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OLG Düsseldorf, 19.08.1992 - 9 W 78/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 120 Abs. 4 § 124
Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung der Raten nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 5 O 682/88
- OLG Düsseldorf, 19.08.1992 - 9 W 78/92
Papierfundstellen
- AnwBl 1993, 298
- Rpfleger 1993, 165
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07
Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei …
Diese Einschränkung gilt auch bei einem nachträglichen Vermögenserwerb (OLG Köln, AnwBl 1993, 298 f.). - OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 24 U 25/09
Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung durch das …
Denn das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung über die Hauptsache nicht angefochten hat (BFH BB 1984, 2249 f.; Senat, AGS 2005, 211 f.; FamRZ 2002, 1713; OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; KG OLGZ 1969, 446 f.;… Zöller/Philippi, ZPO, § 127 Rn. 50; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588). - OLG Köln, 13.01.1999 - 14 WF 194/98 Auch nach Verfahrensende bleibt es bei dieser Zuständigkeit und es wird nicht etwa die Justizverwaltung zuständig, wie sich aus dem klaren Wortlaut der Vorschrift ("das Gericht kann die Entscheidung ändern") ergibt (ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1268; OLG Köln AnwBl. 1993, 298;… Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl. (1999), § 120 Rn. 27;… so jetzt auch Baumbach/Hartmann, ZPO, 57. Aufl. (1999) § 120 Rn.28 m.w.N.).
- OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00
Prozeßkostenhilfe: Zumutbarer Einsatz des durch Prozeßgewinn erworbenen Vermögens
§ 120 ZPO Nr. 124, OLG Köln AnwBl. 1993, 298; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1266; s. a. Zöller-Philippi, 21. Aufl., § 120 ZPO, Rn. 24; Stein-Jonas-Bork, 21. Aufl., § 120 ZPO, Rn. 23). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1997 - 16 E 297/97 Klarstellend wird darauf hingewiesen, daß die Prozeßkostenhilfebewilligung nicht aufgehoben worden ist, sondern nur die Zahlung der verauslagten Kosten angeordnet wird (vgl. auch OLG Köln, Beschluß vom 14. Januar 1991 - 2 W 22/90 -, AnwBl 1993, 298 f.).
- OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 5 WF 6/02 Selbst wenn die im Vergleich vom 22.11.1999 festgelegten 35.000,- DM als eine Zahlung für Unterhalt nicht berücksichtigt werden und der in der Anlage 1) zum Schreiben vom 20.7.2000 aufgeführte Betrag von ca. 70.000,- DM nur von dem aus der Veräußerung des Hauses resultierenden Betrag abgesetzt wird, so verbleibt mit den ca. 210.000,- DM eine Summe, die sehr deutlich über der Freigrenze der §§ 88 Abs. 2 Nr. 8 BHSG, 1 Abs. 1 Nr. 1 BSHGVO liegt (vgl. dazu OLG Celle MDR 2001, 230; OLG Köln Rechtspfleger 1999, 402 und Anwaltsblatt 1993, 298).