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BGH, 26.10.2005 - AnwZ (B) 55/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwaltes wegen Vermögensverfall - Befangenheit der anwesenden Richter des Anwaltsgerichtshofs wegen Gleichgültigkeit - Misstrauen gegen die Unparteilichkeit als Voraussetzung für ein Ablehnungsgesuch - Zwingende Entsprechung des Antrags ...
- Judicialis
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; ZPO §§ 42 ff; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 45 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42
Besorgnis der Befangenheit der Richter des Anwaltsgerichtshofs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters
Verfahrensgang
- AGH Sachsen, 10.06.2005 - AGH 31/04
- BGH, 26.10.2005 - AnwZ (B) 55/05
- BGH, 04.12.2006 - AnwZ (B) 109/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66
Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung
Auszug aus BGH, 26.10.2005 - AnwZ (B) 55/05
a) In streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist über die Ablehnung eines Richters in entsprechender Anwendung der §§ 42 ff ZPO zu befinden (BGHZ 46, 195). - BGH, 14.05.2002 - XI ZR 397/01
Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts; …
Auszug aus BGH, 26.10.2005 - AnwZ (B) 55/05
b) Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers ist - seine Zulässigkeit unterstellt - (vgl. zur pauschalen Ablehnung eines Spruchkörpers BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - XI ZR 397/01) jedenfalls unbegründet.
- BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 12/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Ausschluss …
Dass die in erster Instanz den Vorsitz führende Rechtsanwältin - wie der Beschwerdeführer vorträgt - in anderen Verfahren als Vertreterin der Antragsgegnerin bestellt war, stellt somit keinen Ausschlussgrund nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 FGG dar, sondern könnte allenfalls eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit in entsprechender Anwendung der §§ 42 ff. ZPO (vgl. BGHZ 46, 195; Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2005 - AnwZ (B) 55/05) rechtfertigen.