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Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 43/04 (1)   

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https://dejure.org/2005,12770
BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 43/04 (1) (https://dejure.org/2005,12770)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2005 - AnwZ (B) 43/04 (1) (https://dejure.org/2005,12770)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 43/04 (1) (https://dejure.org/2005,12770)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls und Aufgabe der Kanzlei; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden als Folge des Vermögensverfalls; Schuldtitel und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweiszeichen für den Vermögensverfall; ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 43/04
    a) Ein Vermögensverfall besteht dann, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 43/04
    Eine nachträgliche Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers, die im laufenden Verfahren noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356), ist vom Antragsteller nicht dargetan.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 43/04
    a) Ein Vermögensverfall besteht dann, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr.; vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Auf die Liquidität entsprechender Mittel kommt es nach der ständigen Senatsrechtsprechung aber entscheidend an (vgl. nur Beschlüsse vom 16. Juni 2004 - AnwZ (B) 3/03, ZVI 2004, 598, 599; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 43/04, juris Rn. 6 f.; vom 19. Mai 2011 - AnwZ (Brfg) 12/10, juris Rn. 7; vom 24. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 15/13, juris Rn. 4 und vom 7. Oktober 2013 - AnwZ (Brfg) 44/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 77/13

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auf die Liquidität entsprechender Mittel kommt es aber nach der ständigen Senatsrechtsprechung entscheidend an (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2004 - AnwZ (B) 3/03, ZVI 2004, 598, 599; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 43/04, juris Rn. 6 f.; vom 24. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 15/13, juris Rn. 4; vom 7. Oktober 2013 - AnwZ (Brfg) 44/13, juris Rn. 5 und vom 14. November 2013, aaO Rn. 4).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 54/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Zweifel am Vermögensverfall begründen auch weder Praxiseinkünfte der Antragstellerin noch (auch Immobilien-)Vermögen, das zu dauerhafter Konsolidierung ihrer Vermögenssituation einzusetzen sie ersichtlich entweder nicht in der Lage oder jedenfalls nicht bereit ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 43/04).
  • BGH, 10.02.2014 - AnwZ (Brfg) 81/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auf die Liquidität entsprechender Vermögenswerte kommt es aber entscheidend an (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2004 - AnwZ (B) 3/03, ZVI 2004, 598, 599; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 43/04, juris Rn. 6 f.; vom 24. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 15/13, juris Rn. 4; vom 7. Oktober 2013 - AnwZ (Brfg) 44/13, juris Rn. 5 und vom 14. November 2013, aaO Rn. 4).
  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 64/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Insbesondere wird eine solche Gefährdung nicht bereits dadurch ausgeschlossen, dass der Antragsteller ein Anderkonto führt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 43/04, www.bundesgerichtshof.de, unter II 1 b).
  • BGH, 19.03.2014 - AnwZ (Brfg) 4/14

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auf die Liquidität entsprechender Mittel kommt es insoweit entscheidend an (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2004 - AnwZ (B) 3/03, ZVI 2004, 598, 599; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 43/04, juris Rn. 6 f.; vom 24. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 15/13, juris Rn. 4; vom 7. Oktober 2013 - AnwZ (Brfg) 44/13, juris Rn. 5 und vom 14. November 2013 - AnwZ (Brfg) 65/13, juris Rn. 4).
  • AGH Niedersachsen, 17.10.2013 - AGH 27/12
    Dass das Zwangsversteigerungsverfahren nicht durch einen freihändigen Verkauf des Grundbesitzes abgewendet werden könne, spreche eher gegen als für eine genügende Werthaltigkeit des Grundbesitzes (BGH vom 25.07.2005, AnwZ (B) 43/04).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2005 - AnwZ (B) 43/04   

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https://dejure.org/2005,12185
BGH, 01.02.2005 - AnwZ (B) 43/04 (https://dejure.org/2005,12185)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2005 - AnwZ (B) 43/04 (https://dejure.org/2005,12185)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - AnwZ (B) 43/04 (https://dejure.org/2005,12185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 42 Abs. 5 Satz 2; ; BRAO § 16 Abs. 6 Satz 5

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Anordnung der sofortigen Vollziehung der Widerrufsverfügung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 01.02.2005 - AnwZ (B) 43/04
    Des weiteren ist jedoch zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluß vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01, NJW-RR 2002, 1718 m.w.Nachw.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - 1 AGH 9/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Die weitere Voraussetzung - sofortige Vollziehung ist als Präventivmaßnahme überwiegend im öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren erforderlich (BGH, Beschluss vom 01.02.2015, AnwZ (B) 43/04) - ist ebenfalls gegeben.
  • AGH Baden-Württemberg, 21.03.2009 - AGH 42/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Der gesetzliche Vermutungstatbestand für einen Vermögensverfall war damit erfüllt (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, AnwZ (B) 43/04).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2005 - AnwZ (B) 43/04 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16357
BGH, 11.10.2005 - AnwZ (B) 43/04 (2) (https://dejure.org/2005,16357)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2005 - AnwZ (B) 43/04 (2) (https://dejure.org/2005,16357)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - AnwZ (B) 43/04 (2) (https://dejure.org/2005,16357)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 108/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Während des sich daran anschließenden Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof (AnwZ(B) 43/04) ordnete die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 12. Juli 2004 die sofortige Vollziehung ihrer Widerrufsverfügung an.
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