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   OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 4 U 139/12   

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https://dejure.org/2012,90039
OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 4 U 139/12 (https://dejure.org/2012,90039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2012 - 4 U 139/12 (https://dejure.org/2012,90039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2012 - 4 U 139/12 (https://dejure.org/2012,90039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VV-RVG Nummer 2300
    Entstehung der Geschäftsgebühr nach Nummer 2300 VV-RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der Geschäftsgebühr nach Nummer 2300 VV-RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; RVG -VV Nr. 2300
    Anwaltsgebühren wegen Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten und der Erstellung eines Entwurfs für ein gemeinschaftliches Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. VV RVG
    Umfangreiche Tätigkeit bei mehr als drei Stunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2015, 505
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 115/17

    Vergütung der auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkten

    Nach der in der jüngeren Instanzrechtsprechung vertretenen Gegenansicht (AG Hamburg-Altona, ZEV 2008, 294, 295; OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 727, 728; wohl auch OLG Frankfurt, AGS 2015, 505; für den Entwurf eines Mahnschreibens OLG Nürnberg, NJW 2011, 621, 622), der sich auch einige Autoren angeschlossen haben (AnwK-RVG/Schneider/Wolf, 8. Aufl., VV Vorb. 2.3 Rn. 52 f; Mayer/Kroiß/Winkler, aaO, § 34 Rn. 13 f; Hartung in Hartung/Schons/Enders, aaO, § 34 Rn. 13; Riedel/Sußbauer/Pankatz, aaO, § 34 Rn. 19), soll sich die Vergütung des Rechtsanwalts dagegen nach § 34 RVG richten.

    Es kann deshalb offen bleiben, ob der Entwurf eines solchen Testaments mit einer Geschäftsgebühr zu vergüten ist (vgl. dazu OLG Frankfurt, AGS 2015, 505; OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 727, 728).

  • BGH, 15.04.2021 - IX ZR 143/20

    Vergütung des auftragsgemäßen Entwurfs eines gemeinschaftlichen Testaments;

    Überwiegend wird sie bejaht (vgl. etwa OLG Frankfurt, AGS 2015, 505; Mayer/Kroiß/Winkler, RVG, 8. Aufl., § 34 Rn. 17; Ruby, ZEV 2018, 410; Kamps, ErbR 2018, 313, 315, 317), weil das gemeinschaftliche Testament mit seinen wechselbezüglichen Verfügungen im gebührenrechtlichen Sinne als Vertrag anzusehen sei.
  • LG Wiesbaden, 12.04.2017 - 5 S 33/16

    Honorarklage eines Anwaltes wegen der Erbringung von Beratungsleistungen im

    Damit kommt dem von den Beklagten vorgegebenen Inhalt der Testamente eine ähnliche Wirkung zu wie einem gemeinschaftlichen Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen, dessen Entwurf von der Geschäftsgebühr umfasst wird (Mayer, a.a.O., § 34 Rdnr. 14; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2012 - 4 U 139/12 - zit. n. Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 14.11.2018 - 15 S 76/18

    Mietwagen

    Ausgehend von einem durchschnittlichen Zeitaufwand der vorgerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit von drei Stunden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.11.2012 - 4 U 139/12, BeckRS 2012, 212879, Tz. 19), der hier überschritten ist, liegt eine umfangreiche Sache vor, die den Anfall einer 1, 5 Geschäftsgebühr rechtfertigt.
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