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   LG Braunschweig, 18.12.1975 - 9a O 201/75   

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LG Braunschweig, 18.12.1975 - 9a O 201/75 (https://dejure.org/1975,2167)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 18.12.1975 - 9a O 201/75 (https://dejure.org/1975,2167)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Dezember 1975 - 9a O 201/75 (https://dejure.org/1975,2167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1748
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LG Braunschweig, 18.12.1975 - 9a O 201/75
    Das Zivilgericht ist auch dann zuständig, wenn die GmbH bereits vor der fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages die Bestellung zum Geschäftsführer widerrufen hatte, ein Angestelltenverhältnis faktisch aber nicht neu aufgenommen war, sondern einvernehmlich die Bezüge aus dem Anstellungsvertrag bis zu seinem fristgemäßen Ablauf ohne Dienstleistung gezahlt werden sollten (Abgrenzung zu BAG 1972-08-17 2 AZR 359/71 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist und BAG 1974-02-22 2 AZR 289/73 = AP Nr. 19 zu § 5 ArbGG).3.
  • BGH, 06.06.1966 - II ZR 4/64

    Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch das

    Auszug aus LG Braunschweig, 18.12.1975 - 9a O 201/75
    Wird von der Partei eines Rechtsstreits geltend gemacht, ein von ihr abgeschlossener prozeßbeendender Vergleich sei nach Anfechtung wegen Irrtums nichtig, hilfsweise sie sei von dem Vergleich zurückgetreten, da eine von beiden Parteien bei Vergleichsabschluß vorausgesetzte Geschäftsgrundlage für den Vergleich gefehlt habe (Fehlen der subjektiven Geschäftsgrundlage außerhalb von BGB § 779), so ist in dem bisherigen Rechtsstreit auch zu prüfen, ob die Geschäftsgrundlage für den Vergleich gefehlt hat (Abweichung von BGH 1966-06-06 II ZR 4/64 = NJW 1966, 1658).
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG sei gesetzlicher Vertreter der KG iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG und gelte daher nicht als Arbeitnehmer iSd. Arbeitsgerichtsgesetzes (OLG München 10. April 2003 - 7 W 656/03 - DB 2003, 1503, 1504; OLG Hamm 27. März 1998 - 8 W 2/98 - NZA-RR 1998, 372; LG Braunschweig 18. Dezember 1975 - 9a O 201/75 - NJW 1976, 1748; ArbG Berlin 19. Februar 2003 - 36 Ca 38/03 - ArbG Jena 16. November 1998 - 4 Ca 355/98 - NZA-RR 1999, 438; Bauer GmbHR 1981, 109, 111; ErfK/Koch 3. Aufl. § 5 ArbGG Rn. 14; Fleck ZHR 149 (1985), 387, 400; Hueck ZfA 1985, 25, 37; Kitzinger Der GmbH-Geschäftsführer zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht 2001 S. 72 ff.; Moll RdA 2002, 226; Reiserer BB 1996, 2461, 2463).
  • OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94

    Verfahrensfortsetzung bei Anfechtung eines bzw. Rücktritt von einem

    Wenn - wie hier - der Prozeßvergleich sowohl durch Anfechtung als auch durch (vorsorglichen) Rücktritt nach § 326 BGB angegriffen wird, ist eine einheitliche prozessuale Geltendmachung besonders dringend (vgl. Stein/Jonas/Münzberg § 794 Rn. 58 zu Fußnote 221; LG Braunschweig NJW 1976, 1748).
  • BVerwG, 24.08.1982 - 5 B 94.80

    Rücktritt vom gerichtlichen Vergleich im Flurbereinigungsverfahren -

    Die aufgeworfene Rechtsfrage bedarf auch nicht deswegen einer Vertiefung, weil das Landgericht Braunschweig in dem von den Klägern angeführten Urteil vom 18. Dezember 1975 (NJW 1976, 1748 [1750]) aus Gründen prozeßökonomischer Rechtsfindung die Auffassung vertreten hat, daß in dem Rechtsstreit über die Unwirksamkeit des Vergleichs aufgrund einer Anfechtung auch über das hilfsweise geltend gemachte Fehlen einer bei Vergleichsabschluß vorausgesetzten Geschäftsgrundlage befunden werden könne.
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