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   LAG Düsseldorf, 11.08.1999 - 17 Sa 620/99   

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https://dejure.org/1999,3523
LAG Düsseldorf, 11.08.1999 - 17 Sa 620/99 (https://dejure.org/1999,3523)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.1999 - 17 Sa 620/99 (https://dejure.org/1999,3523)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 1999 - 17 Sa 620/99 (https://dejure.org/1999,3523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeit: Beginn und Ende im Dachdeckerhandwerk; tarifliche Ausschlussfrist: Wahrung durch Klageerhebung - Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ArbuR 2000, 118
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.08.1999 - 17 Sa 620/99
    Bei einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist; anderenfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGHZ 22, 272, 278 = NJW 1957, 424; BGH, Beschluss vom 25.01.1990 ­ IX ZB 89/89 (Karlsruhe) ­ NJW 1990, 1184, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.08.1999 - 17 Sa 620/99
    Bei einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist; anderenfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGHZ 22, 272, 278 = NJW 1957, 424; BGH, Beschluss vom 25.01.1990 ­ IX ZB 89/89 (Karlsruhe) ­ NJW 1990, 1184, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auch eine zulässige Feststellungsklage kann die tariflichen Anforderungen an eine gerichtliche Geltendmachung erfüllen (vgl. BAG 29. Juni 1989 - 6 AZR 459/88 - BAGE 62, 217; BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 589/94 - nv.; LAG Düsseldorf 11. August 1999 - 17 Sa 620/99 - ArbuR 2000, 118).
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