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OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Das Schonvermögen übersteigende Lebensversicherungen als einzusetzendes Vermögen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einer das Schonvermögen übersteigenden Lebensversicherungen bei der Prüfung der Kostenarmut; Annahme des Vorliegens einer unbilligen Härte bei Verwertung einer Lebensversicherung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 2; SGB XII § 90 Abs. 3
Einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Völklingen, 23.11.2005 - 8 F 439/04
- OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/06
- OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/06
Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob die Bejahung der Kostenarmut der Antragsgegnerin vorliegend möglicherweise auch daran scheitern müsste, dass der Antragsgegnerin ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (§§ 1361 Abs. 4 S. 4 i.V.m. 1360 a Abs. 4 BGB) gegenüber dem Antragsteller zusteht, der ebenfalls zum einzusetzenden Vermögen i.S.d. § 115 ZPO zählt (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1633). - OLG Saarbrücken, 10.10.2005 - 5 W 283/05
Prozesskostenhilfe: Verwertung von der Alterssicherung dienenden Vermögens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/06
Ausgenommen hiervon sind gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII Ansprüche aus Altersversorgungsverträgen i.S.d. Altersvermögensgesetzes vom 26. Juni 2001 (sog. Riester-Rente), die seit dem 1. Januar 2002 zum Schonvermögen zählen; erfasst hiervon sind das Kapital einschließlich seiner Erträge, das der zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dient und dessen Ansammlung staatlich gefördert wurde, folglich also nur Ansprüche aus Altersversorgungsverträgen im Sinne des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (…BGBl. 2001, S. 1310, 1322 ff) sowie den in § 82 EStG gleichgestellten Verträgen (5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 5 W 283/05-83; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. April 2005 - 9 WF 39/05).
- OLG Saarbrücken, 30.03.2006 - 9 WF 55/05
Prozesskostenhilfe - Lebensversicherung als berücksichtigungsfähiges Einkommen i. …
9 WF 55/06. - OLG Saarbrücken, 12.06.2006 - 6 WF 31/06
Versagung der Prozesskostenhilfe wegen einzusetzenden Vermögens
Ausgenommen hiervon sind gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII Ansprüche aus Altersversorgungsverträgen i.S.d. Altersvermögensgesetzes vom 26. Juni 2001 (sog. Riester-Rente), die seit dem 1. Januar 2002 zum Schonvermögen zählen; erfasst hiervon sind das Kapital einschließlich seiner Erträge, das der zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § 10a oder des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetzes dient und dessen Ansammlung staatlich gefördert wurde, folglich also nur Ansprüche aus Altersversorgungsverträgen im Sinne des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (…BGBl. 2001, S. 1310, 1322 ff) sowie den in § 82 EStG gleichgestellten Verträgen (Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 30. März 2006 - 9 WF 55/06 - 5. Zivilsenat, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 5 W 283/05-839).