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   OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10   

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OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10 (https://dejure.org/2010,26737)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.11.2010 - 23 U 1260/10 (https://dejure.org/2010,26737)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. November 2010 - 23 U 1260/10 (https://dejure.org/2010,26737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei lediglich schleppender Betreibung des Verfahrens durch den Antragsteller ist die Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten widerlegt; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Widerlegung der Dinglichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2011, 189
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 09.07.2008 - 13 U 144/08

    Beachtung der "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit im allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10
    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Verfügungsgrund fehlt, wenn der Antragsteller trotz eines ursprünglich bestehenden Regelungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (vgl. etwa OLG Celle, MDR 2009, 347 ; Senat, Beschluss vom 4.10.2006 - 4 U 1151/06 - Zöller-Vollkommer, ZPO , 28. Aufl., § 940 Rn. 4; Musielak/Ball, ZPO , 6. Aufl., § 940 Rn. 5).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10
    Nimmt man zugunsten der Beklagten an, dass die Äußerung im Kontext des gesamten Artikels in diesem Sinne mehrdeutig ist, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 2006, 207 - Stolpe) bei der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des durch eine Äußerung Betroffenen und der Pressefreiheit zu berücksichtigen, dass der Äußernde die Möglichkeit hat, sich in der Zukunft eindeutig auszudrücken und damit zugleich klarzustellen, welcher Äußerungsinhalt der rechtlichen Prüfung einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Grunde zu legen ist.
  • BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00

    Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10
    Medienangehörigen obliegt zwar grundsätzlich die Verpflichtung zur sorgfältigen Prüfung des Inhalts ihrer beabsichtigten Veröffentlichung (BVerfG NJW 2006, 595 ).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10
    Zur Abwehr von Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen einer Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken, schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht nämlich nur vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 39 ; BGH VersR 2008, 695 ; OLG Köln, NJW-RR 2006, 126).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10
    Maßgeblich ist hierfür, ob gerade die Abweichung von der Wahrheit den Betroffenen in seinem sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigt (BGH NJW 2006, 609 ).
  • OLG Köln, 28.04.2005 - 15 U 9/05

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine unwahre

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10
    Zur Abwehr von Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen einer Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken, schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht nämlich nur vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 39 ; BGH VersR 2008, 695 ; OLG Köln, NJW-RR 2006, 126).
  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 160/09

    Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen der Strafbarkeit des Betreibens einer auf

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10
    Durch Einbindung in ein Schneeballsystem kann daher nicht nur der Straftatbestand des § 16 Abs. 2 UWG , sondern auch der des § 263 StGB verwirklicht werden (vgl. nur BGH NStZ 2010, 103 ).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10
    Zur Abwehr von Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen einer Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken, schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht nämlich nur vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 39 ; BGH VersR 2008, 695 ; OLG Köln, NJW-RR 2006, 126).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 20 U 74/02

    Eilbedürfnis für wettbewerbsrechtliche Untersagungsverfügung bei Verlängerung der

    Auszug aus OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10
    Hiernach ist er gehalten eine eingelegte Berufung grundsätzlich innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31) und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge oder Säumnis im Termin das Verfahren zu verzögern (Teplitzky, aaO. Rn 24); eines Hinweises hierauf bedarf es nicht.
  • OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten

    Eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, die zum Wegfall des Verfügungsgrundes führt, kommt auch bei Unterlassungsbegehren in Betracht, die nicht unter die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG fallen (OLG Dresden, Beschluss vom 22. November 2010 - 23 U 1260/10 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Dresden, 25.01.2018 - 4 U 1675/17

    Dringlichkeit einer auf presserechtliche Unterlassungsansprüche gestützten

    Eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, die zum Wegfall des Verfügungsgrundes führt, kommt auch bei Unterlassungsbegehren in Betracht, die nicht unter die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG fallen (OLG Dresden, Beschluss vom 22. November 2010 - 23 U 1260/10 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19

    Namentliche Erwähnung eines Angeklagten in einer Berichterstattung

    Eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, die zum Wegfall des Verfügungsgrundes führt und auch bei Unterlassungsbegehren in Betracht kommt, die nicht unter die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG fallen (OLG Dresden, Beschluss vom 22. November 2010 - 23 U 1260/10 -, Rn. 2, juris), ist auch dann anzunehmen, wenn der Antragsteller das von ihm eingeleitete Verfahren nicht zügig, sondern lediglich schleppend betreibt (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. Kap. 54 Rn 24 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 21.04.2015 - 5 U 234/14

    Beschleunigtes Betreiben des Berufung durch den Antragsteller bei abgelehnter

    Verzögerungen, die ihr Verfahrensbevollmächtigter zu vertreten hat, sind dabei der Partei zuzurechnen (vgl. OLG Düsseldorf 23 U 7/14 vom 30.9.2014 Randnr. 3, zitiert nach Juris, OLG Dresden 23 U 1260/10 vom 22.11.2010 Randnr. 2, zitiert nach Juris).
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   OLG Dresden, 22.12.2010 - 23 U 1260/10   

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https://dejure.org/2010,34938
OLG Dresden, 22.12.2010 - 23 U 1260/10 (https://dejure.org/2010,34938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.12.2010 - 23 U 1260/10 (https://dejure.org/2010,34938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 23 U 1260/10 (https://dejure.org/2010,34938)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nicht zwingend Unterlassungsanspruch bei Betrugsvorwurf in Online-Pressebericht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presse darf sich ungeprüft auf gerichtliche Äußerungen verlassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2011, 189
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