Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.03.2001 - I-15 U 285/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der gerichtlichen Durchsetzung eines presserechtlichen Gegendarstellungsanspruchs; Anforderungen an das Vorliegen einer in einem Druckwerk aufgestellten Tatsachenbehauptung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
PresseG NW § 11
Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und nicht gegendarstellungsfähiger Meinungsäußerung; Pflicht zur Veröffentlichung einer mehrgliedrigen Gegendarstellung
Papierfundstellen
- ZUM 2002, 63
- afp 2001, 327
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - L 14 R 37/07
Rentenversicherung
Gegen die BG sei ein Klageverfahren bei dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) anhängig (L 15 U 285/00), dessen Ausgang abzuwarten sei.Die entsprechende Rückabwicklung erfolge - im Falle eines Obsiegens des Klägers gegenüber der BG im Verfahren L 15 U 285/00 - im Rahmen eines Änderungsbescheides nach § 48 SGB X. Denn wenn es zu höheren Verletztengeldzahlungen für die Zeit vor 1991 kommen sollte, würden von der BG insoweit auch Beiträge an die Beklagte nachentrichtet, die von dieser - sofern sie sich rentensteigernd auswirken würden - im Rahmen des § 48 SGB X berücksichtigt würden.
Dies sei jedoch nicht der Fall, da im Falle eines Obsiegens des Klägers im Verfahren L 15 U 285/00 ein Änderungsbescheid nach § 48 SGB X erlassen würde.
Während des Berufungsverfahrens ist auch das Streitverfahren des Klägers gegen die BG rechtskräftig und für diesen erfolglos abgeschlossen worden (Urteil des Sozialgerichts Duisburg, S 6 U 268/95, Urteil des LSG NRW vom 16.12.2008, L 15 U 285/00, Beschluss des BSG vom 27.11.2009, B 2 U 49/09 B, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die abgewiesene Berufung als unzulässig verworfen wurde).
Da das Verfahren des Klägers gegen die BG inzwischen für diesen erfolglos rechtskräftig abgeschlossen wurde (Urteil des Sozialgerichts Duisburg, S 6 U 268/95, Urteil des LSG NRW vom 16.12.2008, L 15 U 285/00, Beschluss des BSG vom 27.11.2009, B 2 U 49/09 B) ergibt sich auch hieraus kein Ansatzpunkt für die Beklagte, den Versicherungsverlauf des Klägers wegen nachträglich zuerkannten Verletztengeldes zu ändern und deshalb eine höhere Altersrente zu zahlen.
- OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung
Dieser könnte sich dann nicht mehr darauf beschränken, fehlerhafte Gegendarstellungsbegehren bloß zurückzuweisen, sondern müsste zur Vermeidung einer ihm nachteiligen Kostenfolge das Gegendarstellungsersuchen selbst korrigieren und auf den Umfang beschränken, der nach seiner Ansicht zulässig ist (OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327 f.). - OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05
Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk: …
Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip (OLG Stuttgart, ZUM 2000, 733; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 109;… Löffler-Sedelmeier, a.a.O., Rn. 215).
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 176/07
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
In diesem Fall ist eine etwa ergangene einstweilige Verfügung insgesamt aufzuheben (vgl. etwa Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 11 Rz 212 m.w.N.; Löffler, Presserecht, 5. A., § 11, Rz 180, 215 m.w.N.; Urteil des Senats v. 21.03.2001, 15 U 285/00, AfP 2001, 327; OLG Köln, Urteil vom 10.01.1989, 15 U 198/88, NJW-RR 1990, 1119). - OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens …
Im Übrigen darf eine Gegendarstellung, die in Teilen den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip" nicht in einer geänderten oder gekürzten Fassung gedruckt werden (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327 ; OLG Köln, NJW-RR 1986, 418; OLG München, NJW-RR 1998, 1632).Denn selbst soweit man im gerichtlichen Verfahren - bei klar voneinander abgrenzbaren, voneinander unabhängigen und jeweils für sich verständlichen Punkten - eine Änderung der beantragten Gegendarstellung auf Antrag des Betroffenen oder mit dessen Einverständnis grundsätzlich für zulässig halten wollte (so OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327 ; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 326; OLG München, NJW-RR 1998, 1632; offen: OLG Frankfurt, AfP 2010, 478; ablehnend OLG Hamburg, AfP 1993, 591; zweifelnd OLG Celle, OLGR Celle 2009, 223: unter Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung gesonderter oder hilfsweise gestaffelter Gegendarstellungsersuchen), so hätte die Verfügungsbeklagte für den Fall, dass der Verfügungskläger die jeweils unzulässigen Zusätze hätte fallen lassen, die Möglichkeit gehabt, den geänderten Gegendarstellungsanspruch mit der Kostenfolge des § 93 ZPO sofort anzuerkennen (KG, KGR Berlin 2004, 58: nur bei vorprozessualer Mitteilung des tragenden Ablehnungsgrundes; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 326; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 44).
- OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - 15 W 45/08
Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Zuleitung eines …
Da das auch vom Senat befürwortete Alles-oder-Nichts-Prinzip besagt, dass ein Gegendarstellungsanspruch schon dann nicht besteht, wenn auch nur ein Punkt einer mehrgliedrigen Gegendarstellung nicht den Anforderungen der gesetzlichen Regelungen entspricht, war der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung insgesamt zurückzuweisen (Senat, Urt. v. 21.03.2001, 15 U 285/00, S. 6 = AfP 2001, 327).