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   LAG Düsseldorf, 23.07.2002 - 16 Sa 162/02   

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https://dejure.org/2002,4607
LAG Düsseldorf, 23.07.2002 - 16 Sa 162/02 (https://dejure.org/2002,4607)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2002 - 16 Sa 162/02 (https://dejure.org/2002,4607)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 16 Sa 162/02 (https://dejure.org/2002,4607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitsvertrag zwischen Rechtsanwälten; angestellter Rechtsanwalt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 611 BGB, 1 BRAO
    Arbeitsvertrag zwischen Rechtsanwälten; angestellter Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsvertrag zwischen Rechtsanwälten; Angestellter Rechtsanwalt; Organ der Rechtspflege; Weisungsgebundenheit eines Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2002, 600
  • NZA-RR 2002, 567
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2002 - 16 Sa 162/02
    Die Parteien haben es nicht in der Hand, wegen einer etwaigen gewünschten Rechtsfolge zwingende arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften durch bloße Absprachen außer Funktion zu setzen (vgl. u. a. BAG vom 12.09.1996 5 AZR 1066/94 AP Nr. 1 zu 611 BGB Freier Mitarbeiter, zu II 2 der Gründe; BAG vom 03.06.1998 5 AZR 656/97 AP Nr. 97 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 der Gründe).

    Durch bloße Nichtausübung von Weisungsrechten wandelt sich das als Arbeitsverhältnis vereinbarte Vertragsverhältnis noch nicht in ein freies Mitarbeiterverhältnis um (BAG vom 12.09.1996 5 AZR 1066/94 a. a. O.).

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2002 - 16 Sa 162/02
    Die Parteien haben es nicht in der Hand, wegen einer etwaigen gewünschten Rechtsfolge zwingende arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften durch bloße Absprachen außer Funktion zu setzen (vgl. u. a. BAG vom 12.09.1996 5 AZR 1066/94 AP Nr. 1 zu 611 BGB Freier Mitarbeiter, zu II 2 der Gründe; BAG vom 03.06.1998 5 AZR 656/97 AP Nr. 97 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 der Gründe).

    So hat das Bundesarbeitsgericht in dem bereits zitierten Urteil vom 03.06.1998 5 AZR 656/97 (AP Nr. 97 a. a. O., zu III 2 a. E. der Gründe) eher beiläufig von angestellten Anwälten- gesprochen, ohne diese Konstellation in Frage zu stellen.

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2002 - 16 Sa 162/02
    Er bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, die eine gegen § 242 BGB verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage unzulässig macht (vgl. näher BAG vom 04.12.1997 2 AZR 799/96 AP Nr. 141 zu § 626 BGB, zu II 1 a der Gründe = NZA 1998, 420).
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 270/90

    Mitteilung der Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.07.2002 - 16 Sa 162/02
    Auch die fristgerechte Mitteilung einer nur vermuteten oder möglichen Schwangerschaft genügt zur Erhaltung des Sonderkündigungsschutzes nach § 9 MuSchG (BAG vom 15.11.1990 2 AZR 270/90 AP Nr. 17 zu § 9 MuSchG 1968, zu II 4 a der Gründe).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellter

    Ein Anstellungsvertrag, der dies ausschließt, lässt die Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege iS von § 1 BRAO unberührt (vgl auch LAG Düsseldorf Urteil vom 23.7.2002 - 16 Sa 162/02 - AnwBl 2002, 600 f = Juris RdNr 36) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 10 Sa 1509/17

    Sonderkündigungsschutz nach Mitteilung einer möglichen oder vermuteten

    So hat das LAG Düsseldorf mit Urteil vom 23. Juli 2002 (16 Sa 162/02) entschieden:.
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 37/05

    Anforderungen an den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht

    Sie sind zwar nach § 1 BRAO unabhängige Organe der Rechtspflege, können aber Anstellungsverträge mit anderen Rechtsanwälten, mit Rechtsanwaltsgesellschaften, auch mit Steuerberatern oder Steuerberatungsgesellschaften eingehen (LAG Düsseldorf AnwBl. 2002, 600, 601).
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