Rechtsprechung
   BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,358
BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R (https://dejure.org/2002,358)
BSG, Entscheidung vom 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R (https://dejure.org/2002,358)
BSG, Entscheidung vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R (https://dejure.org/2002,358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Arbeitslosenhilfe - Aufhebung der Bewilligung - Erstattungsforderung - Arbeitslosengeld - Anrechenbare Einnahmen - Vermögen - Fehlende Verfügbarkeit - Miteigentum an einem Hausgrundstück - Vorweggenommene Erbfolge - Bedürftigkeit - Leistungssatz - ...

  • Judicialis

    SGB X § 45; ; SGB X § 48 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe, Aufhebung von Verwaltungsakten, Fristen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (142)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
    Die Sozialgerichte haben die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97 - DBlR 4454a zu § 152 AFG und vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 85/99 R -, BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9).

    Die §§ 45, 48 SGB X sind auf dasselbe Ziel, nämlich die Beseitigung eines VA, gerichtet, sodass ein Auswechseln dieser Rechtsgrundlagen grundsätzlich zulässig ist (Senatsurteile vom 18. September 1997 und vom 29. Juni 2000, aaO; BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1).

    Denn soweit der angefochtene Bescheid mit anderer Begründung aufrechterhalten werden darf, richtet sich die Wahrung der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X nach dem Zeitpunkt des Erlasses dieses Bescheids (vgl BSG vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97 - DBlR 4454a zu § 152 AFG und vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 85/99 R -), sodass hier auf den 2. Februar 1996 abzustellen ist.

  • BSG, 30.05.1990 - 11 RAr 33/88
    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
    Entsprechend dem Zweck der Alhi, den Lebensunterhalt zu sichern, ist dabei entscheidend, ob der Lebensunterhalt während des jeweiligen Zeitraums, für den Alhi beansprucht wird, anderweit gesichert ist, ob also in diesem Zeitraum Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, das nach der AlhiVO zu berücksichtigen ist (BSG SozR 4100 § 134 Nr. 16; BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSG vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 33/88 -, DBlR 3732a zu § 137 AFG).

    Auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch die Veräußerung eines Vermögensgegenstands wie eines Hausgrundstücks zu bestreiten, kann der Arbeitslose deshalb nur verwiesen werden, wenn feststeht, ob und ggf zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen ein Verkauf tatsächlich möglich war oder ist (BSG vom 30. Mai 1990, aaO; Ebsen in Gagel, AFG, § 137 RdNr 147 ff).

    Überflüssig sein können Ermittlungen dagegen dann, wenn im Hinblick auf das zu beurteilende Grundvermögen die Marktverhältnisse gerichtskundig sind (BSG vom 30. Mai 1990, aaO).

  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
    Entsprechend dem Zweck der Alhi, den Lebensunterhalt zu sichern, ist dabei entscheidend, ob der Lebensunterhalt während des jeweiligen Zeitraums, für den Alhi beansprucht wird, anderweit gesichert ist, ob also in diesem Zeitraum Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, das nach der AlhiVO zu berücksichtigen ist (BSG SozR 4100 § 134 Nr. 16; BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSG vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 33/88 -, DBlR 3732a zu § 137 AFG).

    Unmittelbar auf dem Grundstück lastende Verbindlichkeiten wie Grundpfandrechte oder Wohnrechte sind im Übrigen schon bei der Ermittlung des Werts des der Klägerin übertragenen Vermögens in Abzug zu bringen (vgl BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 7, S 25).

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 9/97

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückforderung der erbrachten

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
    Die Sozialgerichte haben die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97 - DBlR 4454a zu § 152 AFG und vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 85/99 R -, BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9).

    Denn soweit der angefochtene Bescheid mit anderer Begründung aufrechterhalten werden darf, richtet sich die Wahrung der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X nach dem Zeitpunkt des Erlasses dieses Bescheids (vgl BSG vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97 - DBlR 4454a zu § 152 AFG und vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 85/99 R -), sodass hier auf den 2. Februar 1996 abzustellen ist.

  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 43/91

    Ausgleichsrente - Minderung - Anlage des Vermögens

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
    Die §§ 45, 48 SGB X sind auf dasselbe Ziel, nämlich die Beseitigung eines VA, gerichtet, sodass ein Auswechseln dieser Rechtsgrundlagen grundsätzlich zulässig ist (Senatsurteile vom 18. September 1997 und vom 29. Juni 2000, aaO; BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1).

    Der Schutz des Betroffenen ist insoweit darauf beschränkt, das die Rechtsfolgen für ihn nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen des fehlerhaft begründeten VA (BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1; vgl den Rechtsgedanken des § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB X).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
    Eine rechtlich unzulässige Beeinträchtigung der Rechtsverfolgung kann im Übrigen in Fällen der Begründungsänderung während des gerichtlichen Verfahrens dadurch vermieden werden, dass der Betroffene, sei es auch erst im zweiten Rechtszug, über die geänderte Begründung unterrichtet und ihm angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (BVerwGE 64, 356, 359 f).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
    Die Bedürftigkeitsprüfung verwirklicht den Grundsatz der Subsidiarität der Alhi, wonach jemandem ein Anspruch auf Alhi nicht zusteht, solange und soweit er sich und seine Angehörigen aktuell selbst versorgen kann (BSGE 87, 143 ff = BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 8; BSG SozR 4100 § 137 Nr. 12; vgl § 137 Abs. 1 und 2 AFG).
  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
    Denn die einem Arbeitslosen vor der Inanspruchnahme von Alhi abverlangte Veräußerung eines Vermögensgegenstands stellt zwar in der Regel nur eine Vermögensumschichtung dar, weil der Verkaufserlös lediglich den Gegenwert für den veräußerten Gegenstand darstellt, der sich zuvor schon im Vermögen des Veräußerers befunden hat (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 3).
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 21/96

    Unzumutbarkeit der Verwertung einer Kapitallebensversicherung vor Inanspruchnahme

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
    Die in § 6 Abs. 3 Satz 2 AlhiVO enthaltene Aufzählung erfasst zwar im Sinne von Regelbeispielen typische Fälle unzumutbarer Vermögensverwertung, sie ist aber nicht abschließend ("insbesondere") und schließt nicht aus, dass die Zumutbarkeit der Verwertung im Einzelfall bereits nach dem Grundtatbestand in Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift ausgeschlossen sein kann (BSGE 72, 248, 250 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4; BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 4).
  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
    Die in § 6 Abs. 3 Satz 2 AlhiVO enthaltene Aufzählung erfasst zwar im Sinne von Regelbeispielen typische Fälle unzumutbarer Vermögensverwertung, sie ist aber nicht abschließend ("insbesondere") und schließt nicht aus, dass die Zumutbarkeit der Verwertung im Einzelfall bereits nach dem Grundtatbestand in Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift ausgeschlossen sein kann (BSGE 72, 248, 250 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4; BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 4).
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

  • BSG, 25.10.1995 - 4 RA 66/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X, Kenntnis der Tatsachen

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 80/87

    Bedürftig iS. von § 134 Abs. 1 Nr. 3 AFG

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 133/88
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 109/76

    Umfang der Bindungswirkung - Rentenbescheid - Altersruhegeld - Ersatzzeit -

  • BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66

    Rentenbescheid - Streitiger Gewährungszeitraum - Nachschieben von Gründen -

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 45/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung -

    Aus diesem Grunde ist das Auswechseln der genannten Rechtsgrundlagen grundsätzlich zulässig (vgl BSG Urteil vom 25.4.2002 - B 11 AL 69/01 R - juris RdNr 16 f; Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R - RdNr 17) .
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Dies folgt bereits aus der Notwendigkeit einer Abgrenzung dieses Tatbestandsmerkmals zur besonderen Härte iS der 2. Alternative des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II. Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt nach der Rechtsprechung des BSG zur Alhi dann vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 133/88, DBlR 3785a zu § 137 AFG; BSG, Urteil vom 24. April 2002 - B 11 AL 69/01 R, DBlR 4750a, AFG/137).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Insoweit gelten die selben Überlegungen, die bereits die Rechtsprechung des BSG zum Recht der Alhi zur Verwertbarkeit und zur Verwertung eines Hausgrundstücks durch Verkauf oder Beleihung oder Vermietung entwickelt hat (vgl BSG, Urteile vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 33/88, vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 133/88 und vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).

    Von einer offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung ist auszugehen, wenn der auf dem Markt erzielbare Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum "wirklichen Wert" steht (ua BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R; BSGE 94, 121 RdNr 9 = SozR 4- 4300 § 193 Nr. 3; BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 9 RdNr 9; Hänlein in Gagel, SGB III mit SGB II, § 12 SGB II RdNr 64 mwN; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 12 RdNr 247 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht