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   BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96   

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BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96 (https://dejure.org/1996,3607)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96 (https://dejure.org/1996,3607)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 (https://dejure.org/1996,3607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Würdigkeit zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs - Das Grundrecht auf Freizügigkeit - Gefährdung der Integrität des Anwaltsstandes und wichtiger Belange der Rechtspflege - Rechtsprechung in politischen Strafsachen in der ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94

    DDR - Politische Straftat - Anwaltsmandat

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96
    Diesen Versagungsgrund hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295, und vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71).

    Es ist für die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege unerläßlich (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 95, 71; BVerfG NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96
    Die DDR war dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 im Jahre 1974 beigetreten und hatte diesen Pakt im DDR-Gesetzblatt veröffentlicht (vgl. BGHSt 39, 1, 16 ff.) [BGH 03.11.1992 - 5 StR 370/92].
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96
    Es ist für die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege unerläßlich (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 95, 71; BVerfG NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93

    Versagung der Zulassung eines früheren Stasi-Mitarbeiters zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96
    Das ist wegen der möglichen Gefährdung der Integrität des Anwaltsstandes und wichtiger Belange der Rechtspflege regelmäßig der Fall, wenn der Bewerber durch das ihm vorgeworfene Verhalten eine rechtsfeindliche Einstellung gezeigt hat, sei es, daß er formal geltende Gesetze mißachtet oder gegen höherrangiges, allgemein anerkanntes Recht - etwa gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit - verstoßen oder solchen Verstößen bewußt Vorschub geleistet hat (Senatsbeschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93]).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94

    Ablehnung der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit für den

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96
    Dies wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs der DDR und der Strafprozeßordnung der DDR exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt hat, etwa die von ihm angeordneten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der zugrundeliegenden Tat stehen (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt. 1995, 76).
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 58/93

    DDR - Rechtsanwalt - Richterüberprüfungsverfahren - Stasi-Tätigkeit -

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96
    Diesen Versagungsgrund hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295, und vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71).
  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - und der Beschluss des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 1995 - 1 EGH 6/94 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 27/97

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Rüge eines

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung an der Rechtsprechung der DDR in politischen Strafsachen begründet sein (Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96; v. 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96; v. 4. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96).

    Wenn derartig vorbelastete Juristen jetzt als Rechtsanwälte tätig bleiben könnten, würde das Vertrauen der Rechtsuchenden in die Integrität des Anwaltsstandes nachhaltig erschüttert, das für die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege unerläßlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 12 B 14.12

    Informationsanspruch; Rechtsanwalt; Rechtsanwaltskammer; Personalakte; Angaben im

    Der Versagungsgrund der Unwürdigkeit gemäß § 7 Nr. 5 BRAO wird dahin umschrieben, dass der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122; vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 19/98 - BRAK-Mitt. 1999, 144).
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 72/97

    Versagung der Anwaltszulassung bei Unwürdigkeit der Ausübung - Arbeiten unter

    Diesen Versagungsgrund hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122).

    Dabei sind Bedeutung und Tragweite des Artikel 12 Abs. 1 GG zu berücksichtigen; die Entscheidung darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Berufsfreiheit führen (Senatsbeschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122, 123).

  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 69/97

    Rücknahme von Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Verstoß

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung an der Rechtsprechung der DDR in politischen Strafsachen begründet sein (Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96; v. 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96 - DtZ 1997, 254; v. 4. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 27/97).

    Wenn derartig vorbelastete Juristen jetzt als Rechtsanwälte tätig bleiben könnten, würde das in der Öffentlichkeit mit Recht auf Unverständnis stoßen und das Vertrauen der Rechtsuchenden in die Integrität des Anwaltsstandes erschüttern (vgl. Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 27/97).

  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 12/99

    Zulassung eines Rechtsanwalts, der als IM des MfS der ehemaligen DDR tätig war

    Diesen Versagungsgrund hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122; v. 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 19/98 - BRAK-Mitt. 1999, 144).
  • BGH, 17.03.2003 - AnwZ (B) 26/02

    Zulassung eines ehemaligen informellen Mitarbeiters der Stasi zur

    Dieser Versagungsgrund ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung gegeben, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblicher Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht mehr oder noch nicht wieder tragbar ist (Senatsbeschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122; vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 19/98 - BRAK-Mitt. 1999, 144 und vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 12/99 - LM BRAO § 6 Nr. 4 Bl. 2).
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 26/98

    Versagung der Rechtsanwaltszulaasung wegen früherer Mitarbeitertätigkeit für das

    Als unwürdig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bewerber anzusehen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96, BRAK-Mitt. 1997, 122; v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 72/97).
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 19/98

    Zulassungsversagung eines Rechtsanwalts wegen Tätigkeit für das Ministerium für

    Diesen Versagungsgrund hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96, BRAK-Mitt. 1997, 122; v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 72/97).
  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 15/98

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für Mitglied des Ministeriums für

    Als unwürdig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bewerber anzusehen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93 - AnwBl. 1994, 295; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96 - BRAK-Mitt. 1997, 122).
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