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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.1996 - A 2 S 397/96   

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OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.1996 - A 2 S 397/96 (https://dejure.org/1996,16593)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.10.1996 - A 2 S 397/96 (https://dejure.org/1996,16593)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Oktober 1996 - A 2 S 397/96 (https://dejure.org/1996,16593)
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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 2 M 162/11

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Nachbarschutz

    Der Senat stellt bei der von ihm nach § 162 Abs. 3 VwGO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf die Stellung des Beigeladenen in dem zur Entscheidung anstehenden Interessenskonflikt ab (vgl. Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96; auch BVerwG, Urt. v. 23.05.1962 - BVerwG V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171).

    Er hält daher die Kosten des notwendig beigeladenen Bauherrn, unabhängig davon, ob er einen Antrag gestellt hat, in der Regel für erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahren überzogen wird (vgl. Beschl. v. 07.10.1996, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 2 M 102/14

    Anfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Erdbeckens zur Lagerung

    Der Senat stellt bei der nach § 162 Abs. 3 VwGO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf die Stellung des Beigeladenen in dem zur Entscheidung anstehenden Interessenskonflikt ab (vgl. Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96; auch BVerwG, Urt. v. 23.05.1962 - BVerwG V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171).

    Er hält daher die Kosten des notwendig beigeladenen Bauherrn, unabhängig davon, ob er einen Antrag gestellt hat, in der Regel für erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahren überzogen wird (vgl. Beschl. v. 07.10.1996, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11

    Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von

    Der Senat stellt bei der von ihm nach § 162 Abs. 3 VwGO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf die Stellung des Beigeladenen in dem zur Entscheidung anstehenden Interessenskonflikt ab (vgl. Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96; auch BVerwG, Urt. v. 23.05.1962 - BVerwG V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171).

    Er hält daher die Kosten des notwendig beigeladenen Bauherrn, unabhängig davon, ob er einen Antrag gestellt hat, in der Regel für erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahren überzogen wird (vgl. Beschl. v. 07.10.1996, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

    Der Senat stellt bei der von ihm nach § 162 Abs. 3 VwGO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf die Stellung des Beigeladenen in dem zur Entscheidung anstehenden Interessenskonflikt ab (vgl. Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96 - auch BVerwG, Urt. v. 23.05.1962 - BVerwG V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171).

    Er hält daher die Kosten des notwendig beigeladenen Bauherrn, unabhängig davon, ob er einen Antrag gestellt hat, in der Regel für erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahren überzogen wird (vgl. Beschl. v. 07.10.1996, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO

    Der Senat stellt bei der von ihm nach § 162 Abs. 3 VwGO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf die Stellung des Beigeladenen in dem zur Entscheidung anstehenden Interessenskonflikt ab (vgl. Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96; auch BVerwG, Urt. v. 23.05.1962 - BVerwG V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171).

    Er hält daher die Kosten des notwendig beigeladenen Bauherrn, unabhängig davon, ob er einen Antrag gestellt hat, in der Regel für erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahren überzogen wird (vgl. Beschl. v. 07.10.1996, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2014 - 2 M 46/14

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung

    Der Senat stellt bei der nach § 162 Abs. 3 VwGO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf die Stellung des Beigeladenen in dem zur Entscheidung anstehenden Interessenskonflikt ab (vgl. Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96; auch BVerwG, Urt. v. 23.05.1962 - V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171).

    Er hält daher die Kosten des notwendig beigeladenen Bauherrn, unabhängig davon, ob er einen Antrag gestellt hat, in der Regel für erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahren überzogen wird (vgl. Beschl. v. 07.10.1996, a. a. O.).

  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13

    Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde Sachsen-Anhalts im Übergangszeitraum;

    Die Kosten einer beigeladenen Behörde sind nicht erstattungsfähig, weil die Behörde im Verhältnis zum Kläger als Teil der am Verfahren zu beteiligenden, mit öffentlichen Aufgaben betrauten Stellen zu gelten hat und von der Stellung im anstehenden Interessenskonflikt der versagenden oder ge- oder verbietenden Behörde zuzurechnen ist (OVG LSA, Beschluss vom 7. Oktober 1996, A 2 S 397/96, zum Bauprozess, unter Bezugnahme auf OVG LSA, Beschluss vom 25. Juli 1996 - A 2 S 190/96, m. w. N.).
  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 200/13

    Untersagung der Sammlung von Altpapier

    Die Kosten einer beigeladenen Behörde sind nicht erstattungsfähig, weil die Behörde im Verhältnis zum Kläger als Teil der am Verfahren zu beteiligenden, mit öffentlichen Aufgaben betrauten Stellen zu gelten hat und von der Stellung im anstehenden Interessenskonflikt der versagenden oder ge- oder verbietenden Behörde zuzurechnen ist (OVG LSA, Beschluss vom 7. Oktober 1996, A 2 S 397/96, zum Bauprozess, unter Bezugnahme auf OVG LSA, Beschluss vom 25. Juli 1996 - A 2 S 190/96, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2007 - 2 M 348/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Parkhauses

    Billigem Ermessen im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO entspricht es, die außergerichtlichen Kosten der am Bauprozess beteiligten, notwendig beigeladenen (§ 65 Abs. 2 VwGO) Privaten auch dann für erstattungsfähig zu erklären, wenn diese sich am Verfahren nicht durch Antragstellung beteiligt haben (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2008 - 2 M 198/08

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Billigem Ermessen im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO entspricht es, die außergerichtlichen Kosten des am Bauprozess beteiligten, notwendig beigeladenen (§ 65 Abs. 2 VwGO) Privaten auch dann für erstattungsfähig zu erklären, wenn dieser sich am Verfahren nicht durch Antragstellung beteiligt hat (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96 -).
  • VG Halle, 14.04.2015 - 2 A 11/15

    Störwirkung nach § 18 a Abs. 1 S. 1 LuftVG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 L 7/13

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Grundstückszufahrt

  • VG Halle, 14.04.2015 - 2 A 8/15

    Störwirkung von Windkraftanlagen

  • VG Dessau, 25.10.2006 - 1 A 290/05

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung des Goitzsche-Hauptsees

  • VG Halle, 02.12.2013 - 2 A 20/13

    Aufhebung eines Rücknahmebescheids nach zuvor erfolgter Feststellung und

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