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   BSG, 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B   

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https://dejure.org/2004,15454
BSG, 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B (https://dejure.org/2004,15454)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B (https://dejure.org/2004,15454)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - B 1 KR 95/03 B (https://dejure.org/2004,15454)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B
    Für die Frage der Zulässigkeit der Berufung ist insoweit vom Gegenstand der Entscheidung des SG auszugehen, wie er sich nach dem Berufungsurteil darstellt (vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1, SozR 3-1500 § 144 Nr. 1 S 2) und wie er sich bei einem prozessual zulässigen Klageantrag ergeben hätte (vgl BSG SozR 5870 § 27 Nr. 3).

    Der bloße Hinweis auf die vermeintliche Zulässigkeit der Berufung in der Rechtsmittelbelehrung stellt nach ständiger Rechtsprechung keine Berufungszulassung dar, die das LSG gemäß § 144 Abs. 3 SGG binden könnte (BSGE 5, 92, 95; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 und 3).

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B
    Der Senat hat vorliegend nicht darüber zu befinden, ob das LSG dem Kläger unter dem Gesichtspunkt gerichtlicher Fürsorgepflichten für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des SG hätte Wiedereinsetzung in der vorigen Stand gewähren müssen (vgl hierzu zB BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03, NJW 2004, 2887, mwN).
  • BSG, 25.05.2000 - B 8 KN 3/99 KR R

    Kryokonservierung keine medizinische Maßnahme zur Herbeiführung einer

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B
    Dieses hat bereits zum Recht der Reichsversicherungsordnung ( RVO ) entschieden, dass das Einfrieren und Lagern männlichen Samens auf unbestimmte Zeit keine Leistung der Krankenversicherung ist (BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 3; ebenso für die Kryokonservierung und Lagerung vorsorglich gewonnener Eizellen für die Wiederholung eines Versuchs der Befruchtung: BSG SozR 3-2500 § 27a Nr. 1).
  • BSG, 26.06.1990 - 3 RK 19/89

    Sperma-Konservierung keine Leistung der Krankenpflege

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B
    Dieses hat bereits zum Recht der Reichsversicherungsordnung ( RVO ) entschieden, dass das Einfrieren und Lagern männlichen Samens auf unbestimmte Zeit keine Leistung der Krankenversicherung ist (BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 3; ebenso für die Kryokonservierung und Lagerung vorsorglich gewonnener Eizellen für die Wiederholung eines Versuchs der Befruchtung: BSG SozR 3-2500 § 27a Nr. 1).
  • BSG, 28.03.1957 - 7 RAr 103/55
    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B
    Der bloße Hinweis auf die vermeintliche Zulässigkeit der Berufung in der Rechtsmittelbelehrung stellt nach ständiger Rechtsprechung keine Berufungszulassung dar, die das LSG gemäß § 144 Abs. 3 SGG binden könnte (BSGE 5, 92, 95; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 und 3).
  • BSG, 31.07.1990 - 11 BAr 21/90

    Meldung einer Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit als einmalige Leistung iS des §

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B
    Für die Frage der Zulässigkeit der Berufung ist insoweit vom Gegenstand der Entscheidung des SG auszugehen, wie er sich nach dem Berufungsurteil darstellt (vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1, SozR 3-1500 § 144 Nr. 1 S 2) und wie er sich bei einem prozessual zulässigen Klageantrag ergeben hätte (vgl BSG SozR 5870 § 27 Nr. 3).
  • BSG, 30.06.1994 - 11 BAr 139/93

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmung der

    Auszug aus BSG, 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B
    Letzteres wäre der Fall, wenn zumindest die Möglichkeit bestünde, dass das LSG ohne den behaupteten Verfahrensverstoß zu einer Sachentscheidung, mit einem für den Kläger günstigen Ergebnis, hätte gelangen können (vgl BSG, Beschluss vom 30. Juni 1994 - 11 BAr 139/93, mwN).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R

    Krankenversicherung - Kryokonservierung und Lagerung von Samen fällt in

    Der erkennende Senat ist - hieran anknüpfend - davon ausgegangen, dass das Einfrieren und Lagern männlichen Samens auf unbestimmte Zeit ebenso wie die Kryokonservierung und Lagerung vorsorglich gewonnener Eizellen für die Wiederholung eines Versuchs der Befruchtung keine Leistung der GKV ist (vgl BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 1 KR 95/03 B - juris; BSG SozR 4-2500 § 27a Nr. 1 RdNr 15; zustimmend zitiert in BSG Urteil vom 17.2.2010 - B 1 KR 10/09 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 27 Nr. 18 vorgesehen, RdNr 15, mwN).
  • BVerwG, 07.11.2006 - 2 C 11.06

    Ausgleich erworbener körperlicher Beeinträchtigungen; Beeinträchtigung;

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 26. Juni 1990 - 3 RK 19/89 - (NJW 1991, 773) befasst sich nicht mit Beihilfevorschriften, sondern mit § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V, der ebenso wie § 27a SGB V (vgl. dazu BSG, Urteil vom 25. Mai 2000 - B 8 KN 3/99 KR R. - BSGE 86, 174 ; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - B 1 KR 95/03 B - juris) nach Wortlaut und systematischem Zusammenhang einen anderen Inhalt hat.
  • LSG Hessen, 28.04.2016 - L 1 KR 357/14

    Krankenkassen dürfen Kryokonservierung nicht kraft Satzung bezuschussen

    Der in der Überschrift der Vorschrift des § 27a SGB V verwendete Begriff der "Künstlichen Befruchtung" erfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat nach eigener Überprüfung anschließt, nur Maßnahmen, die dem einzelnen natürlichen Zeugungsakt entsprechen und unmittelbar der Befruchtung dienen, nicht aber eine Kryokonservierung und Lagerung von Samenzellen oder vorsorglich gewonnener Eizellen für die Wiederholung eines Versuchs der Befruchtung (Bundessozialgericht, Urteile vom 26. Juni 1990, 3 RK 19/89; vom 25. Mai 2000, B 8 KN 3/99 KR R; vom 22. März 2005, B 1 KR 11/03 R; vom 17. Februar 2010, B 1 KR 10/09 R; vom 28. September 2010, B 1 KR 26/09; vom 12. September 2015, B 1 KR 15/14 R und Beschluss vom 9. Dezember 2004, B 1 KR 95/03 B - juris -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - L 9 KR 130/16

    Ausschluss einer Leistungspflicht der Krankenkasse für Befruchtung und

    Da die entnommenen Eizellen zudem vor der Einlagerung befruchtet worden seien, liege ein Unterschied zu den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 9. Dezember 2004 (B 1 KR 95/03 B) und vom 28. September 2010 (B 1 KR 26/09 R) vor, in denen es lediglich um die Ermöglichung einer späteren Befruchtung als Maßnahme der künstlichen Befruchtung gegangen sei.

    Die durchgeführte Behandlung ist nach der Rechtsprechung des BSG nicht von den Leistungen nach § 27a SGB V umfasst, denn diese Regelung erfasst nur Maßnahmen, die dem einzelnen natürlichen Zeugungsakt entsprechen und unmittelbar der Befruchtung dienen, nicht aber Kryokonservierung und Lagerung (BSG, Urteil vom 25. Mai 2000, B 8 KN 3/99 KR R, BSGE 86, 174 Kryokonservierung vorsorglich gewonnener imprägnierter Eizellen; Beschluss vom 9. Dezember 2004, B 1 KR 95/03 B sowie Beschluss vom 9. April 2018, B 1 KR 81/17 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - L 5 KR 45/07

    Krankenversicherung

    Jedoch gehöre eine Kryokonservierung einschließlich anschließender Lagerung nicht zu den Leistungen i.S.d. § 27a SGB V, da mit dem Begriff der künstlichen Befruchtung nur Maßnahmen gemeint seien, die dem einzelnen Zeugungsakt entsprächen und unmittelbar der Befruchtung dienten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25.05.2000 - B 8 KN 3/99 KR R - BSG, Beschluss vom 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B - BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R -).

    Sie steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BSG zum Ausschluss der Kostenübernahme für das Einfrieren und Lagern männlichen Samens auf unbestimmte Zeit (BSG, Beschluss vom 09.12.2004 - B 1 KR 95/03 B - m.w.N.) und liegt - trotz der im Falle der Klägerin sich ergebenden Härten - innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums.

  • LSG Bayern, 18.04.2007 - L 2 P 28/06

    Einzelfallprüfung hinsichtlich des tatsächlichen Vorliegens einer wiederkehrenden

    Allein aus der Rechtsmittelbelehrung, die auf die Möglichkeit der Berufung hinweist, lässt sich die Zulassung der Berufung nicht ableiten (z.B. BSG v. 09.12.2004, Az.: B 1 KR 95/03 B unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung; BSGE 5, 92, 95; Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl., § 144 Rdnr. 40).
  • LSG Bayern, 16.05.2006 - L 5 KR 231/05

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Leistungen zur Herstellung der

    Dies hat das Bundessozialgericht wiederholt entschieden (Urteil vom 25. Mai 2000 in SozR 3-2500 § 27a Nr. 1; Urteil vom 22. März 2005 in SozR 4-2500 § 27a Nr. 1; Beschluss vom 9. Dezember 2004, B 1 KR 95/03 B).
  • SG Aachen, 03.11.2009 - S 13 KR 115/09

    Krankenkasse zahlt nicht für Einfrieren von Samenzellen

  • LSG Thüringen, 25.05.2010 - L 6 KR 335/06

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattung von selbst beschafften

  • LSG Bayern, 10.03.2006 - L 5 KR 242/05

    Kostenübernahme für die Kryokonservierung männlicher Samenzellen bis zur

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