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   BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05   

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BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05 (https://dejure.org/2005,2666)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05 (https://dejure.org/2005,2666)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05 (https://dejure.org/2005,2666)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Anwaltszulassung infolge Vermögensverfalls; Voraussetzungen des Vorliegens eines Vermögensverfalls

  • Anwaltsblatt

    § 14 BRAO
    Zulassungswiderruf bei Vermögensverfall

  • Judicialis

    BRAO § 1; ; BRAO § 2; ; BRAO § 3; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 281
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05
    Wie der Senat in dem Verfahren AnwZ(B) 13/05 mit Beschluss ebenfalls vom heutigen Tage im Anschluss an die Senatsentscheidung vom 18. Oktober 2004 klargestellt hat, kann bei einer Anstellung des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts in einer Einzelkanzlei eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch arbeitsvertragliche Beschränkungen der Befugnisse des angestellten Rechtsanwalts nicht ausgeschlossen werden, weil deren Einhaltung in einer Einzelkanzlei - anders als in einer Sozietät - nicht zuverlässig sichergestellt werden kann.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), liegt nicht vor.
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05
    Dabei sollen Vereinbarungen und Regelungen getroffen werden, wie sie der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2004 - AnwZ(B) 43/03 (NJW 2005, 511) habe genügen lassen.
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), liegt nicht vor.
  • BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05
    In einer Einzelkanzlei ist - schon aus strukturellen Gründen - eine effektive Kontrolle in Bezug auf den Umgang mit Mandantengeldern, insbesondere in Fällen der Urlaubsabwesenheit oder Krankheit des Kanzleiinhabers nicht gewährleistet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - AnwZ(B) 73/04).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter

    Soweit der Senat dort - unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 5. Dezember 2005 (AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281); dem dort in Vermögensverfall geratenen Anwalt war nicht einmal mehr das Führen von Mandantengesprächen in Abwesenheit des Kanzleiinhabers gestattet - Zweifel geäußert, aber letztlich offen gelassen hat, ob es mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts vereinbar ist, wenn dieser für seine anwaltlichen Handlungen immer auf die Mitwirkung eines anderen Rechtsanwalts angewiesen ist, lässt sich hieraus für die Frage, ob § 46 Abs. 3 Nr. 4 BRAO für den Syndikusrechtsanwalt eine Alleinvertretungsbefugnis verlangt, nichts ableiten.
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Die Voraussetzungen für die Annahme eines Ausnahmefalls, in dem eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (dazu Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004, aaO, unter II 2 c; Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2005 - AnwZ(B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, unter II 2; Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2005 - AnwZ(B) 14/05, AnwBl. 2006, 281, unter II 3), lagen zwar im Zeitpunkt der Widerrufsverfügung nicht vor.
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat etwa ein Anstellungsverhältnis mit einer Einzelkanzlei nicht als ausreichend angesehen, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der Vereinbarungen auch während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559; v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; v. 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rdn. 10; v. 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09 Rdn. 17).

    Da dies mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts nicht in Einklang zu bringen wäre, können sie nur vorübergehend hingenommen werden, wenn nach Ablauf einer gewissen Zeit wieder mit einer Konsolidierung der Vermögensverhältnisse gerechnet werden kann, die die Notwendigkeit der Beschränkungen entfallen lässt (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281).

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    bb) Auch ein Ausnahmefall, in dem eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (dazu Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511 unter 2 c; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559 unter II 2; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281 unter II 3; Beschl. v. 25. Juni 2007, AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925), liegt nicht vor.

    Um die Prognose abzusichern, dass eine Gefährdung der Rechtsuchenden ausgeschlossen ist, hat der Senat im Übrigen schon bisher - neben der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und dem Abschluss eines Anstellungsvertrages, der die üblichen Befugnisse eines Anwalts im Umgang mit Mandanten und mit Fremdgeld zum Schutze der Mandanten einschränkt - für relevant gehalten, ob der Anwalt seine berufliche Tätigkeit bis dahin beanstandungsfrei ausgeübt hat und ob er selbst zielgerichtet, ernsthaft und planvoll die erforderlichen Schritte zur Stabilisierung seiner Vermögensverhältnisse unternommen hat (BGH, Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281).

  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

    Ein Einzelanwalt kann aus Urlaubs-, Krankheits- oder dienstlichen Gründen ortsabwesend sein und ist deshalb außerstande, eine effektive Kontrolle des betroffenen Rechtsanwalts zu gewährleisten (Senat, Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, juris; a. M. Römermann, AnwBl. 2006, 237, 238).

    Ob das den Besonderheiten des Rechtsanwaltsberufs gerecht würde, ist zweifelhaft, weil der Rechtsanwalt dann nicht mehr als unabhängig anzusehen sein könnte (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281) und die Bundesrechtsanwaltsordnung eine solche Form der Berufsausübung - anders als § 44 Abs. 2 WiPrO für Wirtschaftsprüfer - nicht ausdrücklich zulässt.

  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Ein Ausnahmefall, in dem eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (dazu BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 unter II 2 c; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280 unter II 2; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281 f. unter II 3; Beschl. vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Tz. 8 ff.), ist ebenfalls nicht gegeben.

    Ein Einzelanwalt kann aus Urlaubs-, Krankheits- oder dienstlichen Gründen ortsabwesend sein und ist deshalb außerstande, eine effektive Kontrolle des betroffenen Rechtsanwalts zu gewährleisten (BGH, Beschl. v. 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07 Tz. 9; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; a. M. Römermann, AnwBl. 2006, 237, 238).

  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 120/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Neue

    Ein Beschäftigungsverhältnis mit Einzelanwälten reicht nicht aus, weil in diesem Fall nicht zuverlässig sichergestellt ist, dass die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen auch während urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des jeweiligen Einzelanwalts überwacht wird (BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; vom 31. März 2008 - AnwZ (B) 33/07, Rn. 10; vom 26. November 2009 - AnwZ (B) 27/09, Rn. 17).

    c) Der Antragsteller hat es überdies bisher nicht vermocht, die zur Ordnung seiner Vermögensverhältnisse erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, aaO Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Architekt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht bereinigen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2005 - 1 BvR 912/04 -, NJW 2005, 3057, 3058 (Amtsenthebung eines Notars); BGH, Beschl. v. 5.12.2005 - AnwZ (B) 14/05 -, juris Rn. 5 (Widerruf der Rechtsanwaltszulassung)).

    Solche Besonderheiten können sich zum einen aus der Art und Weise der Berufsausübung des Architekten im konkreten Einzelfall ergeben, etwa bei einer Tätigkeit als Angestellter ohne wesentliche eigenständige Entscheidungsbefugnisse in einem größeren Büro (vgl. BFH, Beschl. v. 10.4.2006 - VII B 232/05 -, juris Rn. 5 f. (Widerruf der Bestellung als Steuerberater); BGH, Beschl. v. 5.12.2005, a.a.O. (Widerruf der Rechtsanwaltszulassung)).

  • BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Wie der Senat im Anschluss an die Entscheidung vom 18. Oktober 2004 klargestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 - AnwZ(B) 13/05, AnwBl 2006, 280 = BRAK-Mitt. 2006, 81 und 14/05, AnwBl 2006, 281), kann bei einer Anstellung des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts in einer Einzelkanzlei eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch (arbeitsvertragliche) Beschränkungen der Befugnisse des angestellten Rechtsanwalts nicht ausgeschlossen werden, weil deren Einhaltung in einer Einzelkanzlei - anders als in einer Sozietät - nicht zuverlässig sichergestellt werden kann.

    d) Zu Recht hat die Antragsgegnerin schließlich auch die Auffassung vertreten, dass es sich sowohl bei der bisherigen Gestaltung der Kanzleibriefbögen, in denen weiterhin der Name des Antragstellers erscheint, als auch bei der Art der ausgeübten Tätigkeit als "freier Mitarbeiter" um Gesichtspunkte handelt, die gegen die Annahme eines Ausnahmefalles sprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2005 - AnwZ(B) 14/05 aaO).

  • BGH, 26.11.2009 - AnwZ (B) 27/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Wiederrufs der

    (2) Schließlich liegt auch ein Ausnahmefall, in dem eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall des Rechtsanwalts verneint werden kann (dazu Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2004, a.a.O. unter II 2 c; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559 unter II 2; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281 f. unter II 3; Beschl. v. 25. Juni 2007, AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925), nicht vor.
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 33/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • BGH, 03.08.2010 - AnwZ (B) 100/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Anwendbares Recht für sofortige

  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 61/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Bemühen um

  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 43/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 29/09

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Heilung

  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts im Falle der Eröffnung eines

  • BGH, 04.12.2006 - AnwZ (B) 98/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06

    Rechtmäßigkeit der Streichung eines Architekten von der Achitektenliste wegen

  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 106/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

  • BGH, 02.10.2009 - AnwZ (B) 52/09

    Entfall eines Vermögensverfalls bei Abschluss eines Insolvenzverfahrens; Widerruf

  • BGH, 15.06.2009 - AnwZ (B) 60/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Ausschluss

  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 5/09

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 100/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 17/08

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss einer

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 1 AGH 16/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls im Hinblick

  • BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 19/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls; Prüfung

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2011 - 1 AGH 47/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls nach

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.11.2007 - 1 ZU 26/07

    Rechtsanwalt "2. Klasse" i.R.d. Forderung des Angestelltenvermerks; Gefährdung

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.11.2010 - 1 AGH 70/10

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft wegen Vermögenverfalls; Folgen der

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