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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2003 - AnwZ (B) 21/03   

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BGH, 09.05.2003 - AnwZ (B) 21/03 (https://dejure.org/2003,6401)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2003 - AnwZ (B) 21/03 (https://dejure.org/2003,6401)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03 (https://dejure.org/2003,6401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall - Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Eingriff in die Freiheit der Berufswahl - Antrag auf Wiederherstellung ...

  • Judicialis

    BRAO § 16 Abs. 6 Satz 5; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAO § 42 Abs. 4 Satz 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassungswiderruf - zu den Voraussetzungen einer Anordnung des sofortigen Vollzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 16 Abs. 6 S. 5 § 42 Abs. 4
    Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1642
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 09.05.2003 - AnwZ (B) 21/03
    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01, NJW-RR 2002, 1718 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2006 - AnwZ (B) 8/06

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur

    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren erforderlich, dass die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschluss v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171, v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 3/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BRAK-Mitt. 2002, 63 f; v. 9. Mai 2003 - AnwZ(B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643).
  • BGH, 02.12.2009 - AnwZ (B) 58/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen

    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren erforderlich, dass die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschluss v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BRAK-Mitt. 2002, 63 f.; v. 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643).
  • BGH, 13.12.2008 - AnwZ (B) 91/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Des Weiteren ist zu verlangen, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abkehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege geboten ist (BVerfGE 48, 292, 296 ; BGH, Beschl. v. 16. Juli 2001, AnwZ (B) 61/00, BRAK-Mitt. 2002, 36 f.;v. 9. Mai 2003, AnwZ (B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643; v. 20. Oktober 2004, AnwZ (B) 67/04; v. 1. September 2008, AnwZ (B) 92/07, [...]).
  • BGH, 21.07.2003 - AnwZ (B) 37/03

    Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung der Widerrufsverfügung

    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03 - und vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01 - NJW-RR 2002, 1718 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.2010 - AnwZ (B) 8/10

    Widerruf einer Rechtsanwaltzulassung infolge zweifacher Untreue zum Nachteil von

    Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids durfte nach § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F. nur angeordnet werden, wenn zu erwarten war, dass der Widerruf bestandskräftig wird und sein sofortiger Vollzug im überwiegenden öffentlichen Interesse zur schon vor Bestandskraft des Widerrufsbescheids notwendigen Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten war (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643 und vom 21. Juli 2003 - AnwZ (B) 37/03, ZInsO 2003, 992).
  • BGH, 08.10.2004 - AnwZ (B) 15/04

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Sofortiger Vollzug der Widerrufsverfügung

    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03 - vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01 - NJW-RR 2002, 1718 m.w.N.; vom 21. Juli 2003 - AnwZ (B) 37/03 - ZInSO 2003, 992).
  • AG Brühl, 25.02.2016 - 51 Ls 420/15

    Strafbarkeit der Begleichung eigener Schulden eines Rechtsanwalts mit

    Auch sollen eine gestellt, berufsbezogene Strafanzeige (BGH, NJW-RR 2003, 1642, 1643) bzw. eine berufsbezogene strafrechtliche Verurteilung im Strafbefehlswege bzw. anhängige Strafverfahren (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris) das überwiegende öffentliche Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren begründen können.
  • BGH, 01.09.2008 - AnwZ (B) 92/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Desweiteren ist zu verlangen, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abkehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege geboten ist (BVerfGE 48, 292, 296; BGH, Beschl. v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BRAK-Mitt. 2002, 26 f.; v. 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643; Beschl. v. 20. Oktober 2004 - AnwZ (B) 67/04).
  • BGH, 20.10.2004 - AnwZ (B) 67/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung scheidet aus, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß der Widerrufsbescheid aufrechterhalten wird und die Anordnung der sofortigen Vollziehung im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege geboten ist (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00, BRAK-Mitt. 2002, 36 f ; v. 9. Mai 2003 - AnwZ (B) 21/03, NJW-RR 2003, 1642, 1643; v. 21. Juli 2003 - AnwZ (B) 37/03, ZInsO 2003, 992).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15

    Vermögensverfall, Widerruf, Zulassung, Rechtsanwaltschaft, Vermutung, Antrag,

    Zwar sollen eine gestellte, berufsbezogene Strafanzeige (BGH NJW-RR 2003, 1642, 1643) bzw. eine berufsbezogene strafrechtliche Verurteilung im Strafbefehlswege bzw. anhängige Strafverfahren (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris) das überwiegende öffentliche Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren begründen können.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 1 ZU 83/07

    Widerruf zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2017 - 1 AGH 20/17

    Syndikusrechtsanwalt, Zulassung, Geschäftsführer einer Bildungseinrichtung

  • AGH Bayern, 27.11.2008 - BayAGH I - 30/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2015 - 1 AGH 32/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft wegen Vermögensverfalls; Erwirkung

  • BGH, 17.07.2006 - II ZU 12/05
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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10998
BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03 (1) (https://dejure.org/2004,10998)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03 (1) (https://dejure.org/2004,10998)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 21/03 (1) (https://dejure.org/2004,10998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls ; Kein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs bei bestehender Möglichkeit des Betroffenen, seinen Standpunkt im Beschwerdeverfahren zu verdeutlichen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1969, 2192; 1978, 1795) als auch des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, n.v.) handelt es sich bei dem Anwaltsgerichtshof um ein unabhängiges staatliches Gericht, dem die Zulassungsstreitigkeiten der Rechtsanwälte gesetzlich zugewiesen sind.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03
    Beweisanzeichen hierfür sind zum Beispiel die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03
    Beweisanzeichen hierfür sind zum Beispiel die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1969, 2192; 1978, 1795) als auch des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, n.v.) handelt es sich bei dem Anwaltsgerichtshof um ein unabhängiges staatliches Gericht, dem die Zulassungsstreitigkeiten der Rechtsanwälte gesetzlich zugewiesen sind.
  • BGH, 07.10.2003 - AnwZ (B) 38/02

    Rechtsweg in Anwaltssachen

    Auszug aus BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 21/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1969, 2192; 1978, 1795) als auch des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, n.v.) handelt es sich bei dem Anwaltsgerichtshof um ein unabhängiges staatliches Gericht, dem die Zulassungsstreitigkeiten der Rechtsanwälte gesetzlich zugewiesen sind.
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Dass ein Antragsteller über Aktivvermögen verfügt, das er - etwa im Hinblick auf dingliche Rechte Dritter - nicht binnen kurzer Zeit verwerten kann, ist ein Gesichtspunkt, der bei einem Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfalls häufig geltend gemacht wird, der aber regelmäßig schon aus Rechtsgründen unbeachtlich ist, weil sich hieraus nach gefestigter Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf die fehlende Liquidität solcher Vermögenswerte noch keine nachhaltige Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Rechtsanwalts ergibt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 21/03, juris Rn. 20).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 32/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Senatsbeschl. v. 17. Mai 2004, AnwZ (B) 21/03, GuT 2004, 184).
  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 11/10

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall

    Dies wäre jedoch für die Annahme konsolidierter Vermögensverhältnisse erforderlich (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 21/03, juris Rn. 20).
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