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   BSG, 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B   

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https://dejure.org/2006,25619
BSG, 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B (https://dejure.org/2006,25619)
BSG, Entscheidung vom 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B (https://dejure.org/2006,25619)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - B 1 KR 18/06 B (https://dejure.org/2006,25619)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B
    Das BVerfG habe dagegen mit Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - (= NZS 2006, 84 = NJW 2006, 891 = MedR 2006, 164) - im einzelnen zitierte - verfassungsrechtliche Ausführungen gemacht, die im Widerspruch dazu stünden.

    Das Beschwerdevorbringen lässt darüber hinaus unberücksichtigt, dass das BVerfG in dem zitierten Beschluss besondere Grundsätze für die Leistungsgewährung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur aufgestellt hat, wenn für eine "lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht" (so Leitsatz, ferner RdNr 62 des Beschlusses vom 6. Dezember 2005, aaO).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus BSG, 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B
    Das Beschwerdevorbringen lässt unbeachtet, dass der Umstand des Eintritts lebensbedrohender Folgen für den Fall, dass der Kläger kein natriumarmes Mineralwasser in großen Mengen zu sich nähme, noch nicht dazu führen kann, nach Schwere und Ausmaß der Beeinträchtigungen eine wertungsmäßig gleiche Stufe anzunehmen wie in dem vom BVerfG entschiedenen Fall der Duchenne'schen Muskeldystrophie oder den vom Senat in Erwägung gezogenen Fällen fortgeschrittener Krebsleiden oder der drohenden Erblindung (vgl Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 7/05 R - Tomudex, zur Veröffentlichung vorgesehen sowie bereits Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R - BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1- Visudyne); das vom BVerfG aus verfassungsrechtlichen Gründen herangezogene Kriterium würde bei weiter Auslegung aber sinnentleert, weil nahezu jede schwere Krankheit ohne therapeutische Einwirkung, irgendwann dann auch lebensbedrohende Konsequenzen nach sich zieht; das kann aber nach den Ausführungen des BVerfG ersichtlich nicht ausreichen, um das SGB V als unbeachtlich anzusehen.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus BSG, 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B
    Das Beschwerdevorbringen lässt unbeachtet, dass der Umstand des Eintritts lebensbedrohender Folgen für den Fall, dass der Kläger kein natriumarmes Mineralwasser in großen Mengen zu sich nähme, noch nicht dazu führen kann, nach Schwere und Ausmaß der Beeinträchtigungen eine wertungsmäßig gleiche Stufe anzunehmen wie in dem vom BVerfG entschiedenen Fall der Duchenne'schen Muskeldystrophie oder den vom Senat in Erwägung gezogenen Fällen fortgeschrittener Krebsleiden oder der drohenden Erblindung (vgl Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 7/05 R - Tomudex, zur Veröffentlichung vorgesehen sowie bereits Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 27/02 R - BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1- Visudyne); das vom BVerfG aus verfassungsrechtlichen Gründen herangezogene Kriterium würde bei weiter Auslegung aber sinnentleert, weil nahezu jede schwere Krankheit ohne therapeutische Einwirkung, irgendwann dann auch lebensbedrohende Konsequenzen nach sich zieht; das kann aber nach den Ausführungen des BVerfG ersichtlich nicht ausreichen, um das SGB V als unbeachtlich anzusehen.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus BSG, 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B
    Ergänzend ist schließlich darauf hinzuweisen, dass der Senat jüngst in seinem Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/04 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen) auch im Lichte des Beschlusses des BVerfG in ähnlicher Weise die Leistungspflicht der Krankenkassen für D-Ribose - einen besonderen, auch zur Nahrungsergänzung verwendeten Zuckerstoff - bei einem schwerwiegenden Myoadenylate-Deaminase-Mangel verneint hat.
  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 12/03 R

    Krankenversicherung - Dickungsmittel - Heilmittel - Arzneimittel - Nahrungsmittel

    Auszug aus BSG, 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B
    Eine Rechtsprechungsabweichung wird schließlich auch vor dem Hintergrund nicht hinreichend dargelegt, dass es im Falle des BVerfG um die Frage der Anwendung nicht allgemein anerkannter, in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht positiv aufgeführter ärztlicher Behandlungsmethoden ging; im vorliegenden Fall soll dagegen nicht einmal ein Mittel zur Anwendung kommen, das seiner Art nach ein Arzneimittel ist (s dagegen Senatsurteil Tomudex, aaO), sondern ein (zweifellos notwendiges) Mittel, welches der Gesetzgeber als primär dem Essen und Trinken dienend allgemein der Eigenverantwortung der Versicherten überantwortet hat und das nicht ausnahmsweise nach § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V iVm den Arzneimittelrichtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V zur Leistungspflicht der Krankenkassen gehört wie zB die enterale Ernährung (zu diesem Gesichtspunkt näher bereits Senatsurteil vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 12/03 R - Quick & Dick).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Der Senat sieht keinen Anlass, die Rechtsgedanken der Entscheidung des BVerfG auf weitläufigere Bereiche auszudehnen, in denen der Gesetzgeber aus wohl erwogenen Gründen den Leistungsumfang der GKV durch Schaffung besonderer Verfahren und mit besonderem Sachverstand ausgestatteter Institutionen bewusst begrenzt hat (in ähnlicher Weise schon: Senatsurteile vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/04 R sowie B 1 KR 12/05 R , beide zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl ferner Beschluss vom 19. Juni 2006 - B 1 KR 18/06 B und Urteile vom 26. September 2006 - B 1 KR 27/05 R, B 1 KR 14/06 R und B 1 KR 15/06 R ; anders dagegen bei einem fortgeschrittenen Darmtumor: Senatsurteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 7/05 R - Tomudex, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Das BSG hat dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit und eine Gleichstellung mit solchen notstandsähnlichen Situationen in folgenden Fällen verneint (vgl E. Hauck in H. Peters, aaO, § 13 SGB V RdNr 203; Kretschmer, MEDSACH 2009, 54): bei einer Myopathie wegen Myoadenylate-DeaminaseMangels (MAD-Mangel), die zu belastungsabhängigen, muskelkaterähnlichen Schmerzen, schmerzhaften Muskelversteifungen und sehr selten zu einem Untergang von Muskelgewebe führt sowie bei der Betroffenen das Ausscheiden aus dem Beruf als Tierärztin und den Bezug von Rente bewirkt hatte (BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose bei MAD-Mangel); bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne Hinweise auf metastatische Absiedlungen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 - Interstitielle Brachytherapie); bei einem in schwerwiegender Form bestehenden Restless-Legs-Syndrom mit massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie Suizidandrohung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 RdNr 11, 18 - Cabaseril); bei Friedreich'scher Ataxie - Zunahme der Wanddicke des Herzmuskels, allgemeiner Leistungsminderung und langfristig eingeschränkter Lebenserwartung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 ff - Mnesis); bei Behandlung eines chronischen begrenzt objektivierbaren Schmerzsyndroms (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R, RdNr 19 - Cannabinol, SGb 2007, 287 = USK 2007-36); bei Behandlung einer Multiplen Sklerose im Hinblick auf den langen, verzögerten Krankheitsverlauf (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - RdNr 22, USK 2007-25 - Immunglobulin); bei der Notwendigkeit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme bei Nierenversagen (BSG, Beschluss vom 19.6.2006 - B 1 KR 18/06 B - Natriumarmes Mineralwasser); bei drohender Erblindung in 20 bis 30 Jahren wegen Stoffwechselstörung (BSG, Beschluss vom 26.9.2006 - B 1 KR 16/06 B - Eiweißarme Diät - Nudeln und Brot).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG sieht der Senat keinen Anlass, die Rechtsgedanken der Entscheidung des BVerfG auf weitläufigere Bereiche auszudehnen, in denen der Gesetzgeber aus wohl erwogenen Gründen den Leistungsumfang der GKV durch Schaffung besonderer Verfahren und mit besonderem Sachverstand ausgestatteter Institutionen bewusst begrenzt hat (vgl. auch BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R- sowie Beschluss vom 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    Das BSG hat dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit und eine Gleichstellung mit solchen notstandsähnlichen Situationen in folgenden Fällen verneint ( vgl E. Hauck in H. Peters, aaO, § 13 SGB V RdNr 203; Kretschmer, MEDSACH 2009, 54 ): bei einer Myopathie wegen Myoadenylate-Deaminase-Mangels (MAD-Mangel), die zu belastungsabhängigen, muskelkaterähnlichen Schmerzen, schmerzhaften Muskelversteifungen und sehr selten zu einem Untergang von Muskelgewebe führt sowie bei der Betroffenen das Ausscheiden aus dem Beruf als Tierärztin und den Bezug von Rente bewirkt hatte (BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose bei MAD-Mangel) ; bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne Hinweise auf metastatische Absiedlungen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 - Interstitielle Brachytherapie); bei einem in schwerwiegender Form bestehenden Restless-Legs-Syndrom mit massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie Suizidandrohung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 RdNr 11, 18 - Cabaseril) ; bei Friedreich scher Ataxie - Zunahme der Wanddicke des Herzmuskels, allgemeiner Leistungsminderung und langfristig eingeschränkter Lebenserwartung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 ff - Mnesis) ; bei Behandlung eines chronischen begrenzt objektivierbaren Schmerzsyndroms (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R, RdNr 19 - Cannabinol, SGb 2007, 287 = USK 2007-36) ; bei Behandlung einer Multiplen Sklerose im Hinblick auf den langen, verzögerten Krankheitsverlauf (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - RdNr 22, USK 2007-25 - Immunglobulin) ; bei der Notwendigkeit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme bei Nierenversagen (BSG, Beschluss vom 19.6.2006 - B 1 KR 18/06 B - Natriumarmes Mineralwasser) ; bei drohender Erblindung in 20 bis 30 Jahren wegen Stoffwechselstörung (BSG, Beschluss vom 26.9.2006 - B 1 KR 16/06 B - Eiweißarme Diät - Nudeln und Brot).
  • SG Dresden, 27.03.2013 - S 18 KR 532/10

    Verpflichtung zur Erstattung der Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei

    Es spiegelt sich ferner darin wieder, dass unspezifische Maßnahmen der Gesunderhaltung (namentlich Sport) dem Bereich der Eigenverantwortung des Versicherten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V zugeordnet sind oder dass beispielsweise Lebensmittel, sofern sie nicht in spezieller krankheitsadaptierter Zubereitung angeboten werden, durch § 31 Abs. 5 SGB V implizit aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen werden (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 19.06.2006, Az. B 1 KR 18/06 B; Beschluss vom 26.09.2006, Az. B 1 KR 16/06 B).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 45/09 B
    Verneint hat das BSG dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit und eine wertmäßige Gleichstellung mit solchen notstandsähnlichen Situationen zB bei einer Myopathie wegen Myoadenylate-Deaminase-Mangels (BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose), bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 - Interstitielle Brachytherapie), bei einem in schwerwiegender Form bestehenden Restless-Legs-Syndrom (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 - Cabaseril), bei Friedreich'scher Ataxie (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 - Mnesis), bei Behandlung eines chronischen Schmerzsyndroms (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R - Cannabinol, SGb 2007, 287 = USK 2007-36), bei Behandlung einer Multiplen Sklerose (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R, USK 2007- 25 - Immunglobulin), bei der Notwendigkeit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme bei Nierenversagen (BSG, Beschluss vom 19.6.2006 - B 1 KR 18/06 B - Natriumarmes Mineralwasser) oder bei möglicher Erblindung in 20 bis 30 Jahren (BSG, Beschluss vom 26.9.2006 - B 1 KR 16/06 B).
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