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   BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95   

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https://dejure.org/1995,3219
BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95 (https://dejure.org/1995,3219)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95 (https://dejure.org/1995,3219)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 14/95 (https://dejure.org/1995,3219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BRAK-Mitteilungen

    Versagung der Zulassung wegen mit RA-Beruf unvereinbarer Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 7 Nr. 8
    Voraussetzungen für die Annahme des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 8 BRAO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1148
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 2/60

    Syndikusanwalt (Unternehmensanwalt)

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95
    Die rechtliche Möglichkeit, sich in einem irgendwie erheblichen Umfang als Rechtsanwalt zu betätigen, hat ein angestellter Rechtsanwalt, dessen Arbeitgeber eine anwaltliche Betätigung dieses Umfangs gestattet hat (vgl. BGHZ 33, 266, 268; 71, 138, 140 m.z.w.N.).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95
    Wegen der Erledigung der Hauptsache ist nur noch über die gerichtliche Kosten und Auslagen in rechtsähnlicher Anwendung von § 91a ZPO (vgl. BGHZ 50, 197, 199) und über die außergerichtlichen Auslagen gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG (vgl. BGHZ 66, 297, 300) nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei vor allem die Erfolgsaussichten der vom Antragsteller eingelegten Rechtsbehelfe zu berücksichtigen waren.
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95
    Wegen der Erledigung der Hauptsache ist nur noch über die gerichtliche Kosten und Auslagen in rechtsähnlicher Anwendung von § 91a ZPO (vgl. BGHZ 50, 197, 199) und über die außergerichtlichen Auslagen gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG (vgl. BGHZ 66, 297, 300) nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei vor allem die Erfolgsaussichten der vom Antragsteller eingelegten Rechtsbehelfe zu berücksichtigen waren.
  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 32/77

    Zulassungsvoraussetzungen für Banksyndikus

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95
    Die rechtliche Möglichkeit, sich in einem irgendwie erheblichen Umfang als Rechtsanwalt zu betätigen, hat ein angestellter Rechtsanwalt, dessen Arbeitgeber eine anwaltliche Betätigung dieses Umfangs gestattet hat (vgl. BGHZ 33, 266, 268; 71, 138, 140 m.z.w.N.).
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 63/90

    Rechtsanwalt - Zulassung - Lektor in einem Verlag

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95
    Im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse des rechtsuchenden Publikums an einer wirksamen Vertretung und Beratung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt muß auch der in einem anderen Beruf tätige Rechtsanwalt jederzeit - auch während der Dienststunden bei seinem Arbeitgeber - in der Lage sein, Gerichtstermine, eilige Schriftsätze, Telefongespräche und alle sonstigen nicht aufschiebbaren Tätigkeiten zu erledigen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.04.80 - AnwZ (B) 27/79, AnwBl 1980, 380, 381; Senatsbeschl. v. 17.12.90 - AnwZ (B) 63/90, BRAK-Mitt 1991, 101).
  • BGH, 21.04.1980 - AnwZ (B) 27/79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95
    Im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse des rechtsuchenden Publikums an einer wirksamen Vertretung und Beratung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt muß auch der in einem anderen Beruf tätige Rechtsanwalt jederzeit - auch während der Dienststunden bei seinem Arbeitgeber - in der Lage sein, Gerichtstermine, eilige Schriftsätze, Telefongespräche und alle sonstigen nicht aufschiebbaren Tätigkeiten zu erledigen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.04.80 - AnwZ (B) 27/79, AnwBl 1980, 380, 381; Senatsbeschl. v. 17.12.90 - AnwZ (B) 63/90, BRAK-Mitt 1991, 101).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 14/95
    Diese Anforderungen sind verfassungsgemäß (BVerfGE 87, 287, 323).
  • LAG Düsseldorf, 12.11.1999 - 14 Sa 1206/99

    Anspruch eines beim nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes

    Im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse des rechtssuchenden Publikums an einer wirksamen Vertretung und Beratung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt muss auch der in einem anderen Beruf tätige Rechtsanwalt jederzeit - auch während der Dienststunden bei seinem Arbeitgeber - in der Lage sein, Gerichtstermine, eilige Schriftsätze, Telefongespräche und alle sonstigen nicht aufschiebbaren Tätigkeiten zu erledigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.1987, NJW 1987, 3011 f.; Beschluss vom 17.12.1990, NJW-RR 1991, 1325; Beschluss vom 30.10.1995, NJW-RR 1996, 1148; Kleine-Cosack, NJW 1993, 1292).

    Ohne Verletzung des Anstellungsvertrages könnte der Kläger auch in dringenden Fällen Schriftsätze nicht während der Dienststunden fertigen und in anderen nicht aufschiebbaren Angelegenheiten seinen Beruf als Rechtsanwalt ausüben (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 30.10.1995, a.a.O.).

  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 44/98

    Unvereinbarkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit dem Anwaltsberuf

    Im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse des rechtsuchenden Publikums an einer wirksamen Vertretung und Beratung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt muß auch der in einem anderen Beruf tätige Anwalt jederzeit - auch während der Dienststunden bei seinem Arbeitgeber - in der Lage sein, Gerichtstermine, eilige Schriftsätze, Telefongespräche und alle sonstigen nicht aufschiebbaren Tätigkeiten zu erledigen (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 14/95 - BRAK-Mitt. 1996, 76, 77).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.09.2008 - 1 AGH 41/08

    Antrag eines im öffentlichen Dienst angestellten Rechtsanwalts auf Zulassung zur

    Aber selbst wenn der Antragstellerin "freie und zugleich gleitende Arbeitszeiten" zugebilligt sein sollten und der vorstehende Einwand gegen die Unabhängigkeit daher nicht zwingend griffe, bliebe sie doch etwa die Hälfte des Tages für Mandanten, Gerichte usw. weder persönlich noch telefonisch erreichbar - denn während ihrer dienstlichen Tätigkeit, wann immer genau sie auch stattfinden mag, darf sie nach der letzten Erklärung ihrer Arbeitgeberin anwaltlicher Tätigkeit nicht nachgehen (zu diesem Aspekt: BGH BRAK-Mitt. 1996, 76).
  • BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 20/97

    Widerrufs der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer - Vereinbarkeit der

    Die rechtliche Möglichkeit, sich in einem irgendwie erheblichen Umfang als Rechtsanwalt zu betätigen, hat (nur) ein Rechtsanwalt, dessen Arbeitgeber eine anwaltliche Beschäftigung dieses Umfangs gestattet hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 44/94 - BRAK-Mitt. 1995, 164, vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 56/94 - BRAK-Mitt. 1995, 212 und vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 14/95 - NJW-RR 1996, 1148).
  • BGH, 16.12.1996 - PatAnwZ 1/96

    Zulassung zur Patentanwaltschaft - Entfernung zwischen dem Dienstort und dem

    Erforderlich hierfür ist, daß der Bewerber ungeachtet seiner anderweitigen beruflichen (Vollzeit-)Beschäftigung über seine Dienstzeit frei verfügen kann, daß er während der Dienststunden nicht nur in Ausnahmefällen erreichbar ist und daß die Entfernung zwischen dem Sitz des Dienstherrn und der eigenen Kanzlei zu keinen weiteren erheblichen Erschwernissen führt (vgl. - für den Rechtsanwalt - BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 a.a.O. und vom 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 14/95 - NJW-RR 1996, 1148).
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