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   BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 18/61   

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BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 18/61 (https://dejure.org/1961,339)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1961 - AnwZ (B) 18/61 (https://dejure.org/1961,339)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61 (https://dejure.org/1961,339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bundeseinheitliche Einführung des Anwalts-Notariats - Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege - Aufgaben der Versammlung der Rechtsanwaltskammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 292
  • NJW 1961, 1864
  • MDR 1961, 848
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1960 - AnwZ (P) 1/60

    Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer für Unterhaltung des

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 18/61
    Der Senat hat jedoch bereits entschieden (BGHZ 33, 381, 385 [BGH 07.11.1960 - AnwZ P 1/60] m.w.Nachw.), daß der Funktionsbereich einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht nur die ihr durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben umfaßt.
  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 49/84

    Beschluss der Rechtsanwaltskammer - Rechtsschutz - Geplante

    Die hieraus folgende Zuständigkeit gemäß § 89 Abs. 1 BRAO, die Angelegenheit in einer Kammerversammlung zu erörtern, schließe die Kompetenz ein, aufgrund der Diskussion eine Entschließung mit allgemeinen Meinungsäußerungen und konkreten Vorschlägen für die Gesetzgebung zu fassen (Hinweis auf BGHZ 35, 292, 295) [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61].

    Nach der Rechtsprechung des Senats fallen u.a. hierunter: die Frage bundeseinheitlicher Einführung des Anwalts-Notariats (BGHZ 35, 292, 294 f) [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61], die Frage freiwilliger kostenloser außergerichtlicher Rechtshilfe (BGHZ 64, 301, 306 ff) [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 2/75] und die Frage nebenberuflichen Rechtskundeunterrichts für Anwaltsgehilfen (BGHZ 66, 297, 300 ff).

    Fragen der Rechtspflege, insbesondere der Organisation der Rechtspflege, können deshalb auch die Stellung und den Tätigkeitsbereich der Rechtsanwaltschaft und der Rechtsanwälte im allgemeinen berühren (BGHZ 35, 292, 294) [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61].

    Andererseits darf auch jede einzelne Rechtsanwaltskammer, ggf. im Zusammenwirken mit anderen Kammern (vgl. § 189 Abs. 1 Satz 2 BRAO), die Initiative ergreifen und in Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft z.B. Gesetzesänderungen anregen und hierfür erforderliches Material beschaffen (vgl. BGHZ 35, 292, 295) [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61].

  • AGH Hessen, 14.09.2006 - 2 AGH 27/05

    Kammerversammlung - Unzureichende Information über einen Tagesordnungspunkt, zu

    Es mag dabei dahinstehen, ob die einzelnen Verwendungszwecke der Verwendung der Sterbegeldrücklage vom Funktionsbereich einer RAK noch gedeckt sind (vgl. § 89 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 BRAO - siehe hierzu: BGH, Beschl. v. 10.7.1961, abgedruckt in NJW 1961, 1864 ff. und BGH in NJW 1975, 1561, linke Spalte zu IV lit. a.).
  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 82/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Pauschalierte Beanstandung der Höhe des

    (1) Zutreffend stützt sich das angefochtene Urteil auf die ständige Rechtsprechung des Senats, wonach der in §§ 73, 89 BRAO in Verbindung mit spezialgesetzlichen Regelungen umrissene Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern nicht nur die ihnen durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben umfasst, sondern sich auf alle nicht rein wirtschaftlichen Angelegenheiten von nicht zu eng zu verstehender allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61, BGHZ 35, 292, 295; vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 300 f.; vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 27/04, NJW 2005, 1710, je m.w.N.).
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 27/04

    Erhebung von Umlagen zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung umfaßt dabei der dergestalt umrissene Aufgabenbereich nicht nur die den Rechtsanwaltskammern ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner - nicht nur rein wirtschaftlicher - Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind (vgl. nur BGHZ 33, 381, 385 ff; 35, 292, 294 f.; 64, 301, 306; 66, 297, 300 f.; ebenso BGHZ 109, 153, 156 f.; BGH, Urt. v. 2. April 1998 - I ZR 4/96, NJW 1998, 2533, 2535; vgl. auch Feuerich/Weyland, aaO § 89 Rn. 3; Henssler/Prütting-Hartung, aaO § 89 Rn. 3).
  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 67/12

    Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten als hoheitliche Aufgabe der

    Es kann davon ausgegangen werden, dass die Pflichtenzuweisung an die in § 71 BBiG aufgeführten zuständigen Stellen gerade im Blick auf deren Charakter als Körperschaften des öffentlichen Rechts (vgl. für die Rechtsanwaltskammer § 62 Abs. 1 BRAO; s. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 18/61, BGHZ 35, 292, 293) auch angesichts dort gegebener besonderer Schweigepflichten (vgl. für die Rechtsanwaltskammer § 76 Abs. 1 Satz 1 und 2 BRAO) erfolgt ist.
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 4/90

    Unzulässigkeit der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die

    Er erstreckt sich vielmehr darüber hinaus auf den Bereich, der im Blick auf den der Körperschaft zugedachten Wirkungskreis und den mit dem gesetzlich festgelegten Zusammenschluß ihrer Mitglieder erkennbar verfolgten Zweck festzustellen ist (BGHZ 35, 292, 294) [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61].
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

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  • VGH Hessen, 29.07.2004 - 11 UE 4505/98

    Mitgliedschaft einer Ärztekammer in einem privatrechtlichen Interessenverband

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern nicht nur durch die ihnen durch Gesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben bestimmt, sondern erstreckt sich darüber hinaus auch auf den Wirkungskreis, der der Körperschaft im Hinblick auf den Zweck des mitgliedschaftlichen Zusammenschlusses erkennbar zugedacht ist (vgl. BGH, Beschl. v. 7.11.1960 - AnwZ [P] 1/60, BGHZ 33, 381 [385]; Beschl. v. 10.7.1961 - AnwZ [B] 18/61, BGHZ 35, 292 [294]; Beschl. v. 12.5.1975 - Anw [B] 2/75, BGHZ 64, 301 [306]; Beschl. v. 17.5.1976 - AnwZ [B] 39/75, BGHZ 66, 297 [300]; Urt. v. 29.10.1989 - I ZR 242/87, BGHZ 109, 153 [157 m.w.N.]; demgegenüber offengelassen in BVerwG, a.a.O., NJW 1987, S. 337).
  • BGH, 26.06.1979 - KZR 25/78

    Verweigerung der Aufnahme eines Antragstellers in einen Verein - Annahme einer

    Dazu gehören neben den gesetzlichen Aufgaben auch - wenn auch mit Einschränkungen (vgl. BGHZ 35, 292 [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61] ) - die wirtschaftlichen Belange der Anwaltschaft.

    Denn ihr Funktionsbereich und Aufgabenkreis umfaßt nicht nur die ihr durch Gesetz und Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben; diese werden vielmehr auch von dem mit der Schaffung der Rechtsanwaltskammer verfolgten Zweck bestimmt (BGHZ 35, 292, 294) [BGH 10.07.1961 - AnwZ B 18/61] .

  • AGH Hamburg, 13.02.2004 - II ZU 9/03

    Zulässigkeit der Erhebung einer unbefristeten zweckgebundenen Umlage für die

    a) Die Antragsbefugnis ist in der Rspr. vor allem in Fällen bejaht worden, in denen dem angegriffenen Beschluss unmittelbare Auswirkungen auf Leistungspflichten des Mitglieds gegenüber der Kammer zukam (BGHZ 35, 292 betreffend Erhebung einer Umlage; BGH, NJW 1976, 1541 betreffend Gewährung von Zuschüssen mit Erhöhung des Kammerbeitrages; EGH Berlin, BRAK-Mitt. 1986, 230 betreffend Änderung der Sterbegeldordnung) sowie in solchen Fällen angenommen worden, in denen das Kammermitglied geltend machte, der Beschluss verletzte es in seinem allgemeinen Freiheitsrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG, weil die Kammer mit ihrem Beschluss außerhalb des Verbandzweckes der RAK liegende Aufgaben wahrnehme (BGH, a.a.O.; Bay-EGH, BRAK-Mitt. 1993, 48).

    Er wird auch von dem mit dem gesetzlich festgelegten Zusammenschluss der RAe in Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 60 Abs. 1 BRAO) verfolgten Zweck bestimmt (BGH, NJW 1961, 1864) und umfasst ferner diejenigen Belange der Rechtsanwaltschaft, die den Berufsstand als Ganzes treffen (BGH, NJW 1998, 2533; BGH, NJW 1990, 578; Feuerich / Weyland , a.a.O., Rdnr. 3 zu § 89 BRAO).

  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99

    Verletzung eines Kammermitglieds in eigenen Rechten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 8 A 395/97

    Disziplinarrechtlicher Charakter des Berufsgerichtsverfahrens nach dem

  • BGH, 26.06.1979 - KZR 24/78

    Anspruch auf Mitgliedschaft in einem Anwaltsverein - Eingriff in die den Schutz

  • BGH, 26.06.1979 - KZR 26/77

    Anspruch auf Aufnahme in einen Anwaltsverein - Voraussetzungen für die Annahme

  • AGH Bremen, 24.11.1995 - 1 EGH 2/95

    Öffentlichkeitsarbeit einer RAK; Nichtigkeitserklärung von Kammerbeschlüssen

  • AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 8/82

    Vertrauensschadenfonds der Notarkammern

  • BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69

    Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 3/80

    Anfechtung von Vorstandswahlen einer Rechtsanwaltskammer

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 18/85

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 34/93

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund der Ausübung einer mit

  • BGH, 15.10.1979 - AnwZ (B) 8/79

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund Vermögensverfalls -

  • AGH Bayern, 22.03.2022 - BayAGH III - 4 - 1/21

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 39/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 15/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 12/85

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 15/76

    Sofortige Beschwerde i.R.d. Wiederholung der mündlichen Verhandlung vor dem

  • AGH Berlin, 05.01.1990 - II EGH 2/87

    Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"; Befugnis

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