Rechtsprechung
   BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3207
BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R (https://dejure.org/2009,3207)
BSG, Entscheidung vom 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R (https://dejure.org/2009,3207)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - B 12 AL 2/07 R (https://dejure.org/2009,3207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenversicherung - Empfänger von Arbeitslosenhilfe - Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe - Beitragsbemessung bei Entgeltersatzleistungen in Höhe der zuvor geleisteten Arbeitslosenhilfe

  • openjur.de

    Arbeitslosenversicherung; Empfänger von Arbeitslosenhilfe; Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe; Beitragsbemessung bei Entgeltersatzleistungen in Höhe der zuvor geleisteten Arbeitslosenhilfe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragsbemessung in der Arbeitslosenversicherung bei Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe

  • Judicialis

    SGB III § 345 Nr 5; ; SGB V F: 23.12.2002 § 47b Abs 1; ; SGB V F: 23.12.2002 § 232a Abs 1 S 1 Nr 2; ; SGB VI F: 19.02.2002 § 166 Abs 1 Nr 2a; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessung in der Arbeitslosenversicherung bei Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 688
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R
    Gleichzeitig sollte für den Bereich der GRV die Beitragsleistung aus Lohnersatzleistungen zur GRV weder nach der vollen Höhe des vorher bezogenen und der Lohnersatzleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts noch nach der Höhe der Lohnersatzleistung selbst bemessen werden, sondern nach einer etwas abgesenkten Höhe (vgl BT-Drucks 11/4124 S 141, 185).

    Mit dem Ziel der Anpassung an die Neuregelung der Berechnung auf Lohnersatzleistungen beruhender Beiträge im SGB VI wurden auch die Bemessungsgrundlagen in der GKV und ArblV umgestellt (vgl BT-Drucks 11/4124 S 230 f).

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R
    Die Anknüpfung an die "gezahlte Arbeitslosenhilfe" wurde als Maßnahme angesehen, die in einer sozialpolitisch vernünftigen Weise der Tatsache Rechnung trage, dass die Alhi eine bedürftigkeitsabhängige staatliche Leistung sei, die der teilweisen Aufrechterhaltung des früheren Lebensstandards diene, und bei langjährigen Beziehern von Alhi durch die Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung im Alter kompensiert werden könne (S 205; vgl zu den mit dem HSanG verfolgten Regelungszwecken auch BSG, Urteil vom 8.12.2005, B 13 RJ 49/04 R, SozR 4-2600 § 166 Nr. 1 RdNr 24, und Urteil vom 14.3.2006, B 4 RA 55/04 R, SozR 4-2600 § 166 Nr. 2 RdNr 18).

    Dass das Gesetz mit dem Ziel, die Beitragslast des Bundes zu reduzieren, bei Beziehern von Alhi die Bemessungsgrundlage der Beiträge hieraus zur GRV, GKV und SPV (zur Verfassungsmäßigkeit der Beitragsbemessungsgrundlage in der GRV im Hinblick auf ihre Folgen im Leistungsrecht vgl BSG SozR 4-2600 § 166 Nr. 1 RdNr 20 ff; SozR 4-2600 § 166 Nr. 2 RdNr 15 ff) anders regelte als die - zu Lasten der Klägerin als Sozialversicherungsträger gehende, für den Versicherten indessen leistungsrechtlich möglicherweise günstigere - Bemessungsgrundlage der Beiträge aus dem Krg zur ArblV, ist indes nicht willkürlich.

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R

    Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge von

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R
    Die Anknüpfung an die "gezahlte Arbeitslosenhilfe" wurde als Maßnahme angesehen, die in einer sozialpolitisch vernünftigen Weise der Tatsache Rechnung trage, dass die Alhi eine bedürftigkeitsabhängige staatliche Leistung sei, die der teilweisen Aufrechterhaltung des früheren Lebensstandards diene, und bei langjährigen Beziehern von Alhi durch die Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung im Alter kompensiert werden könne (S 205; vgl zu den mit dem HSanG verfolgten Regelungszwecken auch BSG, Urteil vom 8.12.2005, B 13 RJ 49/04 R, SozR 4-2600 § 166 Nr. 1 RdNr 24, und Urteil vom 14.3.2006, B 4 RA 55/04 R, SozR 4-2600 § 166 Nr. 2 RdNr 18).

    Dass das Gesetz mit dem Ziel, die Beitragslast des Bundes zu reduzieren, bei Beziehern von Alhi die Bemessungsgrundlage der Beiträge hieraus zur GRV, GKV und SPV (zur Verfassungsmäßigkeit der Beitragsbemessungsgrundlage in der GRV im Hinblick auf ihre Folgen im Leistungsrecht vgl BSG SozR 4-2600 § 166 Nr. 1 RdNr 20 ff; SozR 4-2600 § 166 Nr. 2 RdNr 15 ff) anders regelte als die - zu Lasten der Klägerin als Sozialversicherungsträger gehende, für den Versicherten indessen leistungsrechtlich möglicherweise günstigere - Bemessungsgrundlage der Beiträge aus dem Krg zur ArblV, ist indes nicht willkürlich.

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R
    Insoweit braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob, wie die Revision meint, der von ihr aus dem - die Beitragslast von Versicherten betreffenden - Beschluss des BVerfG vom 11.1.1995 (1 BvR 892/88, BVerfGE 92, 53 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6) entnommene Satz, wonach durch die Berechnung der laufenden Lohnersatzleistungen die wirtschaftliche Situation des Versicherten allerdings nicht verzerrt oder dieser gar besser gestellt werden dürfe, als er ohne Eintritt des Versicherungsfalles stünde, über die - dort beurteilte - Berechnung von Lohnersatzleistungen hinaus auch auf die Berechnung der daraus von Sozialversicherungsträgern wie der Klägerin zu entrichtenden Beiträge anzuwenden ist.
  • BSG, 31.01.1980 - 8a RK 10/79

    Beitragsberechnung - Übergangsgeld - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R
    Vielmehr hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem Fall, in dem Übergangsgeld (Übg) in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes (Alg) bezogen wurde, schon entschieden, dass das bei der Berechnung des Alg berücksichtigte Arbeitsentgelt dem Übg auch dann "zugrunde liegt", wenn es nur mittelbar nach ihm bemessen wird (Urteil vom 31.1.1980, 8a RK 10/79, SozR 2200 § 385 Nr. 3 S 7 f).
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 R 2/09 R

    Bemessung der Beiträge für arbeitsunfähige und Krankengeld beziehende

    Einer analogen Anwendung des § 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI stehe auch die Entscheidung des Senats vom 21.1.2009 (B 12 AL 2/07 R) nicht entgegen, da anders als in der GRV bei der Arbeitslosenversicherung (ArblV) keine leistungsrechtliche Besserstellung arbeitsunfähiger Alhi-Bezieher eingetreten sei.

    Als Arbeitsentgelt kann dagegen insoweit nicht der Zahlbetrag der Alhi verstanden werden, der nach § 47b Abs. 1 Satz 1 SGB V in der genannten Fassung für die Bemessung des Krg maßgeblich ist (Urteil vom 21.1.2009, B 12 AL 2/07 R, SozR 4-4300 § 345 Nr. 1 RdNr 12) .

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 21.1.2009 (SozR 4-4300 § 345 Nr. 1) dargelegt, dass gerade das von der Klägerin bemängelte Auseinanderfallen der Bemessungsgrundlage für Beiträge aufgrund des Bezugs von Alhi einerseits und aufgrund des Bezugs anderer Lohnersatzleistungen andererseits dem gesetzgeberischen Konzept entspricht, das wegen fiskalischer Erwägungen zugunsten des Bundeshaushalts bei der Regelung der Beitragsbemessungsgrundlagen für die Bezieher von Alhi und die Bezieher von Krg bewusst an die unterschiedliche Leistungsträgerschaft anknüpft (aaO, RdNr 19 ff; zur Ableitung aus der diesbezüglichen Rechtssetzungsgeschichte aaO, RdNr 14 bis 17) .

    Es ist indes nicht willkürlich, dass das Gesetz die Bemessung der Beiträge zur GRV (wie auch zur gesetzlichen Krankenversicherung , SPV und ArblV; zu letzterer vgl Urteil vom 21.1.2009, B 12 AL 2/07 R, SozR 4-4300 § 345 Nr. 1 RdNr 23) beim Bezug der vom Bund getragenen Alhi anders regelte, als die Bemessung der zu Lasten der Klägerin gehenden Beiträge aus dem Krg.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 R 2067/19

    Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Zwar weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass die in § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI verwandten Rechtsbegriffe "Arbeitsentgelt" und "Arbeitseinkommen" in den Gemeinsamen Vorschriften zum Sozialversicherungsrecht (§§ 14 f. SGB IV) gesetzlich definiert sind und dadurch der Kreis der beitragspflichtigen Einnahmen, der als Anknüpfungspunkt für die Beitragsbemessung herangezogen werden kann, begrenzt wird (vgl. BSG, Urteil vom 21. Januar 2009 - B 12 AL 2/07 R - juris, Rn. 12; LSG Schleswig-Holstein, a.a.O., Rn. 30; Finke, in: Hauck/Noftz, SGB VI, Stand November 2009, § 166 Rn. 20).

    Denn mit der Verwendung der aus dem SGB IV entnommenen Rechtsbegriffe "Arbeitsentgelt" und "Arbeitseinkommen" hat der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrundlage so deutlich bezeichnet und begrenzt, dass eine Auslegung, wie sie die Klägerin hilfsweise vornehmen will, den Gesetzeswortlaut überdehnen würde (vgl. BSG, Urteil vom 21. Januar 2009 - B 12 AL 2/07 R - juris, Rn. 12; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. August 2020 - L 1 R 69/17 - juris, Rn. 30).

  • BSG, 27.01.2010 - B 12 R 7/09 R

    Rentenversicherung - Krankengeldbezug in Höhe der Arbeitslosenhilfe -

    Als Arbeitsentgelt kann dagegen insoweit nicht der Zahlbetrag der Alhi verstanden werden, der nach § 47b Abs. 1 Satz 1 SGB V in der genannten Fassung für die Bemessung des Krg maßgeblich ist (Urteil vom 21.1.2009, B 12 AL 2/07 R, SozR 4-4300 § 345 Nr. 1 RdNr 12) .

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 21.1.2009 (SozR 4-4300 § 345 Nr. 1) dargelegt, dass gerade das von der Klägerin bemängelte Auseinanderfallen der Bemessungsgrundlage für Beiträge aufgrund des Bezugs von Alhi einerseits und aufgrund des Bezugs anderer Lohnersatzleistungen andererseits dem gesetzgeberischen Konzept entspricht, das wegen fiskalischer Erwägungen zugunsten des Bundeshaushalts bei der Regelung der Beitragsbemessungsgrundlagen für die Bezieher von Alhi und die Bezieher von Krg bewusst an die unterschiedliche Leistungsträgerschaft anknüpft (aaO, RdNr 19 ff; zur Ableitung aus der diesbezüglichen Rechtssetzungsgeschichte aaO, RdNr 14 bis 17) .

    Es ist indes nicht willkürlich, dass das Gesetz die Bemessung der Beiträge zur GRV (wie auch zur Gesetzlichen Krankenversicherung, SPV und ArblV; zu letzterer vgl Urteil vom 21.1.2009, B 12 AL 2/07 R, SozR 4-4300 § 345 Nr. 1 RdNr 23) beim Bezug der vom Bund getragenen Alhi anders regelte, als die Bemessung der zu Lasten der Klägerin gehenden Beiträge aus dem Krg.

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.08.2020 - L 1 R 69/17

    Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 21. Januar 2009 (B 12 AL 2/07 R, juris) zu    § 345 Nr. 5 1. Halbsatz Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) zu Recht darauf hingewiesen, dass sich aus der Formulierung nicht ergibt, dass Bemessungsgrundlage der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur eine Einnahme sein kann, auf deren Grundlage das Krankengeld unmittelbar berechnet wird.

    Fiskalisch sollten diese Neuregelungen für Bezieher von Alhi zu einer Entlastung des Bundeshaushalts führen (vgl. BT-Drucks 13/4610 S 31 - vgl. zu der Gesetzeshistorie ihr BSG, Urteil vom 21. Januar 2009 - B 12 AL 2/07 R, juris).

    Bei der Regelung der Beitragsbemessungsgrundlage für Bezieher von Arbeitslosenhilfe (in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung) einerseits und Beziehern von Krankengeld in der Arbeitslosenversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und Pflegeversicherung andererseits hat der Gesetzgeber bewusst an die unterschiedliche Leistungsträgerschaft anknüpft und gerade keine grundsätzliche Neuregelung der bis dato einheitlichen Bemessungsregeln und mithin insbesondere keine Sonderregelungen für die Bemessung der Beiträge bei Bezug von aufeinanderfolgenden Lohnersatzleistungen wie hier dem auf das Übergangsgeld folgende Krankengeld geschaffen (vgl. auch dazu BSG, Urteil vom 21. Januar 2009 - B 12 AL 2/07 -, juris m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 8 B 12/09

    Sozialversicherung - Säumniszuschläge sind bei Streitwert zu berücksichtigen

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss v. 31.08.2009, L 8 B 11/09 R), kann die Vorschrift auch nicht entsprechend auf sie angewandt werden (im Ergebnis wie hier: BSG, Urteil v. 21.01.2009, B 12 AL 2/07 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; BSG, Urteil v. 27.05.2008, B 2 U 19/07 R, SozR 4-2700 § 150 Nr. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.10.2008, L 9 AL 28/08; BayLSG, Beschluss v. 14.04.2009, L 5 B 573/08 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.03.2009, L 4 KR 1833/07; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 26.01.2009, L 10 R 5795/08 W-B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.09.2007, L 9 B 374/07 KR ER, jeweils juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 28.11.2007, L 5 KR 33/07, EzAÜG SGB IV Nr. 40; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.10.2006, L 11 (8) R 57/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 09.03.2009, L 16 (11) B 4/07 R ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.09.2006, L 5 B 1/06 R ER; Sächsisches LSG, Beschluss v. 05.03.2009, L 1 B 605/07 KR; Thüringer LSG, Urteil v. 29.01.2007, L 6 RJ 1024/03; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 03.11.2005, L 5 B 192/05 KR, jeweils juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.08.2007, L 6 U 1140/06, UV-Recht Aktuell 2007, 1193).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2009 - L 8 B 11/09

    Rentenversicherung

    Die Vorschrift kann auch nicht entsprechend auf sie angewandt werden (im Ergebnis wie hier: BSG, Urteil v. 21.01.2009, B 12 AL 2/07 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; BSG, Urteil v. 27.05.2008, B 2 U 19/07 R, SozR 4-2700 § 150 Nr. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.10.2008, L 9 AL 28/08; BayLSG, Beschluss v. 14, 04.2009, L 5 B 573/08 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.03.2009, L 4 KR 1833/07; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 26.01.2009, L 10 R 5795/08 W-B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.09.2007, L 9 B 374/07 KR ER, jeweils juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 28.11.2007, L 5 KR 33/07, EzAÜG SGB IV Nr. 40; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.10.2006, L 11 (8) R 57/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 09.03.2009, L 16 (11) B 4/07 R ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.09.2006, L 5 B 1/06 R ER; Sächsisches LSG, Beschluss v. 05.03.2009, L 1 B 605/07 KR; Thüringer LSG, Urteil v. 29.01.2007, L 6 RJ 1024/03; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 03.11.2005, L 5 B 192/05 KR, jeweils juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.08.2007, L 6 U 1140/06, UV-Recht Aktuell 2007, 1193).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - L 1 R 120/11

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Krankenkasse

    Am 21. Januar 2009 entschied das Bundessozialgericht (BSG) für die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (B 12 AL 2/07 R) und mit Urteilen vom 27. Januar 2010 für die Bemessung der Beiträge zur Rentenversicherung (B 12 R 2/09 R und B 12 R 7/09 R), dass sich für Empfänger von Alhi, denen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe des Betrages der zuvor bezogenen Alhi gezahlt worden sei, die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung auch nach dem 1. Januar 2000 weiterhin nach 80 v. H. des der Leistung zugrundeliegenden Arbeitsentgelts bestimme.
  • SG Lüneburg, 29.02.2012 - S 13 R 29/11

    Missbräuchlichkeit der Einrede der Verjährung durch Krankenkassen gegenüber der

    In seinem Urteil vom 21. Januar 2009 (Az.: B 12 AL 2/07 R - USK 2009-17) bestätigte das Bundessozialgericht in dem Musterstreitverfahren hinsichtlich der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung die Auffassung der Bundesagentur für Arbeit.
  • SG Lüneburg, 05.07.2011 - S 13 R 28/11

    Einrede der Verjährung stellt einen Fall der unzulässigen Rechtsausübung bei

    In seinem Urteil vom 21. Januar 2009 (Az.: B 12 AL 2/07 R - USK 2009-17) bestätigte das Bundessozialgericht in dem Musterstreitverfahren hinsichtlich der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung die Auffassung der Bundesagentur für Arbeit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht