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   OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07   

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https://dejure.org/2007,10558
OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2007,10558)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.06.2007 - 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2007,10558)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 (https://dejure.org/2007,10558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 3 S. 3 RVG; § 56 Abs. 2 S. 2 RVG
    Berücksichtigung der Mittagspause während eines laufenden Verfahrens bei der Berechnung des Längenzuschlags im Rahmen der Pflichtverteidigervergütung; Zubilligen einer Mittagspause zur Einnahme einer Mahlzeit und zur Erholung als Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Mittagspause während eines laufenden Verfahrens bei der Berechnung des Längenzuschlags im Rahmen der Pflichtverteidigervergütung; Zubilligen einer Mittagspause zur Einnahme einer Mahlzeit und zur Erholung als Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber ...

  • Judicialis

    RVG § 56 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4110
    Berücksichtigung einer Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2008, 177
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 08.08.2005 - 4 Ws 118/05

    Pflichtverteidigergebühren: Berechnung der Hauptverhandlungsdauer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG, die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 3 (s) RVG 4/06

    Pauschgebühr; Zumutbarkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG, die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-14/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Aus der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 2 in Teil 4 VV RVG, die bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet, lässt sich für die hier vorliegende Frage der Längenzuschläge und damit die Höhe der Gebühr nichts herleiten (a. A. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 391; OLG Hamm StraFo 2006, 173).
  • OLG Bamberg, 13.09.2005 - Ws 676/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Längenzuschlag zur Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz NJW 2006, 1149; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • OLG Koblenz, 06.02.2006 - 2 Ws 70/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des sog. Längenzuschlags

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Mittagspause als eine "prozessneutrale" Unterbrechung zu bezeichnen, während der der Rechtsanwalt aus eigenem Interesse nicht an der Verhandlung teilnimmt und deshalb eine zeitliche Beanspruchung seiner Arbeitskraft nicht geltend machen kann (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz NJW 2006, 1149; OLG Bamberg AGS 2006, 124).
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ws 176/07

    Strafaussetzung; Bewährung; Widerruf; günstige Sozialprognose; stationäre

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2007 - 1 Ws 310/07
    Nach der Senatsrechtsprechung ist die Zeit einer Mittagspause weder bei der Entschädigung eines Sachverständigen (vgl. Senatsbeschluss NdsRpfl. 1991, 120) noch bei der Frage des Längenzuschlages für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung zu berücksichtigen (vgl. Senatsentscheidung 1 Ws 177/07 vom 3. Mai 2007).
  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der

    2014, 217; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - 1 Ws 541/07, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 , NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris.
  • OLG Oldenburg, 23.04.2014 - 1 Ws 153/14

    Einbeziehung der Zeit der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlages

    Der Senat entscheidet die Sache- auch im Interesse der Einheitlichkeit der niedersächsischen Oberlandesgerichte - im Sinne seiner bisherigen Rechtsprechung dahin, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2007 - 1 Ws 169/07 und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, [...]; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 -, [...]; Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, zit. nach Burhoff online).

    Denn hierzu enthält die Vorbemerkung 4 Abs. 3 S. 2 VV RVG gerade eine eigenständige Regelung (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 -, jurisRn.

    Der Gesetzgeber fand nämlich bei Verabschiedung des RVG hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit der Mittagspause bei der Bestimmung des Verfahrensumfanges bereits eine uneinheitliche Rechtsprechung vor, so dass aus einer Bezugnahme nicht der gesetzgeberische Wille für eine bestimmte Art der Berechnung der Teilnahmedauer und der Anrechnung von Pausen abgeleitet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 , jurisRn.

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    So wird von dem wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten, dass die Zeit der Mittagspause - soweit sich diese nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt - unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG München StRR, 2009, 199; OLG Oldenburg AGS 2008, 177 ; OLG Bamberg AGS 2006, 124 ; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391 ; OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NJW 2006, 1149 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 ; differenzierend OLG Jena StRR 2008, 478; KG StRR 2007, 238; OLG Frankfurt, B.v. 13.03.2012 - 2 Ws 18/12 - in [...]).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2018 - 1 Ws 108/18

    Pflichtverteidigervergütung: Geltendmachung eines Längenzuschlages und

    2014, 217; KG Beschluss vom 4. August 2009, JurBüro 2010, 363, juris; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - 1 Ws 541/07, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06, NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris.
  • OLG Brandenburg, 23.08.2016 - 2 Ws 76/16

    Längenzuschlag, Mittagspause

    Im Übrigen wird zum Teil vertreten, dass insbesondere Mittagspausen grundsätzlich von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen sind (vgl. etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005, Az.: Ws 676/05; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007, Az.: 1 Ws 310/07; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008, Az.: 4 Ws 150/08, alle zitiert nach juris; OLG Celle NStZ-RR 2007, 391; OLG Saarbrücken BeckRS 2007, 19133).
  • OLG Celle, 26.05.2016 - 1 Ws 245/16

    Erstattungsfähigkeit der durch das Ausdrucken der kompletten

    Der Senat teilt insoweit - nicht zuletzt auch im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der niedersächsischen Oberlandesgerichte in dieser Frage - die vom hiesigen 2. Strafsenat ( Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 , Nds. Rpfl. 2007, 385) und vom OLG Oldenburg ( OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 23. April 2014 - 1 Ws 153/14 - und vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 ,- ) sowie vom überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte vertretene Auffassung, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist ( OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 Ws 84/14 -, ; OLG Bamberg AGS 2006, 124; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06] ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 [OLG Saarbrücken 20.02.2006 - 1 Ws 5/06] ; OLG München StRR 2009, 199 ; a.A. OLG Karlsruhe Beschluss vom 10. Oktober 2013 1 Ws 166/12 mit weiteren Nachweisen,- ).
  • OLG Braunschweig, 28.04.2014 - 1 Ws 132/14

    Abzug der Mittagspause bei der gebührenrechtlich relevanten Ermittlung der

    Der Senat hat dies - in anderem Zusammenhang (Pauschvergütung gem. § 51 RVG) - bereits früher so entschieden (Beschluss vom 15.11.2011, 1 ARs 54/11; nicht veröffentlicht) und hat sich dabei im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung insbesondere an den Entscheidungen der anderen niedersächsischen Oberlandesgerichten orientiert (OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 - Nds. Rpfl. 2007, 385); OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, AGS 2008, 177).
  • OLG Celle, 12.03.2014 - 1 Ws 84/14

    Einbeziehung einer Mittagspause bei der Berechnung der Dauer einer

    Der Senat teilt insoweit - nicht zuletzt auch im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der niedersächsischen Oberlandesgerichte in dieser Frage - die vom hiesigen 2. Strafsenat ( Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07 , Nds. Rpfl. 2007, 385) und vom OLG Oldenburg (Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07 , AGS 2008, 177) sowie vom wohl überwiegenden Teil der Oberlandesgerichte vertretene Auffassung, dass die Zeit der Mittagspause unabhängig von ihrer Länge grundsätzlich und regelmäßig in vollem Umfang von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen ist (OLG Bamberg AGS 2006, 124; OLG Koblenz NJW 2006, 1149 [OLG Koblenz 06.02.2006 - 2 Ws 70/06] ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191 [OLG Saarbrücken 20.02.2006 - 1 Ws 5/06] ; OLG München StRR 2009, 199 ).
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 2 Ws 174/08

    Berechnung der für einen Längenzuschlag eines Pflichtverteidigers maßgeblichen

    Hinsichtlich des in Rechtsprechung und Literatur ebenfalls streitigen Abzuges von Mittagspausen hat der Senat bereits entschieden, dass die Dauer der Unterbrechung für eine Mittagspause von der Gesamtdauer der Hauptverhandlung und damit auch von der Teilnahmedauer des Verteidigers in Abzug zu bringen ist (s. Beschluss vom 10. Juli 2007, 2 Ws 124/07; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.06.2007, 1 Ws 310/07 - nach [...]; KG Beschluss vom 25.05.2007, a.a.O.).
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 1 Ws 174/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Beginn der

    c) Hinsichtlich des in Rechtsprechung und Literatur ebenfalls streitigen Abzuges von Mittagspausen hat der Senat bereits entschieden, dass die Dauer der Unterbrechung für eine Mittagspause von der Gesamtdauer der Hauptverhandlung und damit auch von der Teilnahmedauer des Verteidigers in Abzug zu bringen ist (s. Beschluss vom 10. Juli 2007, 2 Ws 124/07; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.06.2007, 1 Ws 310/07 - nach juris; KG Beschluss vom 25.05.2007, a. a. O.).
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