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   VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24083
VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09 (https://dejure.org/2009,24083)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.12.2009 - 97-IV-09 (https://dejure.org/2009,24083)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 97-IV-09 (https://dejure.org/2009,24083)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
    Er ist für die vorliegende Verfassungsbeschwerde unerheblich, weil ein solcher Gehörsverstoß - sollte er denn vorliegen - durch die selbständig begründete Entscheidung des Oberlandesgerichts geheilt worden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 189/09, zitiert nach juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 9-IV-09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Eingliederung von Instituten der Universität in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
    1. Soweit mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung von Art. 36 SächsVerf gerügt wird, ist bereits der Rechtsweg nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen nicht eröffnet, weil diese Verfassungsnorm kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Grundrecht enthält (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Vf. 9-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 40-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 40-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 58-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
    a) Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 58-IV-09; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Dies bedeutet, dass der Beschwerdeführer Umstände darzulegen hat, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    Auch ein überraschendes Abweichen des Gerichts von einem zuvor erteilten rechtlichen Hinweis kann das rechtliche Gehör verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 116-IV-21
    Auch ein überraschendes Abweichen des Gerichts von einem zuvor erteilten rechtlichen Hinweis kann das rechtliche Gehör verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 30. September 2016 - Vf. 95-IV16; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    unhaltbar sind (vgl. BVerfG, a.a.O.; SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    Dies bedeutet, dass der Beschwerdeführer Umstände darzulegen hat, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind, oder die darauf hindeuten, dass das Gericht ein grundlegend unzutreffendes Verständnis von Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf zugrunde gelegt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 10; Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 26; SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Auch ein überraschendes Abweichen des Gerichts von einem zuvor erteilten rechtlichen Hinweis kann das rechtliche Gehör verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 34-IV-11

    Revisionsantrag, bestellter, Befangenheit

    Erforderlich ist, dass Umstände vorliegen, die über eine Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus erkennen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfG, a.a.O.; SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 ­ Vf. 97-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 27-IV-10
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    Dies bedeutet, dass der Beschwerdeführer Umstände darzulegen hat, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfG, a.a.O.; SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 95-IV-16
    Auch ein überraschendes Abweichen des Gerichts von einem zuvor erteilten rechtlichen Hinweis kann das rechtliche Gehör verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 85-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2010 - 112-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 52-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 23-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 56-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 39-IV-10
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