.org/2007,9992)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2007 - 9 WF 25/07 (https://dejure.org/2007,9992)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2007 - 9 WF 25/07 (https://dejure.org/2007,9992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer Festsetzung eines Zwangsgeldes in einer Familiensache ; Festsetzung eines Zwangsgeldes aufgrund der mehrfachen vergeblichen Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen zum Versorgungsausgleich ; Verpflichtung des Versicherungsnehmers ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VAHRG § 11; ; VAHRG § 11 Abs. 2; ; FGG § 19; ; FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 33; ; FGG § 33 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 33 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 621 e; ; BGB § 1587 o Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsgeld wegen Verweigerung der Mitwirkungspflicht zur Kontenklärung im Verfahren zum Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich - Unterlagen für Zeiträume außerhalb der Ehezeit vorlegen?

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Zur Berechnung des Versorgungsausgleichs müssen relevante Unterlagen auch für Zeiträume außerhalb der Ehezeit vorgelegt werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1992 - XII ZB 154/91

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen eine Vollstreckungsmaßnahme zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 9 WF 25/07
    Damit ist die einfache Beschwerde gemäß § 19 Abs. 1 FGG das statthafte Rechtsmittel (BGH FamRZ 1992, 538; Keidel/Kuntze/Winkler-Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 33 Rn. 26; Jansen/Briesemeister/von König, FGG, 3. Aufl., § 19 Rz. 49 und § 33 Rz. 26).
  • OLG Brandenburg, 28.01.1999 - 9 WF 147/98

    Zwangsweise Durchsetzung einer Umgangsregelung - vollzugsfähige Verfügung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 9 WF 25/07
    Es soll erreicht werden, dass der Anordnung Folge geleistet wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2001, 36).
  • OLG Hamm, 02.08.1979 - 4 WF 356/79
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 9 WF 25/07
    Dazu gehören auch präzise Angaben bezüglich der bei dem Sozialversicherungsträger unbelegten Zeiten (vgl. jeweils zu der entsprechenden Auskunftspflicht gegenüber dem Ehepartner: Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Aufl., § 1587 e, Rz. 4; Bamberger/Roth/Bergmann, BGB, § 1587 e, Rz. 5; Münchener Kommentar/Gräper, BGB, 4. Aufl., § 1587e, Rz. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 2.8.1979 zum Az. 4 WF 356/79; zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.07.2007 - 9 WF 25/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15697
OLG Koblenz, 20.07.2007 - 9 WF 25/07 (https://dejure.org/2007,15697)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.07.2007 - 9 WF 25/07 (https://dejure.org/2007,15697)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 9 WF 25/07 (https://dejure.org/2007,15697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung ohne gesetzliche Grundlage i.R.d. Verfahrens zur Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrechts

  • rechtsportal.de

    Gerichtskosten im Verfahren zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 290
  • FamRZ 2008, 1097
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.07.2012 - 8 WF 127/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Sorgerechtsverfahrens durch Einigung der

    Soweit der Bezirksrevisor unter Berufung auf die Entscheidungen des OLG Koblenz vom 20.07.2007 (FamRZ 2008, 1097) und des OLG Zweibrücken vom 03.02.2004 (FamRZ 2007, 847) die Auffassung vertritt, im vorliegenden Fall dürfe eine Kostenentscheidung gem. § 94 Abs. 3 S. 2 KostO a.F. nicht ergehen, weil es an einer sog. "Vornahmeentscheidung" in der Hauptsache fehle - was wiederum dazu führen würde, dass die Antragsteller für die Gerichtskosten (einschließlich der hohen Sachverständigenkosten) gem. § 2 Nr. 2 KostO a.F. hafteten -, vermag der Senat dem nicht beizutreten.
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