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   VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11   

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https://dejure.org/2012,4302
VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11 (https://dejure.org/2012,4302)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18.04.2012 - 94-VI-11 (https://dejure.org/2012,4302)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 18. April 2012 - 94-VI-11 (https://dejure.org/2012,4302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Berufungsurteil in einer Wohnungseigentumssache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung eines Gutachtens aus einem selbstständigen Beweisverfahren bzgl. des Dachausbaus einer im Wohnungseigentum stehenden Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11
    Er hat allerdings in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Behandlung eines Beweisantrags auch schon anhand von Kriterien des einfachen Rechts geprüft und der Sache nach untersucht, ob die Ablehnung eines Beweisantrags im einfachen Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. VerfGH vom 6.11.1987 = VerfGH 40, 132/136; Meder, RdNr. 6 a zu Art. 91; BVerfG vom 8.11.1978 = BVerfGE 50, 32/35 f.; BVerfG vom 29.11.1983 = BVerfGE 65, 305/307).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11
    Er hat allerdings in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Behandlung eines Beweisantrags auch schon anhand von Kriterien des einfachen Rechts geprüft und der Sache nach untersucht, ob die Ablehnung eines Beweisantrags im einfachen Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. VerfGH vom 6.11.1987 = VerfGH 40, 132/136; Meder, RdNr. 6 a zu Art. 91; BVerfG vom 8.11.1978 = BVerfGE 50, 32/35 f.; BVerfG vom 29.11.1983 = BVerfGE 65, 305/307).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und eindeutig ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66).
  • VerfGH Bayern, 12.02.2008 - 12-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11
    In einem solchen Fall legt das Gericht seiner Entscheidung letztlich einen Sachverhalt zugrunde, zu dem sich die Parteien nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.5.2003 = VerfGH 56, 92/94 f.; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/30).
  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11
    Auch nach diesem Maßstab käme ein Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV jedoch nur in Betracht, wenn das Gericht das Prozessrecht - hier insbesondere § 412 ZPO - in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar wäre (vgl. VerfGH vom 31.1.2003 = VerfGH 56, 13/16 f.; VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/111; VerfGH vom 6.4.2010).
  • VerfGH Bayern, 19.04.1989 - 1-VI-88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11
    Der Verfassungsgerichtshof hat teilweise angenommen, dass dann, wenn sich ein Fachgericht in seiner Entscheidung mit einem Beweisantrag auseinandergesetzt hat oder auf andere Weise erkennbar wird, dass es sich mit dem Antrag befasst hat, allenfalls einfaches Prozessrecht verletzt sein kann, unter Umständen auch das Willkürverbot des Art. 118 Abs. 1 BV, nicht aber das Recht auf rechtliches Gehör (vgl. VerfGH vom 14.4.1989 = VerfGH 42, 54/62; VerfGH vom 13.3.1998 = VerfGH 51, 49/54; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 6 zu Art. 91).
  • VerfGH Bayern, 06.11.1987 - 62-VI-86
    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11
    Er hat allerdings in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Behandlung eines Beweisantrags auch schon anhand von Kriterien des einfachen Rechts geprüft und der Sache nach untersucht, ob die Ablehnung eines Beweisantrags im einfachen Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. VerfGH vom 6.11.1987 = VerfGH 40, 132/136; Meder, RdNr. 6 a zu Art. 91; BVerfG vom 8.11.1978 = BVerfGE 50, 32/35 f.; BVerfG vom 29.11.1983 = BVerfGE 65, 305/307).
  • VerfGH Bayern, 09.02.1995 - 5-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11
    Unter Berufung auf diese Rechtsprechung hat der Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 9. Februar 1995 (Vf. 5-VI-92) die Möglichkeit der Verletzung des Art. 91 Abs. 1 BV durch die Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines weiteren Gutachtens nach § 412 ZPO von vornherein verneint.
  • VerfGH Bayern, 25.08.2016 - 2-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines

    a) Dies gilt zunächst, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör rügt, weil eventuelle Verstöße allein des Landgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 26.2.2007 VerfGHE 60, 45/49; vom 18.4.2012 BayVBl 2013, 412; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 552).
  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    a) Dies gilt zunächst, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör rügt, weil eventuelle Verstöße allein des Landgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 16.11.1979 VerfGHE 32, 142/144; vom 26.2.2007 VerfGHE 60, 45/49; vom 18.4.2012 BayVBl 2013, 412; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 38).
  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

    Der Verfassungsgerichtshof kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 50, 60/62; VerfGH vom 6.7.2001 VerfGHE 54, 59/61; vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66; VerfGH vom 18.4.2012 - Vf. 94-VI-11 - juris Rn. 22; vom 27.8.2013 - Vf. 103-VI-12 - juris Rn. 37; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58).
  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 112-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Staatsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung im

    Der Verfassungsgerichtshof kann aber eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 6.7.2001 VerfGHE 54, 59/61; vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66; vom 18.4.2012 - Vf. 94-VI-11 - juris Rn. 22; vom 27.8.2013 - Vf. 103-VI-12 - juris Rn. 37; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58).
  • VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21

    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

    a) Dies gilt zunächst, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör rügt, weil eventuelle Verstöße allein des Landgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 26.2.2007 VerfGHE 60, 45/49; vom 18.4.2012 BayVBl 2013, 412; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    a) Dies gilt zunächst, soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör rügen, weil eventuelle Verstöße allein des Landgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 26.2.2007 VerfGHE 60, 45/49; vom 18.4.2012 BayVBl 2013, 412; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 552).
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