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OLG Köln, 28.03.2007 - 17 W 46/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einer Verfahrensgebühr für das Hauptverfahren als Folge eines Mahnverfahrens; Einleitung eines Streitverfahrens nach Erhebung des Widerspruchs im Mahnverfahren; Umfang der Verrechnung von Mahngebühr und Verfahrensgebühr
- Judicialis
BGB § 247
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.09.2006 - 30 O 219/05
- OLG Köln, 28.03.2007 - 17 W 46/07
Papierfundstellen
- AGS 2007, 344
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 13.01.2006 - 17 W 10/06
Unbedingtheit der Auftragserteilung im Mahnverfahren - gebührenrechtliche …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2007 - 17 W 46/07
Aus dem vom Rechtspfleger angeführten Beschluss des Senats vom 13.01.2006 17 W 10/06 - ergibt sich nichts anderes, denn im Blickfeld dieser Entscheidung hat allein die Frage gestanden, ob das Mahn- und das nachfolgende Streitverfahren dem Geltungsbereich der BRAGO oder dem neuen Gebührenrecht zu unterstellen sind.
- OLG Brandenburg, 08.03.2023 - 6 W 10/23 Dieses gehört nicht mehr zum Mahnverfahren, sondern zum nachfolgenden streitigen Verfahren und löst für die Antragsgegnerin eine Verfahrensgebühr nach VV RVG Nr. 3100ff aus (OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2007 - 17 W 46/07, juris).