Rechtsprechung
LG München I, 11.06.1997 - 15 HKO 11066/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AktG §§ 304, 305, 306
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Wahl der Barabfindung nach Abschluß des Spruchstellenverfahrens bei bisheriger Entgegennahme von Ausgleichszahlungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1997, 2013
- AG 1998, 147
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05
Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG abgewiesen
Das gilt namentlich auch für solche Aktionäre, die ihre Aktien vom herrschenden Unternehmen oder von der beherrschten Gesellschaft selbst (auch nachträglich) - etwa bei Aktien aus einer Kapitalerhöhung (vgl. dazu LG München AG 1998, 147;… Emmerich in Emmerich/Habersack, AktG- und GmbH-Konzernrecht, 4. Aufl. § 305 Rdn. 21) - erworben haben, obwohl in einer derartigen Konstellation von Rechts wegen ein Abfindungsoptionsrecht - das nichts anderes als ein durch die Beherrschungssituation gerechtfertigtes individuelles "Sonderaustrittsrecht" gegen angemessene Abfindung darstellt - in der Person des Veräußerers nicht bestanden haben kann, von diesem also auch nicht - "derivativ" - ableitbar ist. - OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
Zur Beweislast bei Vermengung von Aktien, mit denen ein Abfindungsanspruch gem. § …
In den Fällen, in denen der Abfindungsanspruch zu niedrig oder erst gar nicht festgesetzt worden ist, kann der außenstehende Aktionär zur Verwirklichung seines Anteilswertes nicht auf die Beendigung des nicht selten mehrjährigen Spruchstellenverfahrens verwiesen werden (z.B. 12 Jahre im Verfahren LG München I, DB 1997, 2013).Die pauschale Verzinsung stellt nur einen Hilfsanspruch dar, wenn der tatsächliche Renditewert nicht erstattet wird (a.A. LG München I, DB 1997, 2013, das die Ausgleichszahlungen vom Zinsanspruch, berechnet über die gesamte Laufzeit, abzieht).
- OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01
Aktienrecht - Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages - Ausscheiden eines …
Die Kläger meinen, dass ihre Rechtsauffassung entgegen der Ansicht des angefochtenen Urteils auch den Entscheidungen LG München DB 1997, 2013 und OLG München DB 1998, 123 zugrunde liege.Gegen die erstgenannte Ansicht spricht, dass die Barabfindung als feste Größe und gleichbleibende Berechnungsgrundlage für die Zinsen durch die Ausgleichszahlungen nicht berührt werden und der Abfindungswert nicht gemindert werden darf (so schon LG München, DB 1997, 2013 und OLG München, DB 1998, 123 mit zust. Anm. von Hirte/Olschewsky in EWiR § 305 AktG 3/98, 967).