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   OLG Koblenz, 24.05.1989 - 5 W 354/89   

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https://dejure.org/1989,10273
OLG Koblenz, 24.05.1989 - 5 W 354/89 (https://dejure.org/1989,10273)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.05.1989 - 5 W 354/89 (https://dejure.org/1989,10273)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 5 W 354/89 (https://dejure.org/1989,10273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 1315
  • AnwBl 1990, 327
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Bannmeile; Begehungsgefahr; Beschimpfung;

    Eine Beweisantizipation ist erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (OLG Koblenz, AnwBl 1990, 327; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1405; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 26) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges von einer Prozessführung absehen würde (BGH, NJW 1994, 1160).
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 21/96
    Selbst ein Beweisangebot "N.N." kann für den Beweisantritt nach § 373 ZPO ausnahmsweise ausreichen, wenn der Beweisführer trotz aller Sorgfalt außerstande ist, einen Zeugen exakt namhaft zu machen, dessen Existenz zwar zuverlässig oder hochgradig gewiß bekannt ist, den er aber im einzelnen noch nicht präzise genug ermitteln konnte (Oberlandesgericht Koblenz vom 24. Mai 1989 - 5 W 354/89, AnwBl 1990, 327 f, so auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 53. Aufl. 1995, § 356 RdNr 3).
  • KG, 05.02.2004 - 8 W 4/04

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Vorweggenommene Beweiswürdigung

    Diese setzt aber voraus, dass bei einer Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Beklagten ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Koblenz, AnwBl 1990, 327; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1405; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 26)).
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