Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- autokaufrecht.info
Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Gebrauchtwagen
- RA Kotz
Gebrauchtwagenkauf - gutgläubiger Erwerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 13.04.2016 - 5 O 153/15
- OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12
Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Unter der hier nur in Betracht kommenden Alternative der groben Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18.06.1980 - VIII ZR 119/79 -, BGHZ 77, 274, 276; Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, NJW 2013, 1946 f., hier zitiert nach Juris Rdnr. 11).Zwar gebietet der Straßenverkauf im Gebrauchtwagenhandel besondere Vorsicht, weil er erfahrungsgemäß das Risiko der Entdeckung eines gestohlenen Fahrzeugs mindert (BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, Juris, Rdnr. 15; BGH, Urteil vom 09.10.1991 - VIII ZR 19/91 - NJW 1992, 310).
Denn für ihn als Erwerber des Fahrzeuges ist grundsätzlich die Übereinstimmung der Namen des Veräußerers und des aus den Fahrzeugpapieren ersichtlichen Halters von Belang (BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, Juris, Rdnr. 9).
- BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95
Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Regelmäßig zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs eines Fahrzeuges gehört es, dass sich der Erwerber den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu prüfen (BGH, Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 222/95 - NJW 1996, 2226, 2227). - BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79
Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Unter der hier nur in Betracht kommenden Alternative der groben Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18.06.1980 - VIII ZR 119/79 -, BGHZ 77, 274, 276;… Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, NJW 2013, 1946 f., hier zitiert nach Juris Rdnr. 11).
- BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91
Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Zwar gebietet der Straßenverkauf im Gebrauchtwagenhandel besondere Vorsicht, weil er erfahrungsgemäß das Risiko der Entdeckung eines gestohlenen Fahrzeugs mindert (BGH…, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12 -, Juris, Rdnr. 15; BGH, Urteil vom 09.10.1991 - VIII ZR 19/91 - NJW 1992, 310). - OLG Braunschweig, 01.09.2011 - 8 U 170/10
Gutgläubiger Erwerb einen unterschlagenen Fahrzeugs - Nachforschungspflicht des …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Bei dem hier vorliegenden Direktgeschäft zwischen Privatleuten ist ein Privatkäufer, der die dargestellten Mindestanforderungen in gutem Glauben erfüllt hat, in der Regel als redlich anzusehen (OLG Braunschweig, Urteil vom 01.09.2011 - 8 U 170/10 -, hier zitiert nach Juris Rdnr. 34 unter Verweis auf Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rdnr. 2264). - OLG Schleswig, 10.10.1996 - 13 UF 138/95
Anschlussunterhalt nach Wegfall des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Das Verlangen einer Barzahlung soll zwar einen Verdacht begründen, wenn es sich um besonders hochwertige Kaufsachen handelt, so etwa in einem Fall des internationalen Handelsverkehrs, in dem der Verkäufer den Kaufpreis von 477.700,00 DM in bar verlangte, weil eine Barzahlung in solcher Höhe im internationalen Handelsverkehr unüblich ist (OLG München, Urteil vom 19.09.1996, - 29 U 5689/95 -, OLGR 1997, 59). - EGMR, 05.11.2015 - 54734/12
ANTIMONOVA AND OTHERS v. UKRAINE
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Die Akte der Staatsanwaltschaft Berlin - 271 Js 2633/14 - war beigezogen Gegenstand der mündlichen Verhandlung. - OLG München, 19.09.1996 - 29 U 5689/95
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.11.2016 - 9 U 50/16
Das Verlangen einer Barzahlung soll zwar einen Verdacht begründen, wenn es sich um besonders hochwertige Kaufsachen handelt, so etwa in einem Fall des internationalen Handelsverkehrs, in dem der Verkäufer den Kaufpreis von 477.700,00 DM in bar verlangte, weil eine Barzahlung in solcher Höhe im internationalen Handelsverkehr unüblich ist (OLG München, Urteil vom 19.09.1996, - 29 U 5689/95 -, OLGR 1997, 59).
- OLG Celle, 12.10.2022 - 7 U 974/21
Gutgläubiger Erwerb eines bei einer unbegleiteten Probefahrt entwendeten …
Auf den Privatverkauf, bei dem der Veräußerer grundsätzlich in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen sein muss, lässt sich diese Rechtsprechung nicht übertragen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 10. November 2016 - 9 U 50/16, juris Rn. 17), weshalb es für sich unschädlich ist, dass die in dem Personalausweis eingetragene Anschrift nicht mit dem Übergabeort übereinstimmte, zumal es sich dabei um eine Parallelstraße zu der Wohnanschrift handelt.Rn. 46 (eee) Das Verlangen nach Barzahlung ist im Gebrauchtwagenhandel nicht unüblich (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 20. Februar 1986 - 6 U 161/85, juris Rn. 49 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 10. November 2016 - 9 U 50/16, juris Rn. 19).
- OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 15 U 84/18
Gutgläubiger Erwerb nach Entwendung des Autos während Probefahrt
Die Feststellungen tragen den von der Rechtsprechung insbesondere zu den Prüfungspflichten bei gefälschten Zulassungsbescheinigungen herausgearbeiteten Anforderungen umfassend Rechnung (vgl. u. a. OLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2016 - 9 U 50/16 -, juris Rn. 15; OLG Braunschweig, Urteil vom 1.9.2011 - 8 U 170/10 -, juris; LG Kleve…, Urteil vom 12.1.2018 - 3 O 257/17 -, juris Rn. 24). - OLG München, 16.01.2019 - 20 U 1732/18
Zu den Voraussetzungen einer grob fahrlässigen Unkenntnis von der …
a) Zwar ist der Berufung zuzugeben, dass die vom Landgericht zur Begründung seiner Ansicht herangezogenen Auffälligkeiten in den Zulassungsbescheinigungen beim Beklagten noch keine Zweifel an der Berechtigung des Verkäufers wecken mussten, da diese nur marginal waren und einem Käufer, der keinen Anlass hatte, besonderes Augenmerk auf die ausstellende Behörde zu richten, nicht auffallen mussten (vgl. OLG Braunschweig, 9 U 50/16, juris Rn. 16).
- BGH, 21.05.2019 - 4 StR 567/18
Betrug: Vermögensschaden des Käufers eines Kraftfahrzeugs bei Nichterwerb des …
Das Landgericht ist jedoch - im Ergebnis rechtlich unbedenklich - davon ausgegangen, dass der Geschädigte A. grob fahrlässig im Sinne des § 932 Abs. 2 BGB handelte, weil er sich zwar das Original der Zulassungsbescheinigung Teil I hat vorlegen lassen, sich jedoch ohne nähere Erkundigung mit der Vorlage einer (gefälschten) Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II zufrieden gegeben hat (zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs beim Gebrauchtwagenkauf unter Privaten vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 f. und vom 13. Mai 1996 - II ZR 222/95, NJW 1996, 2226 ff.; OLG Braunschweig, Urteil vom 10. November 2016 - 9 U 50/16, DAR 2017, 521). - LG Lübeck, 26.09.2025 - 10 O 279/23
Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Mietwagens trotz mehrerer …
Bei einem Fahrzeugkauf liegt das Hauptaugenmerk jedoch nicht auf der ausstellenden Behörde, sondern - wie ausgeführt - auf der FIN und der Identität des Veräußerers (so auch OLG Braunschweig vom 10.11.2016, Az. 9 U 50/16).Sie sind aber ebenso typisch für den Verkauf von Privatpersonen, sodass sich ohne weitere Anhaltspunkte keine Zweifel bei dem Erwerber auftun müssen (BGH vom 1.3.2013, Az. V ZR 92/12; OLG Köln vom 7.4.2020, Az. 16 U 233/19; OLG Braunschweig vom 10.11.2016, Az. 9 U 50/16).
- LG Dortmund, 08.05.2026 - 3 O 404/25
Wohnmobil, autorisierter Vertragshändler, Zulassungsbescheinigung Teil II, …
v. 07.04.2020 - 16 U 233/19 - BeckRS 2020, 44601, Rn. 11; OLG Köln, Urt. v. 29.11.2017 - 16 U 86/17 - NJOZ 2018, 1581, 1582, Rn. 16; OLG Braunschweig, Urt. v. 10.11.2016 - 9 U 50/16 - BeckRS 2016, 125994, Rn. 17; OLG Hamburg, Urt. v. 20.02.1986 - 6 U 161/85 - NJW-RR 1987, 1266, 1267). - BGH, 21.05.2019 - 4 StR 574/18
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verurteilung …
Das Landgericht ist jedoch - im Ergebnis rechtlich unbedenklich - davon ausgegangen, dass der Geschädigte A. grob fahrlässig im Sinne des § 932 Abs. 2 BGB handelte, weil er sich zwar das Original der Zulassungsbescheinigung Teil I hat vorlegen lassen, sich jedoch ohne nähere Erkundigung mit der Vorlage einer (gefälschten) Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II zufrieden gegeben hat (zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs beim Gebrauchtwagenkauf unter Privaten vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2013 - V ZR 92/12, NJW 2013, 1946 f. und vom 13. Mai 1996 - II ZR 222/95, NJW 1996, 2226 ff.; siehe auch OLG Braunschweig, Urteil vom 10. November 2016 - 9 U 50/16, DAR 2017, 521).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".